Quellensteuerbefreiung bei grenzüberschreitenden Zins- und Lizenzzahlungen

Steuerliche Unterstützung für internationale Unternehmensgruppen mit UK-Tochtergesellschaften

Wenn Ihre Unternehmensgruppe eine Tochtergesellschaft im Vereinigten Königreich hat, die Zinsen oder Lizenzgebühren an Konzerngesellschaften im Ausland zahlt, sollten Sie die britischen Quellensteuervorschriften (Withholding Tax, WHT) genau kennen. Das Thema hat nach dem Brexit an Bedeutung gewonnen, da frühere EU-Erleichterungen weggefallen sind. Viele unserer Mandanten sind überrascht zu erfahren, dass ohne eine ordnungsgemäße Freistellung 20 % Quellensteuer auf solche Zahlungen an HM Revenue & Customs (HMRC) abzuführen sind. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Konzernstruktur steuerlich effizient und compliant zu halten.

Warum das nach dem Brexit besonders wichtig ist

Vor dem Brexit konnten viele Gruppen die EU-Zinsen- und Lizenzrichtlinie nutzen, um Quellensteuer auf konzerninterne Zahlungen innerhalb der EU zu vermeiden. Zwar war eine Freistellung zu beantragen, in der Praxis wurde dies aber selten überprüft.

Heute gilt ausschließlich britisches Recht: Es fällt grundsätzlich eine Quellensteuer von 20 % auf grenzüberschreitende Zins- und Lizenzzahlungen an – es sei denn:

  1. Der Empfänger beantragt eine Freistellung nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), und
  2. HMRC genehmigt die Zahlung brutto, also ohne Abzug der Steuer.

 

Ohne formale Freistellung ist das UK-Unternehmen gesetzlich verpflichtet, 20 % Quellensteuer einzubehalten und an HMRC abzuführen – selbst wenn das DBA einen Steuersatz von 0 % vorsieht.

Unsere Leistungen

Wir beraten ausschließlich internationale Unternehmensgruppen mit UK-Präsenz und kennen die typischen Herausforderungen. Unsere Unterstützung umfasst:

  • Analyse konzerninterner Darlehen und Lizenzvereinbarungen
  • Bewertung, ob Quellensteuerpflichten bestehen
  • Unterstützung beim Freistellungsantrag für den ausländischen Darlehensgeber oder Lizenzgeber
  • Registrierung Ihrer UK-Tochter für das vierteljährliche WHT-Reporting
  • Beratung zu Fremdvergleichspreisen und Thin Capitalisation zur Sicherung der steuerlichen Abzugsfähigkeit
  • Rückwirkende Überprüfung bei bisher nicht beantragter Freistellung

 

Ob ein einziges konzerninternes Darlehen oder mehrere: Wir helfen Ihnen, Risiken zu vermeiden und steuerlich effizient zu bleiben.

Was Sie wissen sollten

Quellensteuer auf Zinsen

Zahlt die UK-Tochter Zinsen an einen ausländischen Darlehensgeber, sind 20 % Quellensteuer einzubehalten – außer es liegt eine genehmigte Freistellung vor. Die Abführung an HMRC erfolgt vierteljährlich.

Zwei Wege zur Freistellung

  1. Einzelantrag auf Freistellung
    • Wird vom Darlehensgeber gestellt
    • Bruttozahlung erst nach Genehmigung durch HMRC erlaubt
  2. Double Tax Treaty Passport (DTTP)
    • Der Darlehensgeber beantragt einen DBA-Pass für mehrere Darlehen
    • Das UK-Unternehmen meldet jedes Darlehen vor der ersten Zahlung bei HMRC an

Quellensteuer auf Lizenzzahlungen

Für Lizenzgebühren gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie für Zinszahlungen. Ohne Freistellung müssen auch hier 20 % abgeführt werden.

Thin Capitalisation

Selbst wenn die Quellensteuer entfällt, muss die Zinszahlung steuerlich abzugsfähig sein. Die Thin-Capitalisation-Regeln prüfen, ob die Finanzierung fremdüblich ist – also wie ein unabhängiger Dritter agieren würde. Unsere Verrechnungspreisexperten unterstützen Sie hier gern.

Häufige Fehler – und wie wir helfen, sie zu vermeiden

  • Zinszahlungen ohne HMRC-Freigabe brutto leisten
  • Relevante konzerninterne Finanzierungen nicht erkennen
  • Registrierungspflicht für das vierteljährliche Reporting versäumen
  • Fremdvergleichsgrundsätze nicht einhalten und dadurch steuerliche Abzüge verlieren

We Understand the Challenges You Face

When you’re not familiar with UK rules, it’s easy to get caught out:

CIS withholding errors

Because no one verified subcontractor status.

Incorrect VAT paid or claimed

Due to wrong invoices or misunderstanding the UK VAT construction rules.

Late VAT registration

That takes weeks, delaying invoicing and cash flow.

Ineligible workers on site

Because immigration wasn’t factored in early enough.

Purchase ledger teams

Paying invoices gross when they should have withheld tax.

Sales invoices

Raised incorrectly before understanding the PE and VAT position.

Transfer pricing and profit attribution

Handled inconsistently or without documentation.

And the most common mistake of all?

No one in your team knows what questions to ask.

That’s where we come in.

Our Promise: We’ll Help You Spot the Issues Before HMRC Does

We’ve supported many international businesses with projects just like yours. We’ll help you:

Get the right tax registrations

In place early: PE, VAT, CIS, PAYE.

Avoid fines and cashflow disruption

By correctly verifying your subcontractors and applying the right VAT and CIS rules.

Prepare your finance team

To check supplier invoices before they’re paid.

Coordinate with your UK and overseas teams

So nothing gets lost between procurement, operations, and finance.

Understand your UK compliance obligations

And take care of them for you.

You’ll get clear advice in plain English (or German), prompt answers, and practical help that fits your business.

We’ll help you manage issues even if the decisions were already made — we understand the reality of how these projects are awarded and delivered.

FAQs

Sie möchten Zins- oder Lizenzzahlungen aus dem UK leisten?

Wir helfen Ihnen, Quellensteuerrisiken zu vermeiden und sorgen dafür, dass Ihre Konzernstruktur steuerlich effizient bleibt – auch nach dem Brexit. Sprechen Sie uns an.

Christine Turner

Sarah English