Companies House & Confirmation Statement: Jährliche Meldepflichten für UK-Tochtergesellschaften

Was deutsche Unternehmensgruppen über britische Jahresmeldungen wissen müssen

Wenn Sie für eine britische Tochtergesellschaft verantwortlich sind, aber mit dem britischen Gesellschaftsrecht nicht vertraut sind, sollten Sie eine der wichtigsten jährlichen Pflichten kennen: die Bestätigungserklärung (Confirmation Statement) an Companies House.

Diese Seite erklärt, was es mit dieser Meldepflicht auf sich hat – und wie wir Sie dabei unterstützen können.

Was ist Companies House?

Companies House ist das zentrale Unternehmensregister im Vereinigten Königreich – vergleichbar mit dem deutschen Handelsregister. Dort werden alle britischen Kapitalgesellschaften und LLPs (vergleichbar mit GmbH & Co. KG) registriert.

Jede britische Gesellschaft ist gesetzlich verpflichtet, ihre Daten bei Companies House aktuell zu halten.

Wichtige jährliche Meldepflichten für UK-Gesellschaften Jahresabschluss (Statutory Accounts)

Jede britische Kapitalgesellschaft muss einen Jahresabschluss nach britischen Rechnungslegungsstandards (UK GAAP) erstellen und bei Companies House einreichen.

Außerdem dient dieser Abschluss als Grundlage für die Körperschaftsteuererklärung bei HM Revenue & Customs (HMRC), der britischen Steuerbehörde.

Hinweis: Wenn Ihre UK-Tochter Teil eines größeren Konzerns ist, kann je nach Größe des Unternehmens eine Prüfungspflicht bestehen.

Mehr zu unseren Abschluss- und Prüfungsleistungen →

Confirmation Statement (Bestätigungserklärung)

Die Confirmation Statement (Formular CS01) ist eine jährliche Pflichtmeldung, mit der Sie bestätigen, dass die Unternehmensdaten bei Companies House aktuell sind. Diese muss mindestens einmal pro Jahr eingereicht werden – auch wenn es keine Änderungen gegeben hat.

Zusätzlich müssen Sie bestätigen, dass die künftigen Aktivitäten Ihrer Gesellschaft gesetzeskonform sein werden.

Achtung: Wer die Bestätigungserklärung nicht rechtzeitig einreicht, riskiert Bußgelder oder sogar die Löschung der Gesellschaft aus dem Register.

Als registrierter Authorised Corporate Service Provider (ACSP) übernehmen wir die komplette Einreichung für Sie.

Was ist in der Confirmation Statement enthalten?

Die Bestätigungserklärung enthält folgende Angaben:

  • Name und Nummer der Gesellschaft
  • Geschäftssitz (Registered Office)
  • Geschäftstätigkeit (SIC-Codes)
  • Angaben zu den Gesellschaftern
  • Kapitalstruktur (Statement of Capital)
  • Direktoren (Company Officers)
  • Personen mit maßgeblichem Einfluss (People with Significant Control / PSC)
  • Registrierte E-Mail-Adresse für Behördenkontakt

 

Wir prüfen alle Angaben auf Aktualität und Vollständigkeit, bevor wir für Sie einreichen.

Warum Sie einen professionellen Einreichungsservice nutzen sollten

Die Einreichung ist rechtlich Sache der Direktoren. Doch gerade bei international gesteuerten Gesellschaften ist eine professionelle Betreuung sinnvoll, um:

  • Fristen und Formvorgaben sicher einzuhalten
  • Eigentümerstruktur & PSC-Register korrekt zu führen
  • Fehlerhafte Angaben oder Rückfragen durch Companies House zu vermeiden
  • Bußgelder und Risiken der Löschung auszuschließen

Unsere Leistungen im Bereich Confirmation Statement

  • Erstellung & Einreichung der jährlichen CS01-Meldung
  • Prüfung der gesetzlichen Register vor Einreichung
  • Meldung von Änderungen bei Direktoren, Gesellschaftern, PSCs oder Geschäftssitz
  • Stellung einer UK-Geschäftsadresse & offiziellen E-Mail mehr dazu hier
  • Pflege interner Unternehmensdokumentation zur Compliance

We Understand the Challenges You Face

When you’re not familiar with UK rules, it’s easy to get caught out:

CIS withholding errors

Because no one verified subcontractor status.

Incorrect VAT paid or claimed

Due to wrong invoices or misunderstanding the UK VAT construction rules.

Late VAT registration

That takes weeks, delaying invoicing and cash flow.

Ineligible workers on site

Because immigration wasn’t factored in early enough.

Purchase ledger teams

Paying invoices gross when they should have withheld tax.

Sales invoices

Raised incorrectly before understanding the PE and VAT position.

Transfer pricing and profit attribution

Handled inconsistently or without documentation.

And the most common mistake of all?

No one in your team knows what questions to ask.

That’s where we come in.

Our Promise: We’ll Help You Spot the Issues Before HMRC Does

We’ve supported many international businesses with projects just like yours. We’ll help you:

Get the right tax registrations

In place early: PE, VAT, CIS, PAYE.

Avoid fines and cashflow disruption

By correctly verifying your subcontractors and applying the right VAT and CIS rules.

Prepare your finance team

To check supplier invoices before they’re paid.

Coordinate with your UK and overseas teams

So nothing gets lost between procurement, operations, and finance.

Understand your UK compliance obligations

And take care of them for you.

You’ll get clear advice in plain English (or German), prompt answers, and practical help that fits your business.

We’ll help you manage issues even if the decisions were already made — we understand the reality of how these projects are awarded and delivered.

FAQs

Wir kümmern uns um Ihre Companies House Compliance

Ob etablierte UK-Tochter oder Markteintrittsplanung: Wir übernehmen Ihre gesetzlichen Meldepflichten gegenüber Companies House und sorgen für vollständige & pünktliche Compliance.

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot →

Lotti Renwick-Bates

Stacey Stretton

Senior Associate