Home » Britische Tochtergesellschaften internationaler Unternehmen » VAT for UK Subsidiaries
Wenn Sie in der Zentrale für die Einhaltung der Umsatzsteuerpflichten Ihrer Auslandsgesellschaften verantwortlich sind, kann das britische Umsatzsteuersystem zunächst ungewohnt sein. Bei Türner & Co. arbeiten wir ausschließlich mit internationalen Unternehmensgruppen, die eine britische Tochtergesellschaft oder Betriebsstätte betreiben. Unser Ziel: Klare Prozesse, rechtzeitige Meldungen und reibungslose Kommunikation mit den britischen Steuerbehörden (HMRC).
Diese Seite richtet sich an erfahrene Finanzverantwortliche im Ausland, die sicherstellen müssen, dass ihre britische Tochtergesellschaft alle Pflichten im Zusammenhang mit der britischen Umsatzsteuer (VAT) erfüllt.
In Großbritannien gilt das Prinzip der Selbstveranlagung. Das bedeutet:
Wichtig: Es gibt keine Jahreserklärung – jede Quartalsmeldung ist eine endgültige Abrechnung. Das unterscheidet sich grundlegend von der Praxis in vielen Ländern, in denen unterjährige Vorauszahlungen mit einer Jahresmeldung abgeglichen werden.
Wer seine Pflichten kennt, kann die britischen Umsatzsteuermeldungen effizient gestalten. Wer sie nicht kennt, riskiert Verzögerungen bei Erstattungen, Rückfragen von HMRC oder sogar Sanktionen.
Wir helfen Ihnen, diese Risiken zu vermeiden.
Wir bieten praxisnahe Unterstützung für internationale Konzerne mit britischer Tochtergesellschaft oder Betriebsstätte. Unsere Leistungen:
Wir erstellen Ihre Umsatzsteuermeldungen auf Basis Ihrer Buchhaltungsdaten, prüfen die Belege und übermitteln sie nach Ihrer Freigabe an HMRC.
Wir stellen sicher, dass Ihre Aufzeichnungen digital und regelkonform sind. Bei Bedarf stellen wir geeignete Schnittstellen-Software bereit.
Wir überprüfen Ihre Ausgangs- und Eingangsrechnungen auf die Einhaltung der britischen Vorschriften. Falls Belege unvollständig sind, helfen wir bei der Korrektur.
Wir rufen Ihre Importbelege über den britischen Zoll-Dienst (CDS) ab und sorgen dafür, dass Sie die Vorsteuer korrekt geltend machen können.
Wir bereiten Sie auf mögliche Rückfragen vor, insbesondere bei Erstmeldungen oder hohen Erstattungen, und übernehmen die gesamte Kommunikation mit HMRC.
Viele unserer Mandanten kommen zu uns, nachdem sie mit allgemeinen “One-Stop-Shop”-Anbietern negative Erfahrungen gemacht haben. Wir bringen Ihre VAT-Compliance in Ordnung, holen versäumte Meldungen nach und korrigieren Fehler in Abstimmung mit HMRC.
Der Wechsel des Beraters ist selten einfach – wir sorgen für einen reibungslosen Übergang.
Because no one verified subcontractor status.
Due to wrong invoices or misunderstanding the UK VAT construction rules.
That takes weeks, delaying invoicing and cash flow.
Because immigration wasn’t factored in early enough.
Paying invoices gross when they should have withheld tax.
Raised incorrectly before understanding the PE and VAT position.
Handled inconsistently or without documentation.
And the most common mistake of all?
No one in your team knows what questions to ask.
That’s where we come in.
In place early: PE, VAT, CIS, PAYE.
By correctly verifying your subcontractors and applying the right VAT and CIS rules.
To check supplier invoices before they’re paid.
So nothing gets lost between procurement, operations, and finance.
And take care of them for you.
You’ll get clear advice in plain English (or German), prompt answers, and practical help that fits your business.
We’ll help you manage issues even if the decisions were already made — we understand the reality of how these projects are awarded and delivered.
In der Regel vierteljährlich. Monatliche oder jährliche Abgaben sind ebenfalls möglich. Wir beraten Sie hierzu.
Ja. Wir sorgen dafür, dass die richtigen Angaben gemacht werden und übernehmen die Kommunikation mit HMRC.
Nein. Zahlungen aus dem Ausland sind möglich. Ein UK-Konto kann die Abläufe aber vereinfachen.
Kleine Fehler lassen sich in der nächsten Meldung korrigieren. Größere Abweichungen müssen separat gemeldet werden. Wir unterstützen Sie dabei.
Ja, sofern die Rechnung ordnungsgemäß ist und der Aufwand steuerpflichtigen Umsätzen zuzurechnen ist. Wir prüfen Ihre Belege daraufhin.
Ja. Wir sind Ihre zentrale Anlaufstelle und halten Sie jederzeit auf dem Laufenden.
Ja. Wir haben umfangreiche Erfahrung mit der Aufarbeitung und Wiedereinsetzung der VAT-Compliance.
Ob Sie mit Ihren britischen Umsatzsteuermeldungen auf dem aktuellen Stand sind oder Unterstützung beim Aufholen brauchen: Wir helfen Ihnen gern. Kontaktieren Sie Türner & Co. für ein unverbindliches Gespräch.
Geschäftsführerin
Leiterin Indirekte Steuern & Personalwesen
Associate Director
Umsatzsteuer (VAT) und Zoll