Home » UK Compliance & Gesellschaftsrecht » Direktorenbestellung & -rücktritt
Die Ernennung oder Abberufung eines Direktors in einer britischen Tochtergesellschaft kann komplexer sein, als es zunächst erscheint. Gerade bei Konzernen mit Sitz im Ausland gibt es rechtliche, administrative und bankbezogene Stolpersteine, die sorgfältig gemanagt werden müssen, um Unterbrechungen zu vermeiden.
Wir bei Türner & Co unterstützen internationale Unternehmensgruppen tagtäglich dabei, die britischen Compliance-Anforderungen sicher zu erfüllen.
Die Wahl des richtigen Kandidaten ist nur der erste Schritt. Auch wenn der formale Prozess auf dem Papier einfach wirkt, ist eine Vielzahl von Schritten erforderlich:
In Großbritannien ist „Director“ nicht nur ein Jobtitel – es handelt sich um eine gesetzlich definierte Rolle mit rechtlichen Pflichten. Auch Personen ohne formelle Ernennung können rechtlich als sogenannte de facto oder shadow directors gelten, wenn sie wie Direktoren handeln oder Entscheidungen im Hintergrund treffen.
Wir helfen Ihnen, klar zwischen folgenden Rollen zu unterscheiden:
So stellen Sie sicher, dass nur die Personen rechtlich verantwortlich sind, die es auch sein sollen.
Zwar verlangt das britische Recht keine Wohnsitzpflicht im Vereinigten Königreich für Direktoren – für die steuerliche Ansässigkeit Ihrer UK-Gesellschaft kann dies jedoch entscheidend sein.
Unsere Steuerexperten beraten Sie dazu:
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur steuerlichen Ansässigkeit britischer Gesellschaften.
Auch die Abberufung eines Direktors ist mehr als nur eine formelle Mitteilung.
Unser Rundum-Service für Direktorenänderungen umfasst:
Wir arbeiten ausschließlich mit internationalen Gruppen, die in Großbritannien Tochtergesellschaften führen – und kennen Ihre Herausforderungen genau.
Because no one verified subcontractor status.
Due to wrong invoices or misunderstanding the UK VAT construction rules.
That takes weeks, delaying invoicing and cash flow.
Because immigration wasn’t factored in early enough.
Paying invoices gross when they should have withheld tax.
Raised incorrectly before understanding the PE and VAT position.
Handled inconsistently or without documentation.
And the most common mistake of all?
No one in your team knows what questions to ask.
That’s where we come in.
In place early: PE, VAT, CIS, PAYE.
By correctly verifying your subcontractors and applying the right VAT and CIS rules.
To check supplier invoices before they’re paid.
So nothing gets lost between procurement, operations, and finance.
And take care of them for you.
You’ll get clear advice in plain English (or German), prompt answers, and practical help that fits your business.
We’ll help you manage issues even if the decisions were already made — we understand the reality of how these projects are awarded and delivered.
Nein. Es gibt keine Wohnsitzpflicht. Aber: Dies kann Auswirkungen auf die steuerliche Ansässigkeit Ihrer Gesellschaft haben.
Vorsicht: Wer intern oder nach außen als Direktor auftritt, kann rechtlich als de facto director gelten – mit allen Pflichten und Haftungen.
Ein „Schatten-Direktor“ ist jemand, der nicht offiziell ernannt ist, aber faktisch Anweisungen gibt, denen die Direktoren folgen.
Companies House verarbeitet Meldungen in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen. Die Aktualisierung bei Banken kann jedoch länger dauern.
Das Konto kann gesperrt werden. Sorgen Sie für zeitnahe Kommunikation mit Ihrer Bank bei Direktorenänderungen.
Nicht zwingend – auch schriftliche Beschlüsse sind zulässig. Allerdings kann der Ort und die Form der Beschlussfassung Auswirkungen auf die steuerliche Ansässigkeit haben.
Unser spezialisiertes Team begleitet Sie zuverlässig durch den gesamten Prozess. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch.
Senior Managerin
Audit & Corporate Compliance
Geschäftsführerin
Leiterin Rechnungswesen & Audit