Inbound-Mitarbeitende auf Zeit in Großbritannien

Steuerliche Pflichten für internationale Arbeitgeber

Viele multinationale Unternehmen entsenden Mitarbeitende für eine begrenzte Zeit nach Großbritannien – sei es zur Unterstützung bei der Gründung einer UK-Tochtergesellschaft, für Schulungen, Projektarbeit oder zur Überbrückung von Personalengpässen. Diese Mitarbeitenden teilen ihre Arbeitszeit oft zwischen dem Heimatland und Großbritannien auf.

Für Arbeitgeber bedeutet das: Sie müssen prüfen, ob und wann UK-Steuer- und Payroll-Pflichten entstehen.

Denken Sie über die „183-Tage-Regel“ hinaus

Ein weit verbreitetes Missverständnis ist, dass eine Steuerpflicht in UK nur entsteht, wenn ein Mitarbeitender mehr als 183 Tage im Land verbringt. Das ist falsch.

Empfehlung: Gehen Sie von einer Steuerpflicht in UK aus, es sei denn, alle Befreiungskriterien sind erfüllt.

Das Dreifach-Testverfahren der Doppelbesteuerungsabkommen

Die meisten Doppelbesteuerungsabkommen folgen dem OECD-Muster und prüfen drei Bedingungen:

1. Präsenztest – 183 Tage

 

2. Arbeitgebertest – Economic Employer

  • Oft falsch verstanden: Nicht nur die rechtliche Anstellung zählt.
  • UK prüft, wer die Arbeit wirtschaftlich steuert und bezahlt.
  • Schon indirekte Kostenbelastungen (z. B. über Management Fees oder Verrechnungspreise) können dazu führen, dass die UK-Tochter als Economic Employer gilt → Befreiung scheitert.

 

3. PE-Test – UK Permanent Establishment

  • Wenn der Mitarbeitende für eine UK-Betriebsstätte oder ein Projekt mit PE-Status arbeitet, entfällt die Befreiung.

In der Praxis scheitern die meisten Einsätze an mindestens einer dieser drei Bedingungen.

Konsequenzen für Mitarbeitende & Arbeitgeber

Sobald UK ein Besteuerungsrecht hat:

  • Die UK-Tochtergesellschaft (und ihre Directors) muss:
    • Right to Work Checks durchführen
    • eine UK-Payroll (PAYE) betreiben
  • Die Mitarbeitenden müssen:
    • sich ggf. für UK Self Assessment registrieren
    • eine UK-Steuererklärung einreichen

PAYE & Section 690 Direction

Ohne Sonderregelung gilt PAYE auf 100 % des Gehalts, auch wenn Teile der Arbeit im Ausland erfolgen.

Mit einer Section 690 Direction kann PAYE auf die UK-Arbeitstage begrenzt werden:

  • Antrag bei HMRC erforderlich
  • Detaillierte Aufzeichnungen über UK-Workdays verpflichtend
  • Jahresende: Abgleich über die Steuererklärung

 

Wir unterstützen Sie bei Antragstellung & Abwicklung.

Sozialversicherung – A1-Bescheinigungen

Für EU-Mitarbeitende gilt auch nach dem Brexit:

  • Mit gültiger A1-Bescheinigung bleiben sie in der Heimat-Sozialversicherung.
  • Keine UK-NIC-Pflicht, solange A1 gültig ist.

Tax Equalisation & Shadow Payroll

  • Häufig: Einsatz einer Shadow Payroll UK, wenn Mitarbeitende formal im Heimatland angestellt bleiben.
  • Bei Tax Equalisation übernimmt der Arbeitgeber die Steuerlast, Mitarbeitende zahlen eine hypothetische Steuer im Heimatland.
  • Für Details → siehe unsere Seite 

Sonderfälle – 60-Tage-Regel

Für Einsätze von weniger als 60 Tagen können zusätzliche Erleichterungen gelten. → siehe unsere Seite 

Unsere Unterstützung

Wir helfen internationalen Arbeitgebern bei:

  • Prüfung, ob UK-Besteuerungspflichten bestehen
  • Registrierung & Betrieb einer UK-Payroll (PAYE)
  • Beantragung von Erleichterungen (Section 690, STBVA etc.)
  • Erstellung von UK-Selbstveranlagungen für Mitarbeitende
  • Korrektur von historischer Non-Compliance

We Understand the Challenges You Face

When you’re not familiar with UK rules, it’s easy to get caught out:

CIS withholding errors

Because no one verified subcontractor status.

Incorrect VAT paid or claimed

Due to wrong invoices or misunderstanding the UK VAT construction rules.

Late VAT registration

That takes weeks, delaying invoicing and cash flow.

Ineligible workers on site

Because immigration wasn’t factored in early enough.

Purchase ledger teams

Paying invoices gross when they should have withheld tax.

Sales invoices

Raised incorrectly before understanding the PE and VAT position.

Transfer pricing and profit attribution

Handled inconsistently or without documentation.

And the most common mistake of all?

No one in your team knows what questions to ask.

That’s where we come in.

Our Promise: We’ll Help You Spot the Issues Before HMRC Does

We’ve supported many international businesses with projects just like yours. We’ll help you:

Get the right tax registrations

In place early: PE, VAT, CIS, PAYE.

Avoid fines and cashflow disruption

By correctly verifying your subcontractors and applying the right VAT and CIS rules.

Prepare your finance team

To check supplier invoices before they’re paid.

Coordinate with your UK and overseas teams

So nothing gets lost between procurement, operations, and finance.

Understand your UK compliance obligations

And take care of them for you.

You’ll get clear advice in plain English (or German), prompt answers, and practical help that fits your business.

We’ll help you manage issues even if the decisions were already made — we understand the reality of how these projects are awarded and delivered.

FAQs

Kontakt

Sie möchten sicherstellen, dass Ihre Inbound Assignments nach UK korrekt gemanagt sind?

Kontaktieren Sie uns – wir begleiten Sie bei Payroll, Tax & HMRC-Compliance.

Sarah English

Liam Perry

Senior Associate