Home » Britische Tochtergesellschaften internationaler Unternehmen » Gesetzliche Jahresabschlussprüfung für britische Tochtergesellschaften internationaler Konzerne
Wenn Sie als Konzernzentrale die Verantwortung für die Finanzen Ihrer internationalen Tochtergesellschaften tragen, kann es überraschend sein, dass eine kleine britische Gesellschaft trotzdem gesetzlich geprüft werden muss. Genau das sieht das britische Recht vor, wenn bestimmte Schwellenwerte im Gesamtkonzern überschritten werden.
Wir unterstützen internationale Unternehmensgruppen dabei, ihre Pflichten zur gesetzlichen Jahresabschlussprüfung in Großbritannien zu verstehen und effizient umzusetzen.
In Großbritannien ist eine statutory audit eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung des Jahresabschlusses durch eine unabhängige, qualifizierte Prüfungsgesellschaft. Ziel ist es festzustellen, ob der Abschluss ein “true and fair view” der Finanzlage und Leistung der Gesellschaft bietet.
Geprüft wird nach britischen Prüfungsstandards unter Berücksichtigung des Companies Act sowie der relevanten Rechnungslegungsstandards (UK GAAP oder IFRS).
Die Prüfungspflicht richtet sich nicht nur nach der Größe der UK-Gesellschaft, sondern auch nach der Größe des Gesamtkonzerns.
Eine britische Gesellschaft ist von der Prüfungspflicht befreit, wenn sie zwei von drei Kriterien unterschreitet:
Wird die Gesellschaft jedoch Teil eines Konzerns, der folgende Schwellenwerte überschreitet, entfällt die Befreiung:
Wird der Schwellenwert in zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten, besteht eine gesetzliche Prüfungspflicht.
Auch regulierte Unternehmen (z. B. Banken, Versicherungen) müssen geprüft werden, unabhängig von Größe oder Konzernstruktur.
Wir bieten gesetzliche Abschlussprüfungen speziell für britische Tochtergesellschaften internationaler Konzerne an.
Unsere Leistungen umfassen:
Zusätzlich bieten wir:
Unser Team besteht größtenteils aus ehemaligen Big-Four-Prüfern und kennt die spezifischen Anforderungen multinationaler Gruppen.
Because no one verified subcontractor status.
Due to wrong invoices or misunderstanding the UK VAT construction rules.
That takes weeks, delaying invoicing and cash flow.
Because immigration wasn’t factored in early enough.
Paying invoices gross when they should have withheld tax.
Raised incorrectly before understanding the PE and VAT position.
Handled inconsistently or without documentation.
And the most common mistake of all?
No one in your team knows what questions to ask.
That’s where we come in.
In place early: PE, VAT, CIS, PAYE.
By correctly verifying your subcontractors and applying the right VAT and CIS rules.
To check supplier invoices before they’re paid.
So nothing gets lost between procurement, operations, and finance.
And take care of them for you.
You’ll get clear advice in plain English (or German), prompt answers, and practical help that fits your business.
We’ll help you manage issues even if the decisions were already made — we understand the reality of how these projects are awarded and delivered.
Ja, wenn Ihr Gesamtkonzern die britischen Schwellenwerte überschreitet, besteht Prüfungspflicht – unabhängig von der Größe der UK-Gesellschaft.
Nicht zwingend. Oft benötigen Konzernprüfer eine lokale UK-Prüfungsgesellschaft zur Durchführung der gesetzlichen UK-Prüfung.
Es drohen Strafzahlungen, Reputationsschäden und in schweren Fällen auch Sanktionen gegen Geschäftsführer.
Der Abschluss muss nach UK GAAP oder IFRS erstellt werden. Wir beraten Sie bei der Auswahl.
Kontaktieren Sie uns frühzeitig – wir prüfen die Anforderung und unterstützen Sie bei der fristgerechten Umsetzung.
Wenn Ihre britische Tochtergesellschaft Teil eines großen Konzerns ist, besteht möglicherweise eine gesetzliche Prüfungspflicht. Kontaktieren Sie unser Audit-Team für eine individuelle Beratung.
Geschäftsführerin
Leiterin Rechnungswesen & Audit
Senior Managerin
Audit & Corporate Compliance