Home » Auslandsansässige Eigentümer britischer Immobilien » Steuern für ausländische Vermieter mit Mieteinnahmen aus Großbritannien
Wenn Sie im Ausland leben und Mieteinnahmen aus einer Immobilie in Großbritannien erzielen, gelten Sie nach britischem Steuerrecht als sogenannter „Non-Resident Landlord“ – auf Deutsch: Vermieter einer UK-Immobilie mit Wohnsitz im Ausland.
Auch wenn Sie in Großbritannien keine Steuer zahlen müssen (z. B. weil Ihre Einkünfte unter dem Freibetrag liegen), sind Sie oft verpflichtet, eine britische Steuererklärung (Self Assessment) einzureichen.
Wir bei Türner & Co sind auf die Unterstützung von Privatpersonen spezialisiert, die Wohn- oder Gewerbeimmobilien in UK vermieten, und sorgen dafür, dass Ihre Steuerpflichten in Großbritannien korrekt erfüllt werden.
Unser Expertenteam unterstützt Sie umfassend bei allen britischen Steuerpflichten im Zusammenhang mit Mieteinnahmen:
Wir helfen Ihnen, die britischen Steuerpflichten für Mieteinnahmen aus UK-Immobilien einfach und sicher zu erfüllen.
Because no one verified subcontractor status.
Due to wrong invoices or misunderstanding the UK VAT construction rules.
That takes weeks, delaying invoicing and cash flow.
Because immigration wasn’t factored in early enough.
Paying invoices gross when they should have withheld tax.
Raised incorrectly before understanding the PE and VAT position.
Handled inconsistently or without documentation.
And the most common mistake of all?
No one in your team knows what questions to ask.
That’s where we come in.
In place early: PE, VAT, CIS, PAYE.
By correctly verifying your subcontractors and applying the right VAT and CIS rules.
To check supplier invoices before they’re paid.
So nothing gets lost between procurement, operations, and finance.
And take care of them for you.
You’ll get clear advice in plain English (or German), prompt answers, and practical help that fits your business.
We’ll help you manage issues even if the decisions were already made — we understand the reality of how these projects are awarded and delivered.
Ja, auch unterhalb des Freibetrags kann eine Self Assessment Pflicht bestehen. Wir prüfen Ihren Fall individuell.
Ein Registrierungsverfahren, das es ermöglicht, Mieteinnahmen ohne Quellensteuerabzug zu erhalten. Ohne Anmeldung muss Ihr Mieter oder Verwalter 20 % Steuer einbehalten. Die Einkünfte müssen dennoch in der Steuererklärung angegeben werden.
Das UK hat besteuerungsrechtlichen Vorrang für Einkünfte aus britischem Grundbesitz. In Ihrem Heimatland können ebenfalls Pflichten bestehen. Über Doppelbesteuerungsabkommen können Sie jedoch Anrechnungen oder Entlastungen beantragen.
Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch – wir erklären Ihnen Ihre Pflichten und erstellen bei Bedarf ein individuelles Angebot.
Geschäftsführerin (Vorsitzende)
Senior Managerin
Leiterin Direkte Steuern