Home » UK Compliance & Gesellschaftsrecht » Sitzadresse & Registerführung
Wenn Sie eine Tochtergesellschaft im Vereinigten Königreich gründen oder verwalten, müssen bestimmte rechtliche und administrative Anforderungen erfüllt werden. Diese sogenannten „Company Secretarial“-Pflichten – also gesetzlich vorgeschriebene Aufzeichnungen, Meldungen und Formalitäten – sind für viele ausländische Unternehmer neu.
Bei Türner & Co übernehmen wir diese Aufgaben für Sie. So bleibt Ihre britische Gesellschaft rechtskonform – ohne unnötigen Verwaltungsaufwand für Sie.
Jede britische Gesellschaft muss eine eingetragene Geschäftsadresse (Registered Office) im Vereinigten Königreich haben. An diese Adresse richten sich sämtliche amtlichen Schreiben von Stellen wie Companies House und dem britischen Finanzamt (HMRC).
Die Anforderungen:
Nach britischem Recht muss jede Gesellschaft bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Register führen. Dazu gehören:
Diese Register sind unabhängig von den Informationen, die bei Companies House hinterlegt sind. Sie gelten als interne Rechtsnachweise der Gesellschaft.
Achtung: Die Nichterfüllung dieser Pflicht ist ein Verstoß gegen das britische Gesellschaftsrecht und kann zu Problemen bei Bankverhandlungen, Kapitalmaßnahmen oder Unternehmensverkäufen führen. Wir helfen regelmäßig dabei, fehlende oder unvollständige Register korrekt zu rekonstruieren.
Dieser Service ist sowohl einzeln als auch als Bestandteil unseres umfassenden Corporate-Compliance-Angebots verfügbar.
Because no one verified subcontractor status.
Due to wrong invoices or misunderstanding the UK VAT construction rules.
That takes weeks, delaying invoicing and cash flow.
Because immigration wasn’t factored in early enough.
Paying invoices gross when they should have withheld tax.
Raised incorrectly before understanding the PE and VAT position.
Handled inconsistently or without documentation.
And the most common mistake of all?
No one in your team knows what questions to ask.
That’s where we come in.
In place early: PE, VAT, CIS, PAYE.
By correctly verifying your subcontractors and applying the right VAT and CIS rules.
To check supplier invoices before they’re paid.
So nothing gets lost between procurement, operations, and finance.
And take care of them for you.
You’ll get clear advice in plain English (or German), prompt answers, and practical help that fits your business.
We’ll help you manage issues even if the decisions were already made — we understand the reality of how these projects are awarded and delivered.
Companies House ist das zentrale Handelsregister für britische Kapitalgesellschaften. Dort müssen u. a. Änderungen der Geschäftsführung, Eigentumsverhältnisse und Jahresabschlüsse eingereicht werden. Die Informationen sind öffentlich einsehbar.
Nein. Die Sitzadresse ist die gesetzlich relevante Adresse. Ihre operative Geschäftstätigkeit kann an einem anderen Ort erfolgen. Viele internationale Unternehmen nutzen unsere Adresse für eine zuverlässige Bearbeitung amtlicher Post.
Nein. Die gesetzlich vorgeschriebenen Register müssen zusätzlich intern geführt werden. Sie sind der offizielle Nachweis über Gesellschafterstruktur und Führung.
Ein PSC ist eine Person, die mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte hält oder anderweitig maßgeblichen Einfluss auf die Gesellschaft ausübt. Fehlerhafte Angaben können zu Bußgeldern führen.
Ja. Wir helfen regelmäßig bei der nachträglichen Erstellung vollständiger und rechtssicherer Register – auch rückwirkend.
Ja. Wir übernehmen diese Funktion für zahlreiche internationale Mandanten mit UK-Tochtergesellschaften und stellen sicher, dass alle amtlichen Schreiben rechtzeitig bearbeitet werden.
Wir übernehmen die rechtlich erforderliche Dokumentation – damit Sie sich auf das Geschäft konzentrieren können.
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