Home » Britische Tochtergesellschaften internationaler Unternehmen » Jahresabschluss für UK-Tochtergesellschaften
Wenn Ihre Unternehmensgruppe eine Tochtergesellschaft im Vereinigten Königreich betreibt, unterliegt diese speziellen britischen Bilanzierungs- und Offenlegungspflichten. Wir unterstützen Sie als zentrale Ansprechstelle bei der Erstellung und Einreichung der gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlüsse nach britischem Recht – praxisnah, präzise und in enger Abstimmung mit Ihrem Team am Konzernsitz.
Die sogenannten “Statutory Accounts” sind der gesetzliche Jahresabschluss, den jede britische Kapitalgesellschaft (Limited) jährlich erstellen und einreichen muss. Sie entsprechen in etwa dem handelsrechtlichen Jahresabschluss nach HGB und umfassen:
Die Erstellung kann wahlweise nach IFRS oder dem britischen Standard UK GAAP erfolgen. Wir beraten Sie, welche Rechnungslegungsgrundlage für Ihre britische Gesellschaft am besten geeignet ist.
Gesetzliche Verpflichtung: Alle britischen Gesellschaften müssen jährlich einen Jahresabschluss bei Companies House (dem britischen Handelsregister) und HMRC (Finanzbehörde) einreichen.
Verspätete Einreichungen führen zu Bußgeldern. Wir sorgen für fristgerechte und vollständige Berichterstattung.
Wir erstellen rechtskonforme Jahresabschlüsse für Ihre UK-Tochtergesellschaft, abgestimmt auf die passenden Rechnungslegungsstandards (IFRS / UK GAAP) und Ihre Konzernanforderungen.
Viele unserer Mandanten sind Teil großer Unternehmensgruppen, bei denen die UK-Tochter im Vergleich zum Gesamtkonzern relativ klein ist. Daher ist eine Zusammenarbeit mit den Big Four nicht immer wirtschaftlich sinnvoll. Unser Team besteht überwiegend aus ehemaligen Big Four-Mitarbeitern mit fundierter Praxiserfahrung und ausgeprägtem Verständnis für Konzernprozesse.
Wir arbeiten routinemäßig direkt mit:
Ergänzend unterstützen wir Sie bei:
Because no one verified subcontractor status.
Due to wrong invoices or misunderstanding the UK VAT construction rules.
That takes weeks, delaying invoicing and cash flow.
Because immigration wasn’t factored in early enough.
Paying invoices gross when they should have withheld tax.
Raised incorrectly before understanding the PE and VAT position.
Handled inconsistently or without documentation.
And the most common mistake of all?
No one in your team knows what questions to ask.
That’s where we come in.
In place early: PE, VAT, CIS, PAYE.
By correctly verifying your subcontractors and applying the right VAT and CIS rules.
To check supplier invoices before they’re paid.
So nothing gets lost between procurement, operations, and finance.
And take care of them for you.
You’ll get clear advice in plain English (or German), prompt answers, and practical help that fits your business.
We’ll help you manage issues even if the decisions were already made — we understand the reality of how these projects are awarded and delivered.
Ja, auch nicht aktive Gesellschaften müssen einen vereinfachten Jahresabschluss und eine Bestätigungserklärung jährlich bei Companies House einreichen.
Sie haben die Wahl zwischen UK GAAP und IFRS. Wir helfen Ihnen, die passende Grundlage entsprechend Größe, Aktivität und Konzernvorgaben zu bestimmen.
Ja, wir übernehmen regelmäßig die Abstimmung mit der Konzernzentrale und externen Abschlussprüfern, auch aus dem Big Four-Umfeld.
Ja, wir erstellen auf Wunsch alle erforderlichen Unterlagen für Ihre Konsolidierung (z. B. IFRS-Reporting-Packages mit Überleitungen).
Wir vereinbaren rechtzeitig Zeitpläne mit Ihrem Team und stellen sicher, dass alle Aufgaben sowohl im Konzern- als auch im britischen Kontext termingerecht erfüllt werden.
Lassen Sie uns Ihre britischen Jahresabschlüsse professionell und effizient erstellen – damit Sie sich auf Ihre Kernthemen konzentrieren können. Kontaktieren Sie unser deutschsprachiges Team für ein unverbindliches Gespräch.
Geschäftsführerin
Leiterin Rechnungswesen & Audit
Senior Manager
Jahresabschluss & Construction Industry Scheme (CIS)