Home » UK Compliance & Gesellschaftsrecht » Companies House – Änderungen melden
Wenn Sie für eine britische Tochtergesellschaft verantwortlich sind, ist es wichtig zu wissen, dass Ihre Pflichten gegenüber dem britischen Unternehmensregister Companies House nicht mit der Einreichung des Jahresabschlusses und der Confirmation Statement enden. Zahlreiche Änderungen müssen innerhalb von 14 Tagen gemeldet werden. Auf dieser Seite erklären wir, welche Änderungen meldepflichtig sind, welche Unterlagen oft erforderlich sind und welche Risiken bei Nichtbeachtung bestehen.
Folgende Änderungen müssen innerhalb von 14 Tagen an Companies House gemeldet werden:
Weitere, seltener vorkommende meldepflichtige Ereignisse:
Viele dieser Meldungen erfordern zusätzliche Unternehmensdokumente, wie z. B. Board Resolutions oder Shareholder Resolutions. Diese werden zwar nicht bei Companies House eingereicht, sind aber notwendig, um:
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung dieser Unterlagen und sorgen dafür, dass Ihre Gesellschaftsunterlagen vollständig und korrekt sind.
Die Rolle eines „Directors“ ist im Vereinigten Königreich eine gesetzlich geregelte Funktion, nicht nur ein Titel. Ein Direktor unterliegt rechtlichen Pflichten gemäß dem Companies Act 2006.
Bevor Sie eine Ernennung vornehmen, empfehlen wir unseren Leitfaden:
Das Versäumnis, Änderungen korrekt zu melden, kann schwerwiegende Folgen haben:
Wir helfen regelmäßig dabei, vergangene Versäumnisse zu korrigieren und gute Governance-Strukturen aufzubauen.
Als Ihre Compliance-Partner unterstützen wir Sie bei:
Ob Einzelfall oder Teil einer größeren Umstrukturierung – wir sorgen dafür, dass Ihre Meldungen korrekt und vollständig sind.
Because no one verified subcontractor status.
Due to wrong invoices or misunderstanding the UK VAT construction rules.
That takes weeks, delaying invoicing and cash flow.
Because immigration wasn’t factored in early enough.
Paying invoices gross when they should have withheld tax.
Raised incorrectly before understanding the PE and VAT position.
Handled inconsistently or without documentation.
And the most common mistake of all?
No one in your team knows what questions to ask.
That’s where we come in.
In place early: PE, VAT, CIS, PAYE.
By correctly verifying your subcontractors and applying the right VAT and CIS rules.
To check supplier invoices before they’re paid.
So nothing gets lost between procurement, operations, and finance.
And take care of them for you.
You’ll get clear advice in plain English (or German), prompt answers, and practical help that fits your business.
We’ll help you manage issues even if the decisions were already made — we understand the reality of how these projects are awarded and delivered.
Ja – Änderungen müssen innerhalb von 14 Tagen bei Companies House eingereicht werden.
Das Registered Office ist die offizielle Adresse für gesetzliche Mitteilungen und muss sich im Vereinigten Königreich befinden. Die Geschäftsadresse kann abweichen.
Ja, das ist möglich. Sie benötigen ein Government Gateway Konto und einen Company Authentication Code. Alternativ können Papierformulare eingereicht werden.
Sie dokumentieren die rechtliche Grundlage für die Änderung. Ohne diese kann die Änderung – selbst wenn gemeldet – unwirksam sein.
Wir helfen Ihnen bei der Analyse, Korrektur und Nachmeldung von historischen Versäumnissen.
Wir unterstützen internationale Unternehmensgruppen mit britischen Tochtergesellschaften zuverlässig und praxisnah bei allen Pflichten gegenüber Companies House.
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Hilfe bei aktuellen oder bevorstehenden Änderungen benötigen.
Geschäftsführerin
Leiterin Rechnungswesen & Audit
Senior Managerin
Audit & Corporate Compliance