Register of Overseas Entities – Registrierungspflicht für ausländische Unternehmen mit UK-Immobilien

Wenn Ihr Unternehmen Immobilien im Vereinigten Königreich besitzt oder erwerben möchte, sind Sie verpflichtet, sich im Register of Overseas Entities bei Companies House einzutragen. Diese Vorschrift gilt seit dem 1. August 2022 und betrifft alle ausländischen Gesellschaften mit Immobilienbesitz in Großbritannien.

Hintergrund: Register of Overseas Entities

Seit dem 1. August 2022 müssen alle ausländischen Unternehmen, die in UK Immobilien kaufen, verkaufen oder übertragen möchten, im Register of Overseas Entities registriert sein.

Die Pflicht gilt auch rückwirkend für Unternehmen, die Immobilien erworben haben ab:

  • 1. Januar 1999 in England und Wales
  • 8. Dezember 2014 in Schottland
  • 1. August 2022 in Nordirland

 

Ohne Registrierung können keine Immobilientransaktionen im Grundbuch eingetragen werden. Das bedeutet: Kauf oder Verkauf in UK sind blockiert.

Zusätzlich drohen empfindliche Strafen – Geldbußen und sogar Freiheitsstrafen.

Registrierungspflichten

Damit eine Registrierung bei Companies House erfolgen kann, muss Ihr Unternehmen:

  • Wirtschaftlich Berechtigte identifizieren
    Personen oder Gesellschaften mit maßgeblichem Einfluss (z. B. mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte oder das Recht, die Mehrheit der Geschäftsführung zu ernennen/abzuberufen).
  • Einen UK-regulierten Agenten beauftragen
    Die Verifizierung der wirtschaftlich Berechtigten und leitenden Angestellten darf nur von einem in Großbritannien zugelassenen, regulierten Agenten durchgeführt werden. Diese Prüfungen müssen innerhalb von drei Monaten vor Antragstellung erfolgen.
  • Angaben bei Companies House einreichen
    Angaben zu Gesellschaft, wirtschaftlich Berechtigten und leitenden Angestellten.

 

Sensible Daten wie Privatadressen oder vollständige Geburtsdaten sind nicht öffentlich zugänglich, die übrigen Informationen jedoch schon.

Laufende Pflichten

Nach der erstmaligen Registrierung ist jährlich ein Update Statement bei Companies House einzureichen.

Dieses bestätigt entweder, dass die Angaben unverändert sind, oder meldet Änderungen.

Die Frist: spätestens 14 Tage nach dem jeweiligen Stichtag.

Unsere Leistungen

Wir begleiten ausländische Unternehmen umfassend bei der Erfüllung ihrer Pflichten im Zusammenhang mit dem Register of Overseas Entities:

  • Registrierung – Wir übernehmen den kompletten Prozess bei Companies House.
  • Verifizierungsprüfungen – Als UK-regulierter Agent führen wir die gesetzlich vorgeschriebenen Checks für wirtschaftlich Berechtigte und leitende Angestellte durch.
  • Jährliche Meldungen – Wir kümmern uns um die fristgerechte Einreichung der jährlichen Update Statements.
  • Steuerliche Pflichten – Zusätzlich übernehmen wir die Körperschaftsteuer-Compliance für Non-Resident Landlords (siehe unsere Seite zur Körperschaftsteuer für ausländische Unternehmen mit UK-Immobilien).

Warum Türner & Co?

  • Spezialisiert auf ausländische Unternehmen mit Immobilienbesitz in UK
  • UK-regulierter Agent mit langjähriger Erfahrung in Verifizierungs- und Registrierungsverfahren
  • Ganzheitlicher Ansatz – von der Companies House-Registrierung bis zur steuerlichen Compliance

We Understand the Challenges You Face

When you’re not familiar with UK rules, it’s easy to get caught out:

CIS withholding errors

Because no one verified subcontractor status.

Incorrect VAT paid or claimed

Due to wrong invoices or misunderstanding the UK VAT construction rules.

Late VAT registration

That takes weeks, delaying invoicing and cash flow.

Ineligible workers on site

Because immigration wasn’t factored in early enough.

Purchase ledger teams

Paying invoices gross when they should have withheld tax.

Sales invoices

Raised incorrectly before understanding the PE and VAT position.

Transfer pricing and profit attribution

Handled inconsistently or without documentation.

And the most common mistake of all?

No one in your team knows what questions to ask.

That’s where we come in.

Our Promise: We’ll Help You Spot the Issues Before HMRC Does

We’ve supported many international businesses with projects just like yours. We’ll help you:

Get the right tax registrations

In place early: PE, VAT, CIS, PAYE.

Avoid fines and cashflow disruption

By correctly verifying your subcontractors and applying the right VAT and CIS rules.

Prepare your finance team

To check supplier invoices before they’re paid.

Coordinate with your UK and overseas teams

So nothing gets lost between procurement, operations, and finance.

Understand your UK compliance obligations

And take care of them for you.

You’ll get clear advice in plain English (or German), prompt answers, and practical help that fits your business.

We’ll help you manage issues even if the decisions were already made — we understand the reality of how these projects are awarded and delivered.

FAQs

Bereit für die Registrierung?

Kontaktieren Sie uns für eine erste Beratung. Wir stellen sicher, dass Ihr Unternehmen die Companies House-Pflichten zuverlässig erfüllt und rechtlich abgesichert ist.

Caroline Peverett

Caroline Peverett

Lotti Renwick-Bates

Senior Managerin