Home » UK Compliance & Gesellschaftsrecht » Zweigniederlassung in Großbritannien registrieren
Wenn Ihr Unternehmen in den britischen Markt expandieren möchte, stellt sich oft die Frage: Sollte eine britische Tochtergesellschaft gegründet oder eine Zweigniederlassung registriert werden?
Bei Türner & Co. beraten wir internationale Unternehmensgruppen zur optimalen Struktur und unterstützen Sie bei der Registrierung von Zweigniederlassungen ebenso wie bei der Gründung von UK Limiteds.
Vergleich Tochtergesellschaft vs. Zweigniederlassung – Jetzt lesen
Eine Zweigniederlassung ist eine Geschäftseinheit eines ausländischen Unternehmens mit physischer Präsenz im Vereinigten Königreich.
Das kann beispielsweise sein:
Wichtig:
Die Definition einer „Zweigniederlassung“ im Gesellschaftsrecht ist nicht identisch mit der Definition einer „Betriebsstätte“ im Steuerrecht. Eine steuerliche Betriebsstätte verpflichtet nicht automatisch zur Registrierung bei Companies House.
Nur juristische Personen wie Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG) dürfen eine Zweigniederlassung registrieren. Nicht zulässig sind:
Beispiel: Eine GmbH & Co. KG kann zwar in Großbritannien steuerpflichtig sein, darf aber keine Zweigniederlassung bei Companies House registrieren.
Eine Registrierung bei Companies House ist erforderlich, wenn:
Keine Registrierungspflicht besteht, wenn:
Auch ohne Registrierung einer Zweigniederlassung kann eine steuerliche Betriebsstätte entstehen – z. B. durch:
In solchen Fällen ist eine steuerliche Registrierung bei HMRC erforderlich, auch ohne Eintragung bei Companies House.
Wir unterstützen Sie bei:
Wenn eine Zweigniederlassung registriert werden muss, übernehmen wir für Sie:
Viele Unternehmen registrieren eine Zweigniederlassung vorschnell – in der Annahme, Companies House sei vergleichbar mit einem Handelsregister im Heimatland. Falls Ihre Gesellschaft keine feste Präsenz in Großbritannien hat, prüfen wir gern:
Because no one verified subcontractor status.
Due to wrong invoices or misunderstanding the UK VAT construction rules.
That takes weeks, delaying invoicing and cash flow.
Because immigration wasn’t factored in early enough.
Paying invoices gross when they should have withheld tax.
Raised incorrectly before understanding the PE and VAT position.
Handled inconsistently or without documentation.
And the most common mistake of all?
No one in your team knows what questions to ask.
That’s where we come in.
In place early: PE, VAT, CIS, PAYE.
By correctly verifying your subcontractors and applying the right VAT and CIS rules.
To check supplier invoices before they’re paid.
So nothing gets lost between procurement, operations, and finance.
And take care of them for you.
You’ll get clear advice in plain English (or German), prompt answers, and practical help that fits your business.
We’ll help you manage issues even if the decisions were already made — we understand the reality of how these projects are awarded and delivered.
Nein. Kundengeschäfte allein reichen nicht aus – entscheidend ist eine feste physische Präsenz.
Die Tochtergesellschaft ist eine eigenständige juristische Person im UK (z. B. Ltd). Die Zweigniederlassung ist rechtlich Teil der ausländischen Gesellschaft.
Nein. Ein ortsansässiger Direktor ist nicht vorgeschrieben, kann aber aus praktischen Gründen sinnvoll sein.
Ja. Eine steuerliche Betriebsstätte kann bestehen, auch wenn keine Eintragun
Ja. Wir prüfen Ihre Position und übernehmen die formale Abmeldung bei Companies House.
Sie sind unsicher, ob eine Zweigniederlassung die richtige Wahl ist? Oder möchten eine bestehende Niederlassung anmelden oder abmelden?
Kontaktieren Sie uns – wir unterstützen Sie kompetent bei Ihrer UK-Strukturplanung.
Geschäftsführerin
Leiterin Rechnungswesen & Audit
Senior Managerin
Leiterin Direkte Steuern