Zusammenarbeit mit Ihrem Zollagenten oder Spediteur

Ihr Zollagent kann dafür sorgen, dass Ihre Einfuhren nach Großbritannien reibungslos funktionieren - oder er kann die Ursache für viele Ihrer Probleme sein. Entscheidend ist meist, wie die Zusammenarbeit von Anfang an gestaltet wird, wie klar der Zollagent instruiert ist und ob bestehende Anweisungen regelmäßig überprüft werden. Als ausländisches Unternehmen sollten Sie einige Punkte kennen, bevor Sie mit der Einfuhr beginnen.

Kurz gefasst: Als ausländisches Unternehmen müssen Sie einen in Großbritannien ansässigen Zollagenten beauftragen, der Sie als indirekter Vertreter vertritt. Damit haftet der Zollagent gesamtschuldnerisch mit Ihnen für Einfuhrzoll und Einfuhrumsatzsteuer. Aufgrund dieses Haftungsrisikos lehnen manche Zollagenten die Nutzung von Postponed VAT Accounting (PVA) ab oder drängen auf sogenannte „Fake-DDP“-Konstruktionen. Die meisten Probleme, die wir in der Praxis sehen, lassen sich vermeiden, wenn Ihr Zollagent von Anfang an klare und korrekte Anweisungen erhält - zu den Incoterms®, dazu, wer als Einführer (Importer of Record) auftritt, zu Ihrer mit der Umsatzsteuerregistrierung verknüpften EORI Nummer und zur Nutzung von PVA. Wir formulieren diese Anweisungen für Sie und übernehmen die Abstimmung mit Ihrem Zollagenten.

Warum Sie einen Zollagenten brauchen, und was „indirekte Vertretung“ bedeutet

Sind Sie außerhalb des Vereinigten Königreichs niedergelassen, können Sie Ihre Zollanmeldungen nicht selbst unmittelbar abgeben. Sie können lediglich ein Unternehmen bestellen, das indirekt für Sie handelt, und dieses Unternehmen muss in Großbritannien niedergelassen sein. Als Ihr indirekter Vertreter ist der Zollagent:

  • mit Ihnen gesamtschuldnerisch für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer haftbar und
  • ausschließlich auf Grundlage Ihrer schriftlichen Anweisungen handlungsbefugt.

Auch wenn Ihr Zollagent die Zollanmeldungen für Sie abgibt, bleiben Sie dafür verantwortlich, die erforderliche Sorgfalt in Bezug auf deren Richtigkeit walten zu lassen. Sie können daher nicht einfach alles an Ihren Zollagenten übergeben und sich darauf verlassen, dass damit alles erledigt ist. Entscheidend ist vielmehr, die Zusammenarbeit von Anfang an richtig zu gestalten.

Warum manche Zollagenten zurückhaltend sind

Diese gesamtschuldnerische Haftung ist der Hauptgrund für die Schwierigkeiten in der Praxis. Da der Zollagent unter Umständen selbst für Einfuhrzoll und Einfuhrumsatzsteuer einstehen muss, kommt es vor, dass Zollagenten:

  • Postponed VAT Accounting (PVA) ablehnen und die Einfuhrumsatzsteuer stattdessen standardmäßig bei der Einfuhr entrichten, wobei ein C79-Nachweis ausgestellt wird;
  • für DDP-Abwicklungen zusätzliche Gebühren berechnen, da diese für sie mit einem höheren Risiko verbunden sind;
  • auf ihren Websites „Fake-DDP“-Bedingungen anbieten, die tatsächlich nicht das leisten, was DDP verspricht;
  • Ihnen mitteilen, dass Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen, obwohl dies tatsächlich nicht erforderlich ist, oder dass sie DDP überhaupt nicht abwickeln können - dies kommt insbesondere bei manchen Express- und Paketdiensten vor.

All dies bedeutet nicht, dass DDP nicht funktioniert. Es bedeutet vielmehr, dass die Zusammenarbeit mit Ihrem Zollagenten von Anfang an klar und mit einem realistischen Verständnis der jeweiligen Verantwortlichkeiten gestaltet werden muss.

Die Anweisungen, die Ihr Zollagent benötigt

Die meisten Probleme erledigen sich, wenn der Zollagent von Anfang an klare Anweisungen erhält:

  • die Incoterms® (DDP) und die Angabe, wer Einführer (Importer of Record) ist - nämlich Sie;
  • Ihre verknüpfte GB EORI Nummer;
  • die Anweisung, in jeder Anmeldung Postponed VAT Accounting (PVA) zu wählen;
  • den abgestimmten Zollwert, Angaben zur Präferenz und die Warennummern;
  • die Vorgabe, dass Ihre Handelsrechnungen mit dem übereinstimmen, was Sie mit Ihrem Zollagenten abgestimmt haben.

Wie wir helfen

  • Wir formulieren die ersten Anweisungen an Ihren Zollagenten, damit von Anfang an keine Unklarheiten entstehen.
  • Wir stimmen uns in Ihrem Namen direkt mit Ihrem Zollagenten ab und dokumentieren die vereinbarten Anweisungen.
  • Wendet Ihr Zollagent PVA nicht an, helfen wir, sie doch zu ermöglichen, oder nennen Ihnen einen Zollagenten, der sie in indirekter Vertretung anwendet.

Häufige Fragen

Sind Sie außerhalb des Vereinigten Königreichs niedergelassen, ja. Sie können einen Zollagenten nur indirekt handeln lassen, und er muss in Großbritannien niedergelassen sein.

Weil er als Ihr indirekter Vertreter gesamtschuldnerisch für die Einfuhrumsatzsteuer haftet und daher zurückhaltend ist. In der Regel lässt sich dafür eine Lösung finden - wir haben damit viel Erfahrung.

Ja. Wir formulieren die erforderlichen Anweisungen und stimmen uns direkt mit Ihrem Zollagenten ab, sodass Sie nicht zwischen den Beteiligten vermitteln müssen.

Sprechen Sie mit uns

Wenn Ihr Zollagent die Einfuhr nach Großbritannien schwieriger macht, als sie sein müsste: Wenden Sie sich an unser Zollteam. Wir bringen die Zusammenarbeit auf eine belastbare Grundlage.

Fachliche Verantwortung: Frau Michelle Lawrence (Zoll).

Letzte Aktualisierung: 2. September 2026.

Lesezeit: etwa 4 Minuten.

Deutsche Fassung geprüft von Frau Christine Turner, Managing Partner.

Quellen (geprüft am 12. August 2026): Get someone to deal with customs for you (indirekte Vertretung für nicht im Vereinigten Königreich niedergelassene Unternehmen); Customs debt liability.