Home » Auslandsansässige Eigentümer britischer Immobilien » Kapitalertragssteuer (CGT) für Nichtansässige beim Verkauf von Immobilien im Vereinigten Königreich
Wenn Sie außerhalb Großbritanniens leben und eine Immobilie im Vereinigten Königreich verkaufen, müssen Sie den Verkauf innerhalb von 60 Tagen nach Abschluss beim britischen Finanzamt HMRC melden und ggf. Kapitalertragssteuer (Capital Gains Tax, CGT) zahlen.
Viele nichtansässige Vermieter wissen nicht, dass sie zur Abgabe einer Meldung verpflichtet sind. Versäumen Sie die Frist, drohen Strafgebühren und Zinsen – auch dann, wenn gar keine Steuer anfällt.
Wir bei Türner & Co sind auf die Unterstützung von Nicht-Resident Landlords spezialisiert und sorgen dafür, dass Ihre CGT-Meldung fristgerecht und korrekt erfolgt.
Die NRCGT-Regeln gelten für Personen, die nicht im Vereinigten Königreich steuerlich ansässig sind, aber dort Immobilien veräußern:
Sie müssen eine NRCGT-Erklärung innerhalb von 60 Tagen nach Abschluss abgeben, wenn Sie nicht im Vereinigten Königreich steuerlich ansässig sind und eine der folgenden Transaktionen durchführen:
Wichtig: Auch wenn keine Steuer anfällt, sind Sie verpflichtet, eine Meldung einzureichen.
Wir machen Ihre CGT-Pflichten einfach und stressfrei – auch wenn Sie die 60-Tage-Frist bereits versäumt haben.
Because no one verified subcontractor status.
Due to wrong invoices or misunderstanding the UK VAT construction rules.
That takes weeks, delaying invoicing and cash flow.
Because immigration wasn’t factored in early enough.
Paying invoices gross when they should have withheld tax.
Raised incorrectly before understanding the PE and VAT position.
Handled inconsistently or without documentation.
And the most common mistake of all?
No one in your team knows what questions to ask.
That’s where we come in.
In place early: PE, VAT, CIS, PAYE.
By correctly verifying your subcontractors and applying the right VAT and CIS rules.
To check supplier invoices before they’re paid.
So nothing gets lost between procurement, operations, and finance.
And take care of them for you.
You’ll get clear advice in plain English (or German), prompt answers, and practical help that fits your business.
We’ll help you manage issues even if the decisions were already made — we understand the reality of how these projects are awarded and delivered.
Ja. Auch wenn keine Steuer anfällt, sind Sie verpflichtet, den Verkauf innerhalb von 60 Tagen zu melden.
Ab dem Abschlussdatum (Completion Date), nicht ab dem Tag des Vertragsabschlusses (Exchange).
Online über das Government Gateway Portal. Wenn Sie noch kein Konto haben, richten wir es für Sie ein und übernehmen die Einreichung.
Das Vereinigte Königreich hat das primäre Besteuerungsrecht für in UK gelegene Immobilien. Je nach Heimatland können Sie dort ebenfalls steuerpflichtig sein. In vielen Fällen kann jedoch eine Anrechnung ausländischer Steuern (Foreign Tax Credit) erfolgen.
Handeln Sie sofort. Verspätete Meldungen führen zu Strafen und Zinsen, aber wir können durch freiwillige Nachmeldung helfen, die Folgen zu reduzieren.
Ja, wenn Sie in Großbritannien zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, muss die Veräußerung zusätzlich dort angegeben werden – selbst wenn bereits eine NRCGT-Meldung erfolgt ist.
Wenn Sie eine Immobilie in Großbritannien verkauft haben oder eine Meldung nachholen müssen: Kontaktieren Sie uns sofort.
Unser erfahrenes Team sorgt dafür, dass Sie alle Meldepflichten erfüllen und Ihre Steuerlast so gering wie möglich bleibt.
Geschäftsführerin (Vorsitzende)
Senior Managerin
Leiterin Direkte Steuern