Viele Einzelunternehmer und kleine Unternehmen, die in Großbritannien tätig werden, rechnen nicht damit, unter das britische Construction Industry Scheme (CIS) zu fallen. Doch der Begriff „Bauleistungen“ ist im CIS sehr weit gefasst. Auch wenn Sie sich nicht als Bauunternehmer sehen – etwa weil Sie spezialisierte Technik oder Montageleistungen erbringen – kann Ihre Tätigkeit unter die CIS-Regelungen fallen.
Oft erfahren Unternehmer erst durch einen unerwarteten Steuerabzug auf eine Zahlung, dass sie betroffen sind. Oder Ihr Kunde hat Sie bereits informiert, dass er CIS-Pflichten hat. In beiden Fällen ist es wichtig, Ihre Registrierung als Subunternehmer korrekt durchzuführen.
Wir helfen Ihnen bei der Registrierung, der Kommunikation mit der britischen Steuerbehörde (HMRC), der Erstellung und Einreichung Ihrer Steuererklärung sowie der Rückerstattung von einbehaltenen Beträgen.
Das CIS verpflichtet Auftraggeber („Contractors“) in Großbritannien, Steuerabzüge direkt von Zahlungen an Subunternehmer vorzunehmen und an HMRC – die britische Steuerbehörde – abzuführen.
Diese Abzüge gelten auch für ausländische Einzelunternehmer und Personengesellschaften, wenn sie physisch auf einer Baustelle oder Montageprojekt in Großbritannien arbeiten.
Die Registrierung im CIS ist für Einzelunternehmer und Personengesellschaften deutlich aufwändiger als für Kapitalgesellschaften:
Erst nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine britische Steuernummer (UTR), die für alle weiteren Schritte notwendig ist.
Wir übernehmen den gesamten Prozess der Anmeldung bei HMRC – inklusive Beantragung Ihrer britischen Steuernummer (UTR) und der CIS-Registrierung.
Auch wenn Ihr Heimatland das Besteuerungsrecht für Ihre Einkünfte hat, müssen Sie in Großbritannien eine Einkommensteuererklärung abgeben, um die Abzüge zurückzufordern. Ohne diese Erklärung erfolgt keine Rückzahlung durch HMRC.
Wir unterstützen Sie bei:
Bitte beachten Sie: Die Rückerstattung kann mehrere Monate dauern. Eine realistische Cashflow-Planung ist daher essenziell.
Als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft mit Sitz im Ausland ist es schwierig, den Bruttoauszahlungsstatus bei HMRC zu erhalten. Wir prüfen individuell, ob ein Antrag sinnvoll ist, und helfen beim Antragsprozess.
Because no one verified subcontractor status.
Due to wrong invoices or misunderstanding the UK VAT construction rules.
That takes weeks, delaying invoicing and cash flow.
Because immigration wasn’t factored in early enough.
Paying invoices gross when they should have withheld tax.
Raised incorrectly before understanding the PE and VAT position.
Handled inconsistently or without documentation.
And the most common mistake of all?
No one in your team knows what questions to ask.
That’s where we come in.
In place early: PE, VAT, CIS, PAYE.
By correctly verifying your subcontractors and applying the right VAT and CIS rules.
To check supplier invoices before they’re paid.
So nothing gets lost between procurement, operations, and finance.
And take care of them for you.
You’ll get clear advice in plain English (or German), prompt answers, and practical help that fits your business.
We’ll help you manage issues even if the decisions were already made — we understand the reality of how these projects are awarded and delivered.
Fragen Sie Ihren Kunden, ob er als Contractor im Sinne des CIS registriert ist. Wir helfen Ihnen bei der Beurteilung.
Nur wenn Sie sich rückwirkend registrieren und eine Steuererklärung einreichen. Wir begleiten Sie bei allen Schritten.
Je nach HMRC-Bearbeitungszeit mehrere Monate. Wichtig ist eine vollständige, korrekte Einreichung.
Ja – sonst ist keine Rückerstattung möglich.
Sie sind nicht sicher, ob Sie vom CIS betroffen sind? Oder haben Sie bereits Abzüge erlitten und brauchen Hilfe bei der Erstattung? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie umfassend und mehrsprachig.
Managerin
Umsatzsteuer (VAT) und Construction Industry Scheme (CIS)
Assistant Manager
Umsatzsteuer (VAT) und Construction Industry Scheme (CIS)