Home » Global Mobility » UK Payroll & Steuer-Compliance für Cross-Border Mitarbeitende
Immer häufiger teilen Mitarbeitende ihre Arbeitszeit zwischen dem Vereinigten Königreich und einem anderen Land. Gründe sind z. B. Remote Work, internationale Projektarbeit oder regionale Verantwortlichkeiten.
Diese grenzüberschreitenden Arbeitsmuster erfordern eine sorgfältige Steuerung von Payroll, Einkommensteuer und Sozialversicherung.
Diese Seite richtet sich an HR- und Personalabteilungen im Ausland sowie Finanzentscheider auf Gruppenebene, die für UK-Mitarbeitende mit Auslandstätigkeiten verantwortlich sind.
Seit dem Brexit gilt: Britische Mitarbeitende haben kein automatisches Recht mehr, in der EU zu arbeiten.
Muss der Mitarbeitende im anderen Land Einkommensteuer zahlen, entstehen oft parallele Pflichten:
Das bedeutet:
Zusätzlich zur Payroll kann im Einsatzland eine Einkommensteuererklärung erforderlich sein.
Arbeitgeber sollten klären, ob und wie sie Mitarbeitende hierbei unterstützen.
Nicht alle UK-Steuerpflichtigen müssen eine Steuererklärung abgeben. Aber:
Wir unterstützen Mitarbeitende bei:
Standard: Das UK PAYE-System besteuert 100 % des Gehalts, auch bei Auslandstagen.
Eine Reduzierung ist nur möglich, wenn ein EP Appendix 5 Agreement mit HMRC abgeschlossen wird.
Dieses HMRC-Abkommen erlaubt, im Payroll-Verfahren ausländische Steuerabzüge vorläufig anzurechnen.
Wichtige Punkte:
Wir helfen Ihnen bei:
UK bleibt auch nach Brexit Teil der A1-Koordinierung mit der EU.
Das bedeutet:
Wir übernehmen für Sie:
Wir arbeiten regelmäßig mit ausländischen Steuer- & Payroll-Beratern zusammen, um eine konsistente Cross-Border-Compliance sicherzustellen.
Unsere Leistungen:
Für die korrekte steuerliche Behandlung von Auslandstagen sind detaillierte Reisedaten entscheidend:
Wir helfen Ihnen:
Die steuerfreie Erstattung hängt davon ab, ob ein Einsatzort als Permanent Workplace oder Temporary Workplace gilt.
Wir unterstützen Sie bei:
Wir helfen internationalen Arbeitgebern bei:
Because no one verified subcontractor status.
Due to wrong invoices or misunderstanding the UK VAT construction rules.
That takes weeks, delaying invoicing and cash flow.
Because immigration wasn’t factored in early enough.
Paying invoices gross when they should have withheld tax.
Raised incorrectly before understanding the PE and VAT position.
Handled inconsistently or without documentation.
And the most common mistake of all?
No one in your team knows what questions to ask.
That’s where we come in.
In place early: PE, VAT, CIS, PAYE.
By correctly verifying your subcontractors and applying the right VAT and CIS rules.
To check supplier invoices before they’re paid.
So nothing gets lost between procurement, operations, and finance.
And take care of them for you.
You’ll get clear advice in plain English (or German), prompt answers, and practical help that fits your business.
We’ll help you manage issues even if the decisions were already made — we understand the reality of how these projects are awarded and delivered.
Ja – ohne EP Appendix 5 muss UK PAYE 100 % des Gehalts erfassen.
Die UK-Payroll bleibt Hauptsystem, im Ausland wird ein paralleles „Schatten-Payroll“ für lokale Steuern geführt.
Ohne Nachweis könnte das Ausland zusätzlich Sozialversicherung verlangen.
Mitarbeitende müssen selbst, oft mit Unterstützung durch den Arbeitgeber. Wir übernehmen die Erstellung.
Sie haben UK-Mitarbeitende mit Auslandstätigkeiten?
Kontaktieren Sie uns – wir stellen sicher, dass Ihre Payroll- & Steuerpflichten grenzüberschreitend korrekt erfüllt werden.
Senior Managerin
Leiterin Direkte Steuern
Senior Associate
Global Mobility, Einkommensteuer und Umsatzsteuer (VAT)