Home » Global Mobility » Short Term Business Visitor Agreements (STBVA)
UK-Compliance für internationale Arbeitgeber
Wenn Ihr Unternehmen eine UK-Tochtergesellschaft hat, ist es fast unvermeidbar, dass Mitarbeitende aus dem Head Office oder anderen Auslandsgesellschaften für Meetings, Schulungen, Projekte oder operative Unterstützung nach Großbritannien reisen.
Was viele übersehen: Nach den strengen UK-PAYE-Regeln müsste grundsätzlich ab dem ersten Arbeitstag in UK die gesamte Vergütung über die britische Payroll versteuert werden – selbst wenn Großbritannien nach Doppelbesteuerungsabkommen kein Besteuerungsrecht hat.
Um diesen unnötigen Payroll-Aufwand zu vermeiden, bietet HMRC das Short Term Business Visitor Agreement (STBVA UK) an. Ohne dieses Abkommen:
Ein STBVA ist eine Vereinbarung zwischen der UK-Tochtergesellschaft und HMRC. Es erlaubt, Kurzzeitbesucher*innen jährlich gesammelt zu melden, anstatt sofort PAYE-Abzüge vorzunehmen – wenn die Person nach dem Doppelbesteuerungsabkommen steuerbefreit ist.
Voraussetzungen für ein STBVA
Sind diese Bedingungen erfüllt und das STBVA ist abgeschlossen, entfällt die Pflicht, PAYE zu betreiben. Stattdessen reicht eine jährliche Meldung an HMRC.
Ohne gültiges STBVA gilt:
Folgende Personen können nicht einbezogen werden:
Auch wenn UK grundsätzlich ein Besteuerungsrecht hat, gilt unter dem STBVA die 60-Tage-Regel UK:
Mit einem STBVA muss die UK-Tochtergesellschaft jedes Jahr einen Report an HMRC übermitteln (Frist: 31. Mai nach dem Ende des UK-Steuerjahres am 5. April).
Die Anforderungen hängen von der Anzahl der Aufenthaltstage ab:
Wir helfen internationalen Unternehmen, STBVA-Compliance sicherzustellen:
Hinweis: Das STBVA bezieht sich nur auf Income Tax. Sozialversicherung (National Insurance Contributions) ist separat zu prüfen.
Because no one verified subcontractor status.
Due to wrong invoices or misunderstanding the UK VAT construction rules.
That takes weeks, delaying invoicing and cash flow.
Because immigration wasn’t factored in early enough.
Paying invoices gross when they should have withheld tax.
Raised incorrectly before understanding the PE and VAT position.
Handled inconsistently or without documentation.
And the most common mistake of all?
No one in your team knows what questions to ask.
That’s where we come in.
In place early: PE, VAT, CIS, PAYE.
By correctly verifying your subcontractors and applying the right VAT and CIS rules.
To check supplier invoices before they’re paid.
So nothing gets lost between procurement, operations, and finance.
And take care of them for you.
You’ll get clear advice in plain English (or German), prompt answers, and practical help that fits your business.
We’ll help you manage issues even if the decisions were already made — we understand the reality of how these projects are awarded and delivered.
Ja – schon ein einziger Besucher kann PAYE-Pflichten auslösen.
Nein – ohne STBVA muss PAYE sofort angewendet werden.
Es hilft, aber ohne STBVA bleibt die Payroll-Pflicht bestehen.
Nein – für Non-Resident Directors gelten eigene Regeln.
Dann greift das STBVA nicht mehr → reguläre Payroll / Steuererklärung notwendig.
Ja – wir übernehmen den gesamten Prozess, von der Beantragung bis zum HMRC-Report.
Mit einem STBVA UK vermeiden Sie unnötige Payroll-Pflichten und sichern Ihre Compliance bei internationalen Geschäftsreisen.
Kontaktieren Sie uns, um die korrekte Entsendung & Meldung von Kurzzeitbesuchern sicherzustellen.
Senior Managerin
Leiterin Direkte Steuern
Senior Associate
Global Mobility, Einkommensteuer und Umsatzsteuer (VAT)