Companies House – Änderungen melden

Weitere Meldepflichten bei Companies House – Welche Änderungen müssen gemeldet werden?

Wenn Sie für eine britische Tochtergesellschaft verantwortlich sind, ist es wichtig zu wissen, dass Ihre Pflichten gegenüber dem britischen Unternehmensregister Companies House nicht mit der Einreichung des Jahresabschlusses und der Confirmation Statement enden. Zahlreiche Änderungen müssen innerhalb von 14 Tagen gemeldet werden. Auf dieser Seite erklären wir, welche Änderungen meldepflichtig sind, welche Unterlagen oft erforderlich sind und welche Risiken bei Nichtbeachtung bestehen.

 

Welche Änderungen müssen gemeldet werden?

Folgende Änderungen müssen innerhalb von 14 Tagen an Companies House gemeldet werden:

  • Ernennung oder Rücktritt eines Direktors
  • Änderung persönlicher Daten eines Direktors (z. B. Wohnadresse oder Nachname)
  • Änderung der Registered Office Adresse
  • Änderungen bei den Persons with Significant Control (PSC) – z. B. bei Erwerb von mehr als 25 % der Stimmrechte oder Anteile
  • Ausgabe neuer Aktien oder sonstige Änderungen am Kapital
  • Änderung des Geschäftsjahres (Accounting Reference Date)
  • Änderung des Firmennamens

 

Weitere, seltener vorkommende meldepflichtige Ereignisse:

  • Bestellung oder Ablösung von Kreditsicherheiten (Mortgage Charges)
  • Änderungen der Satzung (Articles of Association)
  • Mitteilung des Aufbewahrungsorts der gesetzlichen Register, wenn nicht im Registered Office

Begleitdokumente zur Eintragung

Viele dieser Meldungen erfordern zusätzliche Unternehmensdokumente, wie z. B. Board Resolutions oder Shareholder Resolutions. Diese werden zwar nicht bei Companies House eingereicht, sind aber notwendig, um:

  • die Änderungen rechtlich wirksam durchzuführen
  • rechtliche Risiken z. B. bei der Ausgabe von Aktien zu vermeiden
  • die gesetzlichen Register korrekt zu führen und eine gute Corporate Governance sicherzustellen

 

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung dieser Unterlagen und sorgen dafür, dass Ihre Gesellschaftsunterlagen vollständig und korrekt sind.

Mehr über Protokolle und Unternehmensbeschlüsse →

Denken Sie über die Ernennung eines neuen Direktors nach?

Die Rolle eines „Directors“ ist im Vereinigten Königreich eine gesetzlich geregelte Funktion, nicht nur ein Titel. Ein Direktor unterliegt rechtlichen Pflichten gemäß dem Companies Act 2006.

Bevor Sie eine Ernennung vornehmen, empfehlen wir unseren Leitfaden:

Director ernennen – das sollten Sie wissen →

Was droht bei Nichtmeldung?

Das Versäumnis, Änderungen korrekt zu melden, kann schwerwiegende Folgen haben:

  • Die Änderung wird rechtlich nicht anerkannt (z. B. unzulässige Aktienausgabe oder nicht autorisierter Director)
  • Es drohen Geldbußen oder strafrechtliche Konsequenzen für Directors
  • Probleme mit Banken, Investoren oder Wirtschaftsprüfern bei Restrukturierungen oder Verkäufen

 

Wir helfen regelmäßig dabei, vergangene Versäumnisse zu korrigieren und gute Governance-Strukturen aufzubauen.

Unsere Leistungen

Als Ihre Compliance-Partner unterstützen wir Sie bei:

  • Einreichung der relevanten Formulare bei Companies House
  • Erstellung der erforderlichen Board- und Shareholder Resolutions
  • Pflege und Aktualisierung Ihrer Unternehmensregister
  • Fristenüberwachung und rechtzeitige Meldungen
  • Eintrag als Ihr Authorised Corporate Services Provider (ACSP) zur direkten Einreichung in Ihrem Namen

 

Ob Einzelfall oder Teil einer größeren Umstrukturierung – wir sorgen dafür, dass Ihre Meldungen korrekt und vollständig sind.

We Understand the Challenges You Face

When you’re not familiar with UK rules, it’s easy to get caught out:

CIS withholding errors

Because no one verified subcontractor status.

Incorrect VAT paid or claimed

Due to wrong invoices or misunderstanding the UK VAT construction rules.

Late VAT registration

That takes weeks, delaying invoicing and cash flow.

Ineligible workers on site

Because immigration wasn’t factored in early enough.

Purchase ledger teams

Paying invoices gross when they should have withheld tax.

Sales invoices

Raised incorrectly before understanding the PE and VAT position.

Transfer pricing and profit attribution

Handled inconsistently or without documentation.

And the most common mistake of all?

No one in your team knows what questions to ask.

That’s where we come in.

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FAQs

Vertrauen Sie auf unsere Expertise bei britischen Meldepflichten

Wir unterstützen internationale Unternehmensgruppen mit britischen Tochtergesellschaften zuverlässig und praxisnah bei allen Pflichten gegenüber Companies House.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Hilfe bei aktuellen oder bevorstehenden Änderungen benötigen.

Caroline Peverett

Caroline Peverett

Lotti Renwick-Bates

Senior Managerin