Home » Auslandsansässige Eigentümer britischer Immobilien » Steuerpflicht für ausländische Unternehmen mit UK-Immobilien
Wenn Ihr Unternehmen Immobilien im Vereinigten Königreich besitzt und vermietet, unterliegt es besonderen steuerlichen Pflichten in Großbritannien. Seit 2020 zahlen ausländische Unternehmen Körperschaftsteuer (Corporation Tax) auf Mieteinnahmen anstelle der Einkommensteuer. Hinzu kommen weitere mögliche Abgaben wie die Kapitalertragsteuer auf Immobilienverkäufe sowie die Annual Tax on Enveloped Dwellings (ATED).
Wir unterstützen Direktoren und Finanzverantwortliche ausländischer Gesellschaften dabei, ihre UK-Immobilien steuerlich korrekt zu verwalten und Risiken zu vermeiden.
Seit dem 6. April 2020 gilt:
Nicht im Vereinigten Königreich ansässige Unternehmen, die Mieteinnahmen aus UK-Immobilien erzielen, zahlen Körperschaftsteuer (Corporation Tax) – genauso wie britische Gesellschaften.
Pflichten Ihres Unternehmens:
Wir übernehmen die vollständige Abwicklung – von der Registrierung über die Steuerberechnung bis hin zur Einreichung bei HMRC.
Veräußert Ihr Unternehmen eine UK-Immobilie, fällt auf den Gewinn Körperschaftsteuer an. Dies betrifft:
Wir berechnen Ihre Gewinne, berücksichtigen mögliche Freibeträge und stellen sicher, dass Meldung und Zahlung fristgerecht erfolgen.
Die ATED betrifft Unternehmen, die britische Wohnimmobilien mit einem Wert über dem Schwellenbetrag halten.
Wichtig:
Wir prüfen, ob Ihre Immobilien von ATED betroffen sind, und kümmern uns um die Antragstellung von Befreiungen.
Das NRLS stellt sicher, dass Mieteinnahmen aus UK-Immobilien korrekt versteuert werden
Wir übernehmen die Registrierung und laufende steuerliche Berichterstattung für Sie.
Wir bieten umfassende Steuerberatung für internationale Investoren und Gesellschaften, die in UK Immobilien halten:
Damit stellen wir sicher, dass Sie steuerlich compliant bleiben und sich auf Ihre Immobilieninvestitionen konzentrieren können.
Because no one verified subcontractor status.
Due to wrong invoices or misunderstanding the UK VAT construction rules.
That takes weeks, delaying invoicing and cash flow.
Because immigration wasn’t factored in early enough.
Paying invoices gross when they should have withheld tax.
Raised incorrectly before understanding the PE and VAT position.
Handled inconsistently or without documentation.
And the most common mistake of all?
No one in your team knows what questions to ask.
That’s where we come in.
In place early: PE, VAT, CIS, PAYE.
By correctly verifying your subcontractors and applying the right VAT and CIS rules.
To check supplier invoices before they’re paid.
So nothing gets lost between procurement, operations, and finance.
And take care of them for you.
You’ll get clear advice in plain English (or German), prompt answers, and practical help that fits your business.
We’ll help you manage issues even if the decisions were already made — we understand the reality of how these projects are awarded and delivered.
Körperschaftsteuer auf Mieteinnahmen, Körperschaftsteuer auf Immobilienverkäufe sowie ggf. ATED auf hochpreisige Wohnimmobilien.
Ja. Jedes ausländische Unternehmen mit Mieteinnahmen aus UK muss sich registrieren und jährlich eine Körperschaftsteuererklärung abgeben.
Nicht verpflichtend, aber dringend empfohlen. Ein lokaler Steuerberater stellt sicher, dass Fristen eingehalten und Strafen vermieden werden.
Auch dann müssen Sie eine ATED-Meldung abgeben, um die Befreiung zu beantragen.
Sie fließen in die Körperschaftsteuerberechnung ein. Gewinne aus Verkäufen sind zu melden und zu versteuern – auch für ausländische Gesellschaften.
Senior Managerin
Leiterin Direkte Steuern
Senior Associate
Körperschaftsteuer, Einkommensteuer & Umsatzsteuer