Home » UK-Umsatzsteuer » Lieferungen an britische Kunden
Sie haben Kunden in Großbritannien - oder Sie stehen kurz davor. Möglicherweise kauft ein großer britischer Abnehmer nur dann bei Ihnen, wenn Sie DDP (Delivered Duty Paid, frei verzollt) liefern, die Ware also mit allen britischen Abgaben und Steuern beim Empfänger ankommt. Was Sie sich wünschen, ist einfach: Die Waren kommen reibungslos durch den Zoll, die Rechnungen werden bezahlt, und die steuerliche Seite funktioniert - ohne dass Sie sich selbst in das britische Steuerrecht einarbeiten müssen.
Genau das übernehmen wir. Wir sind Chartered Accountants and Tax Advisers - eine britische Kanzlei für Steuerberatung und Rechnungswesen nach britischem Recht - und arbeiten ausschließlich mit Unternehmen aus dem Ausland, die in und mit Großbritannien tätig sind. Das deutsche oder österreichische Unternehmen, das nach Großbritannien verkauft, ist bei uns kein Sonderfall. Es ist der Alltag.
Kurz gefasst: Wenn Sie Waren auf DDP-Basis nach Großbritannien verkaufen, müssen Sie sich dort in nahezu allen Fällen für die VAT (Umsatzsteuer) registrieren und eine GB EORI Nummer beantragen. Auf Ihre britischen Umsätze berechnen Sie anschließend britische VAT (derzeit 20 %). Eine britische Gesellschaft benötigen Sie dafür in der Regel nicht. Wir übernehmen die vollständige Einrichtung und die laufenden VAT-Meldungen.
Brauchen Sie als Unternehmen ohne UK-Sitz eine britische Umsatzsteuernummer? In der Regel ja, ab dem ersten Verkauf und ohne Schwelle. Wir übernehmen Registrierung und GB EORI Nummer.
Was eine GB EORI Nummer ist, warum sie mit Ihrer britischen Umsatzsteuernummer verknüpft sein muss und wie sich eine eigenständige EORI Nummer korrigieren lässt.
Wann ein Unternehmen ohne UK-Sitz eine britische Umsatzsteuernummer benötigt, welche Schwellen für Sie gelten und welche nicht, und was umsatzsteuerlich als feste Niederlassung in Großbritannien zählt.
Wie sich der Zoll bei der Einfuhr nach Großbritannien berechnet, warum er meist eine echte Kostenposition ist und wie der Präferenzursprung ihn auf null senken kann.
Wie Waren für die Einfuhr nach Großbritannien bewertet werden (Methode 1, Transaktionswert), wann es bei Warenbewegungen im Konzern kompliziert wird und warum Zollwert und Verrechnungspreise zusammenpassen müssen.
Warum die Warennummer über Zoll und Einfuhrumsatzsteuer entscheidet, was bei einer unzutreffenden Einreihung schiefgeht und wie Sie von HMRC eine verbindliche Einreihung erhalten.
Wie der Präferenzursprung nach dem Handels- und Kooperationsabkommen den britischen Zoll auf null senken kann, was die Ursprungsregeln verlangen und welchen Nachweis Sie brauchen.
Für Waren folgt Nordirland unter dem Windsor Framework anderen Regeln als Großbritannien. Warum Zoll und Umsatzsteuer dort leicht falsch behandelt werden und wie wir helfen.
Wie die Einfuhrumsatzsteuer in Großbritannien funktioniert und wie Sie sie über Postponed VAT Accounting (PVA) in der VAT-Meldung erklären, statt sie an der Grenze zu zahlen.
Was DDP (Delivered Duty Paid) umsatzsteuerlich bedeutet, warum daraus eine Einfuhr und ein britischer Inlandsverkauf mit VAT werden und warum die Behandlung als steuerfreie Ausfuhr der klassische Fehler ist.
Was Ihre Rechnungen an britische Kunden ausweisen müssen, sobald Sie in Großbritannien umsatzsteuerlich registriert sind und auf DDP-Basis verkaufen, und wie die Handelsrechnung für den Zoll dazu passt.
Warum ein Einführer ohne UK-Sitz einen britischen Zollagenten als indirekten Vertreter braucht, warum manche Zollagenten deshalb PVA scheuen und wie Sie Ihren Zollagenten richtig instruieren.
Sie handeln schon länger mit Großbritannien und befürchten, etwas übersehen zu haben? Verspätete Registrierung, fehlerhafte VAT-Meldungen, nicht erstattete Einfuhrumsatzsteuer und unzutreffende Zollanmeldungen lassen sich korrigieren.
Was es kostet, Ihre britische Umsatzsteuer und Ihre Einfuhren von uns betreuen zu lassen, wie schnell wir Sie einrichten, wie das Onboarding abläuft und warum es keine lange Bindung gibt.
Eine übersichtliche Checkliste aller Schritte, um den Verkauf von Waren nach Großbritannien einzurichten - mit der Angabe, was wir für Sie übernehmen und was wir von Ihnen benötigen.
Wie wir die historische UK-Umsatzsteuerlage eines deutschen DDP-Unternehmens bereinigt haben - rückwirkende Registrierung, Sanktionen auf null reduziert und GBP 100.000 Einfuhrumsatzsteuer zurückgeholt.
Türner & Co unterstützt Unternehmen aus dem deutschsprachigen Raum bei der britischen Umsatzsteuer: VAT-Registrierung, GB EORI, PVA, Rückerstattung, Compliance. Spezialisiert auf ausländische Firmen mit UK-Geschäft.
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Das ist die Frage, die wir am häufigsten beantworten, und der Punkt, an dem es die meisten Unternehmen erwischt. Wer DDP verkauft, tritt selbst als Einführer auf (Importer of Record). Umsatzsteuerlich sind das zwei Vorgänge, nicht einer:
Damit ist es nicht mehr einfach nur ein Export. Sobald Sie den Vorgang als „erst die Einfuhr, dann der britische Verkauf“ betrachten, fügt sich alles Weitere zusammen. Wir erklären das mit einem Bild statt mit Gesetzestexten - siehe DDP-Lieferung nach Großbritannien: die zwei Vorgänge.
Für ein typisches DDP-Geschäft sieht die Einrichtung so aus:
Sie handeln schon länger mit Großbritannien und fragen sich, ob dabei etwas übersehen wurde? Das kommt häufig vor, und es lässt sich korrigieren - siehe Fehler bei UK-Umsatzsteuer und Zoll korrigieren.
Sie liefern nach Nordirland und nicht nach Großbritannien im engeren Sinne (England, Schottland und Wales)? Dort gelten andere Regeln - siehe Waren nach Nordirland.
Sie möchten wissen, was das kostet und wie wir arbeiten? Siehe Zusammenarbeit, Ablauf und Kosten (Kosten, Onboarding und Zeitrahmen) sowie Ihre Checkliste für die Einfuhr nach Großbritannien. Ein Praxisbeispiel finden Sie hier: wie wir für einen deutschen DDP-Großhändler GBP 100.000 Einfuhrumsatzsteuer zurückgeholt haben.
Die Begriffe sorgen regelmäßig für Verwirrung, weil das britische System anders benannt ist als das deutsche:
In der Regel nicht. Die meisten Unternehmen ohne UK-Sitz verkaufen nach Großbritannien, registrieren sich dort für die VAT und handeln völlig problemlos ohne eine britische Limited. Eine Gesellschaftsgründung kann Pflichten auslösen, die Sie gar nicht benötigen. Wir sagen Ihnen offen, ob eine britische Gesellschaft Ihnen tatsächlich nützt oder nur Kosten verursacht.
Nahezu immer ja. Ohne Sitz und ohne feste Niederlassung in Großbritannien gilt die übliche Registrierungsschwelle nicht. Sobald Sie in Großbritannien steuerbare Umsätze erzielen, ist die Registrierung grundsätzlich erforderlich.
Das muss sie nicht sein. Mit Postponed VAT Accounting (PVA) erklären Sie die Einfuhrumsatzsteuer in der VAT-Meldung, anstatt sie an der Grenze zu zahlen und später zurückzufordern. Für die meisten Unternehmen ist sie damit liquiditätsneutral.
Sagen Sie uns, was Sie versenden und wann - wir sagen Ihnen genau, was Sie benötigen und was es kostet. Wenden Sie sich an uns oder rufen Sie an und sprechen Sie direkt mit unserem Fachteam.
Fachliche Verantwortung: Frau Amanda Bowles (VAT). Zollfragen: Frau Michelle Lawrence.
Letzte Aktualisierung: 22. September 2026.
Lesezeit: etwa 4 Minuten.
Deutsche Fassung geprüft von Frau Christine Turner, Managing Partner.
Quellen (geprüft am 12. August 2026): VAT-Registrierung für Unternehmen ohne UK-Sitz - VAT Notice 700/1, VATREG37150; GB EORI - Get an EORI number; Postponed VAT Accounting - Using postponed VAT accounting.