Home » UK-Umsatzsteuer » Zusammenarbeit mit Ihrem Zollagenten oder Spediteur
Ihr Zollagent kann dafür sorgen, dass Ihre Einfuhren nach Großbritannien reibungslos funktionieren - oder er kann die Ursache für viele Ihrer Probleme sein. Entscheidend ist meist, wie die Zusammenarbeit von Anfang an gestaltet wird, wie klar der Zollagent instruiert ist und ob bestehende Anweisungen regelmäßig überprüft werden. Als ausländisches Unternehmen sollten Sie einige Punkte kennen, bevor Sie mit der Einfuhr beginnen.
Kurz gefasst: Als ausländisches Unternehmen müssen Sie einen in Großbritannien ansässigen Zollagenten beauftragen, der Sie als indirekter Vertreter vertritt. Damit haftet der Zollagent gesamtschuldnerisch mit Ihnen für Einfuhrzoll und Einfuhrumsatzsteuer. Aufgrund dieses Haftungsrisikos lehnen manche Zollagenten die Nutzung von Postponed VAT Accounting (PVA) ab oder drängen auf sogenannte „Fake-DDP“-Konstruktionen. Die meisten Probleme, die wir in der Praxis sehen, lassen sich vermeiden, wenn Ihr Zollagent von Anfang an klare und korrekte Anweisungen erhält - zu den Incoterms®, dazu, wer als Einführer (Importer of Record) auftritt, zu Ihrer mit der Umsatzsteuerregistrierung verknüpften EORI Nummer und zur Nutzung von PVA. Wir formulieren diese Anweisungen für Sie und übernehmen die Abstimmung mit Ihrem Zollagenten.
Sind Sie außerhalb des Vereinigten Königreichs niedergelassen, können Sie Ihre Zollanmeldungen nicht selbst unmittelbar abgeben. Sie können lediglich ein Unternehmen bestellen, das indirekt für Sie handelt, und dieses Unternehmen muss in Großbritannien niedergelassen sein. Als Ihr indirekter Vertreter ist der Zollagent:
Auch wenn Ihr Zollagent die Zollanmeldungen für Sie abgibt, bleiben Sie dafür verantwortlich, die erforderliche Sorgfalt in Bezug auf deren Richtigkeit walten zu lassen. Sie können daher nicht einfach alles an Ihren Zollagenten übergeben und sich darauf verlassen, dass damit alles erledigt ist. Entscheidend ist vielmehr, die Zusammenarbeit von Anfang an richtig zu gestalten.
Diese gesamtschuldnerische Haftung ist der Hauptgrund für die Schwierigkeiten in der Praxis. Da der Zollagent unter Umständen selbst für Einfuhrzoll und Einfuhrumsatzsteuer einstehen muss, kommt es vor, dass Zollagenten:
All dies bedeutet nicht, dass DDP nicht funktioniert. Es bedeutet vielmehr, dass die Zusammenarbeit mit Ihrem Zollagenten von Anfang an klar und mit einem realistischen Verständnis der jeweiligen Verantwortlichkeiten gestaltet werden muss.
Die meisten Probleme erledigen sich, wenn der Zollagent von Anfang an klare Anweisungen erhält:
Sind Sie außerhalb des Vereinigten Königreichs niedergelassen, ja. Sie können einen Zollagenten nur indirekt handeln lassen, und er muss in Großbritannien niedergelassen sein.
Weil er als Ihr indirekter Vertreter gesamtschuldnerisch für die Einfuhrumsatzsteuer haftet und daher zurückhaltend ist. In der Regel lässt sich dafür eine Lösung finden - wir haben damit viel Erfahrung.
Ja. Wir formulieren die erforderlichen Anweisungen und stimmen uns direkt mit Ihrem Zollagenten ab, sodass Sie nicht zwischen den Beteiligten vermitteln müssen.
Wenn Ihr Zollagent die Einfuhr nach Großbritannien schwieriger macht, als sie sein müsste: Wenden Sie sich an unser Zollteam. Wir bringen die Zusammenarbeit auf eine belastbare Grundlage.
Fachliche Verantwortung: Frau Michelle Lawrence (Zoll).
Letzte Aktualisierung: 2. September 2026.
Lesezeit: etwa 4 Minuten.
Deutsche Fassung geprüft von Frau Christine Turner, Managing Partner.
Quellen (geprüft am 12. August 2026): Get someone to deal with customs for you (indirekte Vertretung für nicht im Vereinigten Königreich niedergelassene Unternehmen); Customs debt liability.