Home » UK Compliance & Gesellschaftsrecht » Confirmation Statement für UK-Gesellschaften
Wenn Sie für eine britische Tochtergesellschaft verantwortlich sind, aber mit dem britischen Gesellschaftsrecht nicht vertraut sind, sollten Sie eine der wichtigsten jährlichen Pflichten kennen: die Bestätigungserklärung (Confirmation Statement) an Companies House.
Diese Seite erklärt, was es mit dieser Meldepflicht auf sich hat – und wie wir Sie dabei unterstützen können.
Companies House ist das zentrale Unternehmensregister im Vereinigten Königreich – vergleichbar mit dem deutschen Handelsregister. Dort werden alle britischen Kapitalgesellschaften und LLPs (vergleichbar mit GmbH & Co. KG) registriert.
Jede britische Gesellschaft ist gesetzlich verpflichtet, ihre Daten bei Companies House aktuell zu halten.
Jede britische Kapitalgesellschaft muss einen Jahresabschluss nach britischen Rechnungslegungsstandards (UK GAAP) erstellen und bei Companies House einreichen.
Außerdem dient dieser Abschluss als Grundlage für die Körperschaftsteuererklärung bei HM Revenue & Customs (HMRC), der britischen Steuerbehörde.
Hinweis: Wenn Ihre UK-Tochter Teil eines größeren Konzerns ist, kann je nach Größe des Unternehmens eine Prüfungspflicht bestehen.
Die Confirmation Statement (Formular CS01) ist eine jährliche Pflichtmeldung, mit der Sie bestätigen, dass die Unternehmensdaten bei Companies House aktuell sind. Diese muss mindestens einmal pro Jahr eingereicht werden – auch wenn es keine Änderungen gegeben hat.
Zusätzlich müssen Sie bestätigen, dass die künftigen Aktivitäten Ihrer Gesellschaft gesetzeskonform sein werden.
Achtung: Wer die Bestätigungserklärung nicht rechtzeitig einreicht, riskiert Bußgelder oder sogar die Löschung der Gesellschaft aus dem Register.
Als registrierter Authorised Corporate Service Provider (ACSP) übernehmen wir die komplette Einreichung für Sie.
Die Bestätigungserklärung enthält folgende Angaben:
Wir prüfen alle Angaben auf Aktualität und Vollständigkeit, bevor wir für Sie einreichen.
Die Einreichung ist rechtlich Sache der Direktoren. Doch gerade bei international gesteuerten Gesellschaften ist eine professionelle Betreuung sinnvoll, um:
Because no one verified subcontractor status.
Due to wrong invoices or misunderstanding the UK VAT construction rules.
That takes weeks, delaying invoicing and cash flow.
Because immigration wasn’t factored in early enough.
Paying invoices gross when they should have withheld tax.
Raised incorrectly before understanding the PE and VAT position.
Handled inconsistently or without documentation.
And the most common mistake of all?
No one in your team knows what questions to ask.
That’s where we come in.
In place early: PE, VAT, CIS, PAYE.
By correctly verifying your subcontractors and applying the right VAT and CIS rules.
To check supplier invoices before they’re paid.
So nothing gets lost between procurement, operations, and finance.
And take care of them for you.
You’ll get clear advice in plain English (or German), prompt answers, and practical help that fits your business.
We’ll help you manage issues even if the decisions were already made — we understand the reality of how these projects are awarded and delivered.
Ja. Die Einreichung ist in jedem Fall verpflichtend, unabhängig von Änderungen.
Nein. Die eingetragene Adresse muss sich physisch im UK befinden. Wir bieten Ihnen eine rechtssichere UK-Adresse an.
Ein Person of Significant Control ist eine natürliche oder juristische Person mit mehr als 25 % der Stimmrechte oder Anteile. Diese müssen korrekt erfasst und aktualisiert werden.
Companies House kann ein Strike-Off-Verfahren einleiten. Das bedeutet: mögliche Löschung, Bußgelder und Imageschäden.
Ja. Eine frühzeitige Einreichung hilft, Ihre Jahresplanung zu vereinfachen und Fristen einzuhalten.
Ob etablierte UK-Tochter oder Markteintrittsplanung: Wir übernehmen Ihre gesetzlichen Meldepflichten gegenüber Companies House und sorgen für vollständige & pünktliche Compliance.
Senior Managerin
Audit & Corporate Compliance
Senior Associate
Audit & Corporate Compliance