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Großbritannien ist nach den USA und China der drittgrößte E-Commerce-Markt der Welt – 2024 mit einem erwarteten Marktvolumen von 264 Mrd. Wenn Sie als Onlinehändler Produkte nach Großbritannien verkaufen, müssen Sie die britischen Umsatzsteuervorschriften einhalten. Das klingt kompliziert? Nicht mit uns.
Türner & Co ist auf britisches Umsatzsteuerrecht spezialisiert. Wir betreuen Onlinehändler aus dem Ausland, die über Amazon, Ebay oder ihren eigenen Webshop nach Großbritannien verkaufen. Egal ob Sie direkt aus Ihrem Heimatland liefern oder über Amazon-Lager in Großbritannien versenden – wir machen Ihre britische Umsatzsteuer-Compliance einfach, effizient und verlässlich.
In keinem der von uns begleiteten Fälle musste ein Mandant die ursprünglich festgesetzte Steuer oder Strafe in voller Höhe zahlen – über die Hälfte der Verfahren endeten mit null Zahlungen.
Because no one verified subcontractor status.
Due to wrong invoices or misunderstanding the UK VAT construction rules.
That takes weeks, delaying invoicing and cash flow.
Because immigration wasn’t factored in early enough.
Paying invoices gross when they should have withheld tax.
Raised incorrectly before understanding the PE and VAT position.
Handled inconsistently or without documentation.
And the most common mistake of all?
No one in your team knows what questions to ask.
That’s where we come in.
In place early: PE, VAT, CIS, PAYE.
By correctly verifying your subcontractors and applying the right VAT and CIS rules.
To check supplier invoices before they’re paid.
So nothing gets lost between procurement, operations, and finance.
And take care of them for you.
You’ll get clear advice in plain English (or German), prompt answers, and practical help that fits your business.
We’ll help you manage issues even if the decisions were already made — we understand the reality of how these projects are awarded and delivered.
Wenn Sie Waren in Großbritannien lagern oder Kleinbeträge (unter GBP 135) direkt an britische Endkunden verkaufen, dann ja.
Nein – auch wenn Amazon VAT berechnet, kann eine Registrierung nötig sein. Wir prüfen das für Sie.
Wir übernehmen Ihre Fälle, klären Rückstände und vertreten Sie gegenüber HMRC.
Ja – wir haben mehrfach Sperrungen aufgehoben und VAT-IDs erfolgreich reaktiviert.
In der Regel 8–10 Wochen. Wir begleiten Sie währenddessen und halten Sie informiert.
Wir beraten Sie, ob und wann Zoll anfällt, und helfen bei der optimalen Gestaltung Ihrer Lieferkette.
Nein – HMRC akzeptiert Zahlungen von ausländischen Konten.
Kein Problem – wir prüfen alles rückwirkend und stellen die richtigen Erklärungen.
Plattformen wie Amazon informieren HMRC. Bei Nicht-Reaktion drohen Sperrungen, Nachforderungen und Strafzahlungen.
Sie sind Onlinehändler und möchten rechtssicher nach Großbritannien verkaufen? Dann sind wir der richtige Ansprechpartner.
Türner & Co – Ihr Spezialist für Onlinehandel und Umsatzsteuer in Großbritannien.
Senior Managerin
Umsatzsteuer (VAT)
Senior Associate
Umsatzsteuer (VAT) & Construction Industry Scheme (CIS)