Zweigniederlassung in Großbritannien: Registrierung & Compliance

Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft? Wir helfen bei der richtigen Entscheidung.

Was ist eine britische Zweigniederlassung?

Eine Zweigniederlassung ist eine Geschäftseinheit eines ausländischen Unternehmens mit physischer Präsenz im Vereinigten Königreich.

Das kann beispielsweise sein:

  • Ein festes Büro oder Projektbüro
  • Eine Repräsentanz mit eigenen Mitarbeitern
  • Eine feste Adresse mit dauerhafter Nutzung

 

Wichtig:

Die Definition einer „Zweigniederlassung“ im Gesellschaftsrecht ist nicht identisch mit der Definition einer „Betriebsstätte“ im Steuerrecht. Eine steuerliche Betriebsstätte verpflichtet nicht automatisch zur Registrierung bei Companies House.

 

Wer darf eine Zweigniederlassung registrieren?

Nur juristische Personen wie Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG) dürfen eine Zweigniederlassung registrieren. Nicht zulässig sind:

  • Personengesellschaften (z. B. GmbH & Co. KG)
  • Einzelunternehmer
  • Nicht-rechtsfähige Organisationen

 

Beispiel: Eine GmbH & Co. KG kann zwar in Großbritannien steuerpflichtig sein, darf aber keine Zweigniederlassung bei Companies House registrieren.

 

Wann besteht Registrierungspflicht?

Eine Registrierung bei Companies House ist erforderlich, wenn:

  • Ihre Gesellschaft über eine feste physische Präsenz in Großbritannien verfügt (z. B. Büro, Lager, Baustelle mit Dauerpersonal).

 

Keine Registrierungspflicht besteht, wenn:

  • Die Tätigkeit ausschließlich über unabhängige Handelsvertreter erfolgt
  • Nur gelegentliche Besuche von Direktoren stattfinden (z. B. Hotelaufenthalte)
 

Steuerliche Betriebsstätte vs. rechtliche Zweigniederlassung

Auch ohne Registrierung einer Zweigniederlassung kann eine steuerliche Betriebsstätte entstehen – z. B. durch:

  • Bau- oder Montageprojekte mit einer Laufzeit über 12 Monate
  • Mitarbeiter mit Abschlussvollmacht („Dependent Agents“)

 

In solchen Fällen ist eine steuerliche Registrierung bei HMRC erforderlich, auch ohne Eintragung bei Companies House.

Wir unterstützen Sie bei:

  • Steuerlicher Registrierung Ihrer Betriebsstätte
  • Erstellung und Einreichung der britischen Körperschaftsteuererklärung
 

Was wird für die Registrierung benötigt?

Wenn eine Zweigniederlassung registriert werden muss, übernehmen wir für Sie:

  • Ausfüllen und Einreichen der Formulare bei Companies House
  • Einreichung der Satzung und Jahresabschlüsse der Muttergesellschaft
  • Beglaubigte englische Übersetzungen der Unterlagen
  • Jährliche Einreichung aktueller Dokumente
  • Meldung von Änderungen bei Muttergesellschaft oder Zweigniederlassung
 

Bereits registriert – aber unnötig?

Viele Unternehmen registrieren eine Zweigniederlassung vorschnell – in der Annahme, Companies House sei vergleichbar mit einem Handelsregister im Heimatland. Falls Ihre Gesellschaft keine feste Präsenz in Großbritannien hat, prüfen wir gern:

  • Ob die Registrierung notwendig war
  • Wie eine Abmeldung („deregistration“) erfolgen kann

Unsere Leistungen

  • Beratung zur Frage „Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung?“
  • Registrierung der Zweigniederlassung bei Companies House
  • Unterstützung bei Übersetzungen und Einreichungspflichten
  • Laufende Compliance- und Meldepflichten
  • Steuerliche Registrierung bei Vorliegen einer Betriebsstätte
  • Abmeldung bestehender Zweigniederlassungen
 

We Understand the Challenges You Face

When you’re not familiar with UK rules, it’s easy to get caught out:

CIS withholding errors

Because no one verified subcontractor status.

Incorrect VAT paid or claimed

Due to wrong invoices or misunderstanding the UK VAT construction rules.

Late VAT registration

That takes weeks, delaying invoicing and cash flow.

Ineligible workers on site

Because immigration wasn’t factored in early enough.

Purchase ledger teams

Paying invoices gross when they should have withheld tax.

Sales invoices

Raised incorrectly before understanding the PE and VAT position.

Transfer pricing and profit attribution

Handled inconsistently or without documentation.

And the most common mistake of all?

No one in your team knows what questions to ask.

That’s where we come in.

Our Promise: We’ll Help You Spot the Issues Before HMRC Does

We’ve supported many international businesses with projects just like yours. We’ll help you:

Get the right tax registrations

In place early: PE, VAT, CIS, PAYE.

Avoid fines and cashflow disruption

By correctly verifying your subcontractors and applying the right VAT and CIS rules.

Prepare your finance team

To check supplier invoices before they’re paid.

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So nothing gets lost between procurement, operations, and finance.

Understand your UK compliance obligations

And take care of them for you.

You’ll get clear advice in plain English (or German), prompt answers, and practical help that fits your business.

We’ll help you manage issues even if the decisions were already made — we understand the reality of how these projects are awarded and delivered.

FAQs

Die Tochtergesellschaft ist eine eigenständige juristische Person im UK (z. B. Ltd). Die Zweigniederlassung ist rechtlich Teil der ausländischen Gesellschaft.

Sprechen Sie mit uns

Sie sind unsicher, ob eine Zweigniederlassung die richtige Wahl ist? Oder möchten eine bestehende Niederlassung anmelden oder abmelden?

Kontaktieren Sie uns – wir unterstützen Sie kompetent bei Ihrer UK-Strukturplanung.

Caroline Peverett

Caroline Peverett

Leiterin Rechnungswesen & Audit

Sarah English

Senior Managerin