CIS – Was Selbstständige wissen müssen

Unterstützung für Einzelunternehmer und Personengesellschaften mit Bauprojekten in Großbritannien

Viele Einzelunternehmer und kleine Unternehmen, die in Großbritannien tätig werden, rechnen nicht damit, unter das britische Construction Industry Scheme (CIS) zu fallen. Doch der Begriff „Bauleistungen“ ist im CIS sehr weit gefasst. Auch wenn Sie sich nicht als Bauunternehmer sehen – etwa weil Sie spezialisierte Technik oder Montageleistungen erbringen – kann Ihre Tätigkeit unter die CIS-Regelungen fallen.

Oft erfahren Unternehmer erst durch einen unerwarteten Steuerabzug auf eine Zahlung, dass sie betroffen sind. Oder Ihr Kunde hat Sie bereits informiert, dass er CIS-Pflichten hat. In beiden Fällen ist es wichtig, Ihre Registrierung als Subunternehmer korrekt durchzuführen.

Wir helfen Ihnen bei der Registrierung, der Kommunikation mit der britischen Steuerbehörde (HMRC), der Erstellung und Einreichung Ihrer Steuererklärung sowie der Rückerstattung von einbehaltenen Beträgen.

Was ist das Construction Industry Scheme (CIS)?

Das CIS verpflichtet Auftraggeber („Contractors“) in Großbritannien, Steuerabzüge direkt von Zahlungen an Subunternehmer vorzunehmen und an HMRC – die britische Steuerbehörde – abzuführen.

Diese Abzüge gelten auch für ausländische Einzelunternehmer und Personengesellschaften, wenn sie physisch auf einer Baustelle oder Montageprojekt in Großbritannien arbeiten.

  • Nicht registriert: 30 % Steuerabzug – nicht rückforderbar
  • Registriert (Netto-Status): 20 % Abzug – kann erstattet werden
  • Gross Payment Status: 0 % Abzug – volle Auszahlung

Registrierung: Einzelfirma oder Personengesellschaft?

Die Registrierung im CIS ist für Einzelunternehmer und Personengesellschaften deutlich aufwändiger als für Kapitalgesellschaften:

  • Einzelunternehmer: Registrierung für “Self Assessment” (britische Einkommensteuer) und für CIS
  • Personengesellschaften: Registrierung der Partnerschaft und aller einzelnen Partner bei HMRC

 

Erst nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine britische Steuernummer (UTR), die für alle weiteren Schritte notwendig ist.

Wir übernehmen den gesamten Prozess der Anmeldung bei HMRC – inklusive Beantragung Ihrer britischen Steuernummer (UTR) und der CIS-Registrierung.

Rückerstattung der CIS-Abzüge

Auch wenn Ihr Heimatland das Besteuerungsrecht für Ihre Einkünfte hat, müssen Sie in Großbritannien eine Einkommensteuererklärung abgeben, um die Abzüge zurückzufordern. Ohne diese Erklärung erfolgt keine Rückzahlung durch HMRC.

Wir unterstützen Sie bei:

  • Erstellung und Einreichung Ihrer UK-Einkommensteuererklärung
  • Bereitstellung der nötigen Nachweise (CIS-Abzugsbescheinigungen)
  • Kommunikation mit HMRC für die Rückerstattung
  • Überweisung der Rückzahlung an Ihr Konto (da HMRC keine Auslandskonten bedient, leiten wir die Zahlung über unser Treuhandkonto weiter)

 

Bitte beachten Sie: Die Rückerstattung kann mehrere Monate dauern. Eine realistische Cashflow-Planung ist daher essenziell.

Gross Payment Status: Möglich, aber schwierig

Als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft mit Sitz im Ausland ist es schwierig, den Bruttoauszahlungsstatus bei HMRC zu erhalten. Wir prüfen individuell, ob ein Antrag sinnvoll ist, und helfen beim Antragsprozess.

Was Sie beachten sollten

  • Sprechen Sie vor Vertragsabschluss mit Ihrem Auftraggeber, ob er CIS-Pflichten hat
  • Planen Sie Steuerabzüge ein, wenn Sie keine Bruttoauszahlung erreichen
  • Bereiten Sie sich auf eine Steuererklärung in Großbritannien vor, auch wenn die UK kein Besteuerungsrecht hat – nur so erhalten Sie die Abzüge zurück
  • Prüfen Sie, ob Sie überhaupt das Recht haben, in Großbritannien zu arbeiten (Visa, Aufenthaltsstatus etc.)
  • Denken Sie frühzeitig an Ihre Liquidität – Sie erhalten Ihre Zahlung unter Abzug und müssen möglicherweise längere Zeit auf die Erstattung warten

Unsere Leistungen im Überblick

  • Registrierung für Einkommensteuer und CIS bei HMRC
  • Antrag auf britische Steuernummer (UTR)
  • Erstellung & Abgabe der Steuererklärung
  • Berechnung und Antrag auf Erstattung der Abzüge
  • Kommunikation mit HMRC
  • Entgegennahme und Weiterleitung von Erstattungen
  • Prüfung, ob Sie dem CIS unterliegen
  • Abstimmung mit Ihrem Auftraggeber

We Understand the Challenges You Face

When you’re not familiar with UK rules, it’s easy to get caught out:

CIS withholding errors

Because no one verified subcontractor status.

Incorrect VAT paid or claimed

Due to wrong invoices or misunderstanding the UK VAT construction rules.

Late VAT registration

That takes weeks, delaying invoicing and cash flow.

Ineligible workers on site

Because immigration wasn’t factored in early enough.

Purchase ledger teams

Paying invoices gross when they should have withheld tax.

Sales invoices

Raised incorrectly before understanding the PE and VAT position.

Transfer pricing and profit attribution

Handled inconsistently or without documentation.

And the most common mistake of all?

No one in your team knows what questions to ask.

That’s where we come in.

Our Promise: We’ll Help You Spot the Issues Before HMRC Does

We’ve supported many international businesses with projects just like yours. We’ll help you:

Get the right tax registrations

In place early: PE, VAT, CIS, PAYE.

Avoid fines and cashflow disruption

By correctly verifying your subcontractors and applying the right VAT and CIS rules.

Prepare your finance team

To check supplier invoices before they’re paid.

Coordinate with your UK and overseas teams

So nothing gets lost between procurement, operations, and finance.

Understand your UK compliance obligations

And take care of them for you.

You’ll get clear advice in plain English (or German), prompt answers, and practical help that fits your business.

We’ll help you manage issues even if the decisions were already made — we understand the reality of how these projects are awarded and delivered.

FAQs

Kontaktieren Sie uns

Sie sind nicht sicher, ob Sie vom CIS betroffen sind? Oder haben Sie bereits Abzüge erlitten und brauchen Hilfe bei der Erstattung? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie umfassend und mehrsprachig.

Gaynor Dunmall

Managerin

Nathan Widdowson