Steuerpflicht für ausländische Unternehmen mit UK-Immobilien

Überblick: UK-Steuern für nicht ansässige Gesellschaften

Wenn Ihr Unternehmen Immobilien im Vereinigten Königreich besitzt und vermietet, unterliegt es besonderen steuerlichen Pflichten in Großbritannien. Seit 2020 zahlen ausländische Unternehmen Körperschaftsteuer (Corporation Tax) auf Mieteinnahmen anstelle der Einkommensteuer. Hinzu kommen weitere mögliche Abgaben wie die Kapitalertragsteuer auf Immobilienverkäufe sowie die Annual Tax on Enveloped Dwellings (ATED).

Wir unterstützen Direktoren und Finanzverantwortliche ausländischer Gesellschaften dabei, ihre UK-Immobilien steuerlich korrekt zu verwalten und Risiken zu vermeiden.

1. Körperschaftsteuer auf Mieteinnahmen

Seit dem 6. April 2020 gilt:

Nicht im Vereinigten Königreich ansässige Unternehmen, die Mieteinnahmen aus UK-Immobilien erzielen, zahlen Körperschaftsteuer (Corporation Tax) – genauso wie britische Gesellschaften.

Pflichten Ihres Unternehmens:

  • Registrierung bei HMRC (dem britischen Finanzamt)
  • Jährliche Abgabe einer Körperschaftsteuererklärung (CT600) inkl. Jahresabschluss
  • Fristgerechte Steuerzahlung (9 Monate + 1 Tag nach Geschäftsjahresende)

 

Wir übernehmen die vollständige Abwicklung – von der Registrierung über die Steuerberechnung bis hin zur Einreichung bei HMRC.

2. Kapitalertragsteuer (Capital Gains Tax) auf Immobilienverkäufe

Veräußert Ihr Unternehmen eine UK-Immobilie, fällt auf den Gewinn Körperschaftsteuer an. Dies betrifft:

  • Direkte Verkäufe von Wohn- und Gewerbeimmobilien
  • Indirekte Verkäufe (z. B. Anteile an einer Gesellschaft, deren Wert überwiegend aus UK-Immobilien besteht)

 

Wir berechnen Ihre Gewinne, berücksichtigen mögliche Freibeträge und stellen sicher, dass Meldung und Zahlung fristgerecht erfolgen.

3. Annual Tax on Enveloped Dwellings (ATED)

Die ATED betrifft Unternehmen, die britische Wohnimmobilien mit einem Wert über dem Schwellenbetrag halten.

Wichtig:

  • Meldung ist jedes Jahr erforderlich, auch wenn Befreiungen greifen
  • Meldungen müssen bis zum 30. April für das kommende Steuerjahr erfolgen
  • Ohne fristgerechte Meldung drohen Strafen und Zinsen

 

Wir prüfen, ob Ihre Immobilien von ATED betroffen sind, und kümmern uns um die Antragstellung von Befreiungen.

4. Non-Resident Landlord Scheme (NRLS)

Das NRLS stellt sicher, dass Mieteinnahmen aus UK-Immobilien korrekt versteuert werden

  • Ohne Registrierung: Der Mieter oder die Verwaltungsgesellschaft muss 20 % Quellensteuer einbehalten
  • Mit Genehmigung: Ihr Unternehmen kann die Mieteinnahmen brutto (ohne Quellensteuer) erhalten – die Steuer wird dann direkt über die Körperschaftsteuererklärung entrichtet

 

Wir übernehmen die Registrierung und laufende steuerliche Berichterstattung für Sie.

Unser Service für ausländische Unternehmen

Wir bieten umfassende Steuerberatung für internationale Investoren und Gesellschaften, die in UK Immobilien halten:

  • Registrierung bei HMRC
  • Erstellung und Abgabe von Körperschaftsteuererklärungen
  • Berechnung und Meldung von Veräußerungsgewinnen
  • Prüfung und Meldung von ATED-Pflichten
  • Registrierung im Non-Resident Landlord Scheme (NRLS)
  • Laufende Beratung und Kommunikation mit HMRC

 

Damit stellen wir sicher, dass Sie steuerlich compliant bleiben und sich auf Ihre Immobilieninvestitionen konzentrieren können.

We Understand the Challenges You Face

When you’re not familiar with UK rules, it’s easy to get caught out:

CIS withholding errors

Because no one verified subcontractor status.

Incorrect VAT paid or claimed

Due to wrong invoices or misunderstanding the UK VAT construction rules.

Late VAT registration

That takes weeks, delaying invoicing and cash flow.

Ineligible workers on site

Because immigration wasn’t factored in early enough.

Purchase ledger teams

Paying invoices gross when they should have withheld tax.

Sales invoices

Raised incorrectly before understanding the PE and VAT position.

Transfer pricing and profit attribution

Handled inconsistently or without documentation.

And the most common mistake of all?

No one in your team knows what questions to ask.

That’s where we come in.

Our Promise: We’ll Help You Spot the Issues Before HMRC Does

We’ve supported many international businesses with projects just like yours. We’ll help you:

Get the right tax registrations

In place early: PE, VAT, CIS, PAYE.

Avoid fines and cashflow disruption

By correctly verifying your subcontractors and applying the right VAT and CIS rules.

Prepare your finance team

To check supplier invoices before they’re paid.

Coordinate with your UK and overseas teams

So nothing gets lost between procurement, operations, and finance.

Understand your UK compliance obligations

And take care of them for you.

You’ll get clear advice in plain English (or German), prompt answers, and practical help that fits your business.

We’ll help you manage issues even if the decisions were already made — we understand the reality of how these projects are awarded and delivered.

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Sarah English

Callum Davis

Senior Associate