Home » Global Mobility » Inbound-Mitarbeitende auf Zeit in Großbritannien
Viele multinationale Unternehmen entsenden Mitarbeitende für eine begrenzte Zeit nach Großbritannien – sei es zur Unterstützung bei der Gründung einer UK-Tochtergesellschaft, für Schulungen, Projektarbeit oder zur Überbrückung von Personalengpässen. Diese Mitarbeitenden teilen ihre Arbeitszeit oft zwischen dem Heimatland und Großbritannien auf.
Für Arbeitgeber bedeutet das: Sie müssen prüfen, ob und wann UK-Steuer- und Payroll-Pflichten entstehen.
Ein weit verbreitetes Missverständnis ist, dass eine Steuerpflicht in UK nur entsteht, wenn ein Mitarbeitender mehr als 183 Tage im Land verbringt. Das ist falsch.
Empfehlung: Gehen Sie von einer Steuerpflicht in UK aus, es sei denn, alle Befreiungskriterien sind erfüllt.
Die meisten Doppelbesteuerungsabkommen folgen dem OECD-Muster und prüfen drei Bedingungen:
In der Praxis scheitern die meisten Einsätze an mindestens einer dieser drei Bedingungen.
Sobald UK ein Besteuerungsrecht hat:
Ohne Sonderregelung gilt PAYE auf 100 % des Gehalts, auch wenn Teile der Arbeit im Ausland erfolgen.
Mit einer Section 690 Direction kann PAYE auf die UK-Arbeitstage begrenzt werden:
Wir unterstützen Sie bei Antragstellung & Abwicklung.
Für EU-Mitarbeitende gilt auch nach dem Brexit:
Für Einsätze von weniger als 60 Tagen können zusätzliche Erleichterungen gelten. → siehe unsere Seite
Wir helfen internationalen Arbeitgebern bei:
Because no one verified subcontractor status.
Due to wrong invoices or misunderstanding the UK VAT construction rules.
That takes weeks, delaying invoicing and cash flow.
Because immigration wasn’t factored in early enough.
Paying invoices gross when they should have withheld tax.
Raised incorrectly before understanding the PE and VAT position.
Handled inconsistently or without documentation.
And the most common mistake of all?
No one in your team knows what questions to ask.
That’s where we come in.
In place early: PE, VAT, CIS, PAYE.
By correctly verifying your subcontractors and applying the right VAT and CIS rules.
To check supplier invoices before they’re paid.
So nothing gets lost between procurement, operations, and finance.
And take care of them for you.
You’ll get clear advice in plain English (or German), prompt answers, and practical help that fits your business.
We’ll help you manage issues even if the decisions were already made — we understand the reality of how these projects are awarded and delivered.
Ja, wenn eine der drei Befreiungskriterien nicht erfüllt ist.
Wenn die UK-Tochter von der Arbeit profitiert, kann HMRC dennoch das Economic Employer-Prinzip anwenden.
Ja, aber nur mit einer Section 690 Direction.
Nein – sonst beansprucht HMRC rückwirkend Besteuerung ab Tag 1.
Wir helfen bei der Aufarbeitung mit HMRC und stellen Compliance sicher.
Sie möchten sicherstellen, dass Ihre Inbound Assignments nach UK korrekt gemanagt sind?
Kontaktieren Sie uns – wir begleiten Sie bei Payroll, Tax & HMRC-Compliance.
Senior Managerin
Leiterin Direkte Steuern
Senior Associate
Global Mobility, Einkommensteuer und Umsatzsteuer (VAT)