Waren nach Großbritannien verkaufen: Umsatzsteuer und Einfuhr aus einer Hand

Sie haben Kunden in Großbritannien - oder Sie stehen kurz davor. Möglicherweise kauft ein großer britischer Abnehmer nur dann bei Ihnen, wenn Sie DDP (Delivered Duty Paid, frei verzollt) liefern, die Ware also mit allen britischen Abgaben und Steuern beim Empfänger ankommt. Was Sie sich wünschen, ist einfach: Die Waren kommen reibungslos durch den Zoll, die Rechnungen werden bezahlt, und die steuerliche Seite funktioniert - ohne dass Sie sich selbst in das britische Steuerrecht einarbeiten müssen.

Genau das übernehmen wir. Wir sind Chartered Accountants and Tax Advisers - eine britische Kanzlei für Steuerberatung und Rechnungswesen nach britischem Recht - und arbeiten ausschließlich mit Unternehmen aus dem Ausland, die in und mit Großbritannien tätig sind. Das deutsche oder österreichische Unternehmen, das nach Großbritannien verkauft, ist bei uns kein Sonderfall. Es ist der Alltag.

Kurz gefasst: Wenn Sie Waren auf DDP-Basis nach Großbritannien verkaufen, müssen Sie sich dort in nahezu allen Fällen für die VAT (Umsatzsteuer) registrieren und eine GB EORI Nummer beantragen. Auf Ihre britischen Umsätze berechnen Sie anschließend britische VAT (derzeit 20 %). Eine britische Gesellschaft benötigen Sie dafür in der Regel nicht. Wir übernehmen die vollständige Einrichtung und die laufenden VAT-Meldungen.

Umsatzsteuer-Registrierung in Großbritannien

Brauchen Sie als Unternehmen ohne UK-Sitz eine britische Umsatzsteuernummer? In der Regel ja, ab dem ersten Verkauf und ohne Schwelle. Wir übernehmen Registrierung und GB EORI Nummer.

GB EORI Nummer: das Detail, an dem es bei der Einfuhr klemmt

Was eine GB EORI Nummer ist, warum sie mit Ihrer britischen Umsatzsteuernummer verknüpft sein muss und wie sich eine eigenständige EORI Nummer korrigieren lässt.

Brauchen Sie eine britische Umsatzsteuernummer?

Wann ein Unternehmen ohne UK-Sitz eine britische Umsatzsteuernummer benötigt, welche Schwellen für Sie gelten und welche nicht, und was umsatzsteuerlich als feste Niederlassung in Großbritannien zählt.

Zoll von England: Einfuhrabgaben beim Import nach Großbritannien

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Zollbewertung in Großbritannien: der Zollwert und sein Zusammenhang mit den Verrechnungspreisen

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Warennummer UK: die richtige Einreihung Ihrer Waren

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Präferenzursprung: weniger oder gar kein britischer Zoll

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Waren nach Nordirland einführen? Das sollten Sie vorher wissen

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Einfuhrumsatzsteuer in Großbritannien und Postponed VAT Accounting (PVA)

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Rechnungsstellung an Ihre britischen Kunden bei DDP-Lieferungen

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Zusammenarbeit mit Ihrem Zollagenten oder Spediteur

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Sie handeln schon länger mit Großbritannien? Fehler nachträglich korrigieren

Sie handeln schon länger mit Großbritannien und befürchten, etwas übersehen zu haben? Verspätete Registrierung, fehlerhafte VAT-Meldungen, nicht erstattete Einfuhrumsatzsteuer und unzutreffende Zollanmeldungen lassen sich korrigieren.

Die Zusammenarbeit mit uns

Was es kostet, Ihre britische Umsatzsteuer und Ihre Einfuhren von uns betreuen zu lassen, wie schnell wir Sie einrichten, wie das Onboarding abläuft und warum es keine lange Bindung gibt.

Ihre Checkliste für die Einfuhr nach Großbritannien

Eine übersichtliche Checkliste aller Schritte, um den Verkauf von Waren nach Großbritannien einzurichten - mit der Angabe, was wir für Sie übernehmen und was wir von Ihnen benötigen.

Fallstudie: GBP 100.000 Einfuhrumsatzsteuer für einen deutschen DDP-Großhändler zurückgeholt

Wie wir die historische UK-Umsatzsteuerlage eines deutschen DDP-Unternehmens bereinigt haben - rückwirkende Registrierung, Sanktionen auf null reduziert und GBP 100.000 Einfuhrumsatzsteuer zurückgeholt.

USt Großbritannien

Türner & Co unterstützt Unternehmen aus dem deutschsprachigen Raum bei der britischen Umsatzsteuer: VAT-Registrierung, GB EORI, PVA, Rückerstattung, Compliance. Spezialisiert auf ausländische Firmen mit UK-Geschäft.

Lieferungen an britische Kunden

Türner & Co unterstützt ausländische Unternehmen bei der UK-Umsatzsteuer, EORI-Registrierung, Einfuhrabwicklung und PVA – schnell, verständlich und zuverlässig für Ihre Lieferungen nach Großbritannien.

Onlinehandel Großbritannien

Spezialisiert auf britische Umsatzsteuer für Onlinehändler: VAT-Registrierung, Voranmeldungen & HMRC-Prüfungen. Deutschsprachige Beratung. Jetzt informieren!

Kunststoffverpackungssteuer (UK)

Türner & Co unterstützt Unternehmen aus dem DACH-Raum bei der Einhaltung der britischen Kunststoffverpackungssteuer (Plastic Packaging Tax). Von der Registrierung über Steuererklärungen bis zur Nachweisdokumentation – wir bieten verlässliche, deutschsprachige Beratung für Ihre UK-Aktivitäten.

USt für Bau & Installation

Türner & Co unterstützt ausländische Bau- und Ingenieurunternehmen bei der VAT-Registrierung, Importabwicklung und steuerkonformen Fakturierung in UK. Spezialisiert auf internationale Projekte ohne UK-Niederlassung.

„Aber wir exportieren doch aus Deutschland - warum ist britische Umsatzsteuer im Spiel?“

Das ist die Frage, die wir am häufigsten beantworten, und der Punkt, an dem es die meisten Unternehmen erwischt. Wer DDP verkauft, tritt selbst als Einführer auf (Importer of Record). Umsatzsteuerlich sind das zwei Vorgänge, nicht einer:

  1. die Einfuhr Ihrer Waren nach Großbritannien und
  2. eine Inlandslieferung in Großbritannien an Ihre Kunden, auf die Sie britische VAT berechnen müssen.

Damit ist es nicht mehr einfach nur ein Export. Sobald Sie den Vorgang als „erst die Einfuhr, dann der britische Verkauf“ betrachten, fügt sich alles Weitere zusammen. Wir erklären das mit einem Bild statt mit Gesetzestexten - siehe DDP-Lieferung nach Großbritannien: die zwei Vorgänge.

Was Sie brauchen

Für ein typisches DDP-Geschäft sieht die Einrichtung so aus:

  • VAT-Registrierung in Großbritannien - ohne Sitz und ohne feste Niederlassung im Vereinigten Königreich gilt für Sie keine Registrierungsschwelle. Die Registrierung ist daher meist ab dem ersten britischen Verkauf erforderlich. Siehe Umsatzsteuer-Registrierung in Großbritannien.
  • Eine GB EORI Nummer - die Nummer, anhand derer die britischen Zollbehörden Sie als Einführer identifizieren. Sie sollte mit Ihrer britischen Umsatzsteuernummer verknüpft sein und nicht eigenständig beantragt werden. Siehe GB EORI Nummer: verknüpft oder eigenständig.
  • Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt.) richtig behandelt - über Postponed VAT Accounting (PVA), das aufgeschobene Verfahren für die Einfuhrumsatzsteuer, damit sie nicht zum Liquiditätsfaktor wird. Siehe Einfuhrumsatzsteuer und PVA.
  • Die zollrechtliche Seite korrekt - Zollbewertung, Warentarifnummern und Einfuhrabgaben. Siehe Zoll von England: Einfuhrabgaben im Überblick.

Sie handeln schon länger mit Großbritannien und fragen sich, ob dabei etwas übersehen wurde? Das kommt häufig vor, und es lässt sich korrigieren - siehe Fehler bei UK-Umsatzsteuer und Zoll korrigieren.

Sie liefern nach Nordirland und nicht nach Großbritannien im engeren Sinne (England, Schottland und Wales)? Dort gelten andere Regeln - siehe Waren nach Nordirland.

Sie möchten wissen, was das kostet und wie wir arbeiten? Siehe Zusammenarbeit, Ablauf und Kosten (Kosten, Onboarding und Zeitrahmen) sowie Ihre Checkliste für die Einfuhr nach Großbritannien. Ein Praxisbeispiel finden Sie hier: wie wir für einen deutschen DDP-Großhändler GBP 100.000 Einfuhrumsatzsteuer zurückgeholt haben.

VAT, Mehrwertsteuer, Steuernummer - was ist was?

Die Begriffe sorgen regelmäßig für Verwirrung, weil das britische System anders benannt ist als das deutsche:

  • VAT (Value Added Tax) ist die britische Umsatzsteuer. Im deutschsprachigen Raum wird sie häufig als Mehrwertsteuer UK bezeichnet - gemeint ist dasselbe.
  • Die VAT Number, auch VAT ID UK oder VAT Nummer UK genannt, ist Ihre britische Umsatzsteuernummer. Sie beginnt mit „GB“.
  • Eine einzige, allgemeine Steuernummer für Großbritannien gibt es nicht. Für die Umsatzsteuer erhalten Sie eine VAT Number, für andere Steuerarten jeweils eine eigene Referenz. Wer nach einer „Steuernummer Großbritannien“ sucht, benötigt in der Regel die VAT Number.
  • VAT England und Zoll von England sind gängige Suchbegriffe. Fachlich zutreffend ist Großbritannien beziehungsweise das Vereinigte Königreich - England allein ist nur ein Landesteil.

Brauchen wir eine britische Gesellschaft?

In der Regel nicht. Die meisten Unternehmen ohne UK-Sitz verkaufen nach Großbritannien, registrieren sich dort für die VAT und handeln völlig problemlos ohne eine britische Limited. Eine Gesellschaftsgründung kann Pflichten auslösen, die Sie gar nicht benötigen. Wir sagen Ihnen offen, ob eine britische Gesellschaft Ihnen tatsächlich nützt oder nur Kosten verursacht.

Wie wir helfen

  • Wir prüfen, ob eine Registrierung erforderlich ist, und melden Sie zur VAT an - mit der korrekt verknüpften GB EORI Nummer.
  • Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre britischen Kunden richtig fakturieren, damit Sie die britische VAT dort berechnen, wo sie anfällt, und nicht versehentlich mit dem Nullsatz abrechnen.
  • Wir klären mit Ihrem Zollagenten oder Spediteur die entscheidenden Punkte - die Incoterms®, wer als Einführer (Importer of Record) auftritt und wie Postponed VAT Accounting umgesetzt wird - und übernehmen die Abstimmung in Ihrem Namen.
  • Wir übernehmen Ihre laufenden britischen VAT-Meldungen und weisen Sie frühzeitig auf alles hin, was Sie betrifft, bevor daraus ein Problem wird.

Warum Türner & Co

  • Wir machen nichts anderes. Wir arbeiten nur mit Unternehmen aus dem Ausland, die in und mit Großbritannien tätig sind.
  • Wir sprechen Ihre Sprache. Wir betreuen deutschsprachige Mandanten auf Deutsch und verstehen sowohl die Perspektive Ihrer Unternehmenszentrale als auch die Besonderheiten in Großbritannien.
  • Wir übernehmen auch den Zoll, nicht nur die Umsatzsteuer. Vieles entscheidet sich beim Zoll und nicht bei der Umsatzsteuer. Wir führen beides zusammen, statt Sie zwischen zwei Beratungen stehen zu lassen.
  • Sie sprechen mit einer erfahrenen, verantwortlichen Ansprechperson, die das viele Male begleitet hat - nicht mit einem Callcenter.

Häufige Fragen

Nahezu immer ja. Ohne Sitz und ohne feste Niederlassung in Großbritannien gilt die übliche Registrierungsschwelle nicht. Sobald Sie in Großbritannien steuerbare Umsätze erzielen, ist die Registrierung grundsätzlich erforderlich.

Das muss sie nicht sein. Mit Postponed VAT Accounting (PVA) erklären Sie die Einfuhrumsatzsteuer in der VAT-Meldung, anstatt sie an der Grenze zu zahlen und später zurückzufordern. Für die meisten Unternehmen ist sie damit liquiditätsneutral.

Schnell. Wenn die Ware kurz vor dem Versand steht, sagen Sie es uns - eilige GB EORI- und VAT-Registrierungen sind für uns Routine.
Ja. Wir führen die gesamte Zusammenarbeit auf Deutsch oder auf Englisch.

Sprechen Sie mit uns

Sagen Sie uns, was Sie versenden und wann - wir sagen Ihnen genau, was Sie benötigen und was es kostet. Wenden Sie sich an uns oder rufen Sie an und sprechen Sie direkt mit unserem Fachteam.

Fachliche Verantwortung: Frau Amanda Bowles (VAT). Zollfragen: Frau Michelle Lawrence.

Letzte Aktualisierung: 22. September 2026.

Lesezeit: etwa 4 Minuten.

Deutsche Fassung geprüft von Frau Christine Turner, Managing Partner.

Quellen (geprüft am 12. August 2026): VAT-Registrierung für Unternehmen ohne UK-Sitz - VAT Notice 700/1, VATREG37150; GB EORI - Get an EORI number; Postponed VAT Accounting - Using postponed VAT accounting.