Home » Auslandsansässige Eigentümer britischer Immobilien » Register of Overseas Entities
Wenn Ihr Unternehmen Immobilien im Vereinigten Königreich besitzt oder erwerben möchte, sind Sie verpflichtet, sich im Register of Overseas Entities bei Companies House einzutragen. Diese Vorschrift gilt seit dem 1. August 2022 und betrifft alle ausländischen Gesellschaften mit Immobilienbesitz in Großbritannien.
Seit dem 1. August 2022 müssen alle ausländischen Unternehmen, die in UK Immobilien kaufen, verkaufen oder übertragen möchten, im Register of Overseas Entities registriert sein.
Die Pflicht gilt auch rückwirkend für Unternehmen, die Immobilien erworben haben ab:
Ohne Registrierung können keine Immobilientransaktionen im Grundbuch eingetragen werden. Das bedeutet: Kauf oder Verkauf in UK sind blockiert.
Zusätzlich drohen empfindliche Strafen – Geldbußen und sogar Freiheitsstrafen.
Damit eine Registrierung bei Companies House erfolgen kann, muss Ihr Unternehmen:
Sensible Daten wie Privatadressen oder vollständige Geburtsdaten sind nicht öffentlich zugänglich, die übrigen Informationen jedoch schon.
Nach der erstmaligen Registrierung ist jährlich ein Update Statement bei Companies House einzureichen.
Dieses bestätigt entweder, dass die Angaben unverändert sind, oder meldet Änderungen.
Die Frist: spätestens 14 Tage nach dem jeweiligen Stichtag.
Wir begleiten ausländische Unternehmen umfassend bei der Erfüllung ihrer Pflichten im Zusammenhang mit dem Register of Overseas Entities:
Because no one verified subcontractor status.
Due to wrong invoices or misunderstanding the UK VAT construction rules.
That takes weeks, delaying invoicing and cash flow.
Because immigration wasn’t factored in early enough.
Paying invoices gross when they should have withheld tax.
Raised incorrectly before understanding the PE and VAT position.
Handled inconsistently or without documentation.
And the most common mistake of all?
No one in your team knows what questions to ask.
That’s where we come in.
In place early: PE, VAT, CIS, PAYE.
By correctly verifying your subcontractors and applying the right VAT and CIS rules.
To check supplier invoices before they’re paid.
So nothing gets lost between procurement, operations, and finance.
And take care of them for you.
You’ll get clear advice in plain English (or German), prompt answers, and practical help that fits your business.
We’ll help you manage issues even if the decisions were already made — we understand the reality of how these projects are awarded and delivered.
Ja, wenn es Immobilien in Großbritannien besitzt oder erwerben möchte.
Sie können keine Kauf- oder Verkaufsverträge ins Grundbuch eintragen lassen. Zusätzlich drohen hohe Geldstrafen und strafrechtliche Konsequenzen.
Nur ein in UK regulierter Agent. Ohne dessen Bestätigung ist keine Registrierung möglich.
Unternehmensdaten, Namen der wirtschaftlich Berechtigten und leitender Angestellten. Nicht öffentlich sind z. B. Wohnadressen oder vollständige Geburtsdaten.
Mindestens einmal jährlich mit einem Update Statement. Änderungen müssen ebenfalls gemeldet werden.
Nein, die Regelung gilt für alle ausländischen Unternehmen mit Immobilienbesitz in UK.
Kontaktieren Sie uns für eine erste Beratung. Wir stellen sicher, dass Ihr Unternehmen die Companies House-Pflichten zuverlässig erfüllt und rechtlich abgesichert ist.
Geschäftsführerin
Leiterin Rechnungswesen & Audit
Senior Managerin
Audit & Corporate Compliance