Home » Körperschaftsteuer » Pillar 2 UK: Meldepflichten für internationale Konzerne
Wenn Ihr internationaler Konzern unter den Anwendungsbereich der OECD-Vorgaben zu Pillar 2 fällt und Sie über eine britische Tochtergesellschaft oder Betriebsstätte verfügen, gelten neue steuerliche Meldepflichten in Großbritannien. Diese Seite richtet sich an Konzernsteuerabteilungen, die für die Pillar-2-Umsetzung auf Gruppenebene verantwortlich sind und nun die spezifischen Anforderungen im UK verstehen und umsetzen müssen.
Pillar 2 ist eine OECD-Initiative zur Einführung einer globalen Mindestbesteuerung von 15 % für große multinationale Unternehmensgruppen. Das Ziel ist es, Steuerverlagerungen in Niedrigsteuerländer zu vermeiden und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.
Im Vereinigten Königreich wurden für Wirtschaftsjahre ab dem 31. Dezember 2023 zwei neue Steuern eingeführt:
UK-Meldepflichten gelten für Konzerne, die beide Kriterien erfüllen:
Dabei ist es unerheblich, ob:
Wichtig: Die Meldepflicht besteht auch dann, wenn keine Nachversteuerung im UK anfällt.
Die Gruppe muss sich innerhalb von 6 Monaten nach Ende des ersten betroffenen Wirtschaftsjahres bei HMRC registrieren.
Beispiele:
| Wirtschaftsjahresende | Registrierungsfrist |
|---|---|
| 31.12.2024 | 30.06.2025 |
| 31.03.2025 | 30.09.2025 |
Bis spätestens 18 Monate nach Ende des Wirtschaftsjahres sind folgende Erklärungen einzureichen:
Auch bei null Steuerlast ist die Einreichung verpflichtend
Beispiele:
| Wirtschaftsjahresende | Einreichungsfrist |
|---|---|
| 31.12.2024 | 30.06.2026 |
| 31.03.2025 | 30.09.2026 |
In den ersten Jahren gelten vereinfachte Berichtsoptionen, sofern eines der folgenden Kriterien pro Jurisdiktion zutrifft:
ls Spezialisten für internationale Unternehmensgruppen mit UK-Präsenz unterstützen wir Sie mit:
Because no one verified subcontractor status.
Due to wrong invoices or misunderstanding the UK VAT construction rules.
That takes weeks, delaying invoicing and cash flow.
Because immigration wasn’t factored in early enough.
Paying invoices gross when they should have withheld tax.
Raised incorrectly before understanding the PE and VAT position.
Handled inconsistently or without documentation.
And the most common mistake of all?
No one in your team knows what questions to ask.
That’s where we come in.
In place early: PE, VAT, CIS, PAYE.
By correctly verifying your subcontractors and applying the right VAT and CIS rules.
To check supplier invoices before they’re paid.
So nothing gets lost between procurement, operations, and finance.
And take care of them for you.
You’ll get clear advice in plain English (or German), prompt answers, and practical help that fits your business.
We’ll help you manage issues even if the decisions were already made — we understand the reality of how these projects are awarded and delivered.
Wenn Ihr Konzernumsatz > €750 Mio in mindestens zwei der letzten vier Jahre betrug und Sie eine UK-Präsenz haben.
Ja, Registrierung und Erklärung sind in jedem Fall verpflichtend.
Ja, wenn die entsprechenden Tests erfüllt sind. Wir unterstützen bei der Prüfung.
Es drohen empfindliche Strafzahlungen – vorbehaltlich einer “reasonable excuse”.
Benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung von Pillar 2 im Vereinigten Königreich? Unsere Experten begleiten Sie bei Registrierung, Meldepflichten und der fristgerechten Einreichung aller Erklärungen.
Geschäftsführerin (Vorsitzende)
Senior Managerin
Leiterin Direkte Steuern