Körperschaftsteuerpflicht für Bau- und Installationsprojekte in Großbritannien

Wenn Ihr Unternehmen ein Bau- oder Installationsprojekt in Großbritannien durchführt, das länger als 12 Monate dauert, entsteht in der Regel eine Betriebsstätte („Permanent Establishment“ – PE) für Zwecke der Körperschaftsteuer. Dies hat weitreichende Folgen: Sie müssen Ihr Unternehmen bei den britischen Steuerbehörden registrieren, Steuererklärungen abgeben und ggf. Körperschaftsteuer zahlen.

Wann entsteht eine britische Betriebsstätte?

Die britische Steuergesetzgebung definiert eine Betriebsstätte unter anderem als:

  • eine Anlage oder Struktur zur Exploration von Bodenschätzen,
  • ein Bergwerk, Öl- oder Gasbohrloch, Steinbruch oder eine andere Stätte zur Rohstoffgewinnung,
  • eine Baustelle oder ein Bau- oder Installationsprojekt.

Wichtig: Das britische Recht kennt keine Mindestdauer. Nach den meisten Doppelbesteuerungsabkommen (einschließlich Deutschland–UK) gilt jedoch:

Eine Bau- oder Installations-Betriebsstätte entsteht erst nach Überschreiten von 12 Monaten.

Der 12-Monats-Zeitraum beginnt mit dem ersten Spatenstich auf der Baustelle – auch wenn die Arbeiten durch Subunternehmer erfolgen. Unterbrechungen (z. B. wetterbedingt oder durch Lieferengpässe) zählen zur Gesamtdauer und stoppen die Frist nicht.

Wir unterstützen Sie dabei, zu klären:

  • ob eine Betriebsstätte in Großbritannien entsteht,
  • ab wann sie besteht und wann sie endet.

Welche Pflichten entstehen bei einer Betriebsstätte?

Sobald eine Betriebsstätte festgestellt wird, müssen Sie:

  • sich für die Corporation Tax registrieren,
  • jährlich eine Körperschaftsteuererklärung einreichen,
  • die Steuer fristgerecht zahlen.

 

Die gute Nachricht: Anders als bei Privatpersonen (Steuerjahr bis 5. April) orientiert sich die Körperschaftsteuer an Ihrem normalen Geschäftsjahresende.

Mehr zu den Fälligkeitsfristen finden Sie auf unserer Seite: 

Muss ein Branch bei Companies House registriert werden?

Viele Unternehmen gehen davon aus, dass eine Bau-Betriebsstätte auch eine Registrierung bei Companies House erfordert. In Großbritannien ist Companies House jedoch kein „Handelsregister“ im klassischen Sinn. In den meisten Fällen ist für reine Bau- oder Installationsbetriebsstätten keine Branch-Registrierung notwendig.

Mehr dazu finden Sie auf unserer Seite: 

Wie werden Gewinne der Betriebsstätte zugerechnet?

Die Gewinne werden nach dem „Separate Enterprise Principle“ ermittelt – die Betriebsstätte wird wie ein eigenständiges Unternehmen behandelt.

Das bedeutet:

  • Die Betriebsstätte hat denselben Kreditrating-Status wie die Muttergesellschaft.
  • Es wird ein angemessenes Maß an Eigen- und Fremdkapital unterstellt.
  • Zinsen und Finanzierungskosten müssen fremdüblich sein.

 

Dadurch wird verhindert, dass Gewinne künstlich verlagert werden.

Welche Aufwendungen sind abzugsfähig?

Grundsätzlich sind alle Verwaltungs- und Betriebsausgaben abzugsfähig, auch wenn diese außerhalb Großbritanniens entstehen – solange sie der Betriebsstätte zugeordnet werden können. Nicht abzugsfähig sind z. B. Lizenzgebühren oder konzerninterne Zinsen, soweit diese nicht fremdüblich sind.

Transfer Pricing und Dokumentation

Die Gewinnabgrenzung zur UK-Betriebsstätte erfolgt nach Verrechnungspreisgrundsätzen. HMRC erwartet zeitnahe, OECD-konforme Dokumentation. Ein fester Methodenstandard existiert nicht – zulässig ist jede sachgerechte, belegbare Methode.

Wir beraten Sie, ob die gruppenweit gewählte Methode auch aus britischer Sicht geeignet ist.

Denken Sie auch an die Mitarbeiterbesteuerung

Wenn eine Betriebsstätte entsteht, hat Großbritannien auch Besteuerungsrechte für die Einkünfte der Mitarbeiter, die auf dem Projekt arbeiten – selbst wenn diese weniger als 183 Tage in UK verbringen.

Das bedeutet:

  • Prüfung, ob Einkommensteuer in UK anfällt,
  • ggf. Einrichtung einer britischen Lohnabrechnung (PAYE),
  • Pflicht zur Abgabe britischer Steuererklärungen durch die Mitarbeiter.

 

Mehr dazu finden Sie auf unserer Seite: 

Unsere Leistungen

Wir unterstützen Sie bei:

  • Beurteilung, ob und wann eine UK-Betriebsstätte entsteht,
  • Registrierung für die Körperschaftsteuer,
  • Erstellung und Einreichung der Körperschaftsteuererklärung,
  • Beratung zu abzugsfähigen Aufwendungen und Kapitalzurechnung,
  • Prüfung oder Erstellung von Verrechnungspreisdokumentationen,
  • Klärung der Frage, ob eine Branch-Registrierung bei Companies House erforderlich ist,
  • Nachholung der Compliance bei verspäteter Registrierung.

We Understand the Challenges You Face

When you’re not familiar with UK rules, it’s easy to get caught out:

CIS withholding errors

Because no one verified subcontractor status.

Incorrect VAT paid or claimed

Due to wrong invoices or misunderstanding the UK VAT construction rules.

Late VAT registration

That takes weeks, delaying invoicing and cash flow.

Ineligible workers on site

Because immigration wasn’t factored in early enough.

Purchase ledger teams

Paying invoices gross when they should have withheld tax.

Sales invoices

Raised incorrectly before understanding the PE and VAT position.

Transfer pricing and profit attribution

Handled inconsistently or without documentation.

And the most common mistake of all?

No one in your team knows what questions to ask.

That’s where we come in.

Our Promise: We’ll Help You Spot the Issues Before HMRC Does

We’ve supported many international businesses with projects just like yours. We’ll help you:

Get the right tax registrations

In place early: PE, VAT, CIS, PAYE.

Avoid fines and cashflow disruption

By correctly verifying your subcontractors and applying the right VAT and CIS rules.

Prepare your finance team

To check supplier invoices before they’re paid.

Coordinate with your UK and overseas teams

So nothing gets lost between procurement, operations, and finance.

Understand your UK compliance obligations

And take care of them for you.

You’ll get clear advice in plain English (or German), prompt answers, and practical help that fits your business.

We’ll help you manage issues even if the decisions were already made — we understand the reality of how these projects are awarded and delivered.

FAQs

Mit Aufnahme der ersten Arbeiten vor Ort – auch durch Subunternehmer. Unterbrechungen verlängern die Frist, stoppen sie aber nicht.

In der Regel nein – Companies House ist kein Handelsregister im klassischen Sinne.

Nach dem Separate Enterprise Principle. Wir unterstützen Sie bei der Wahl einer passenden Methode.

Wir helfen Ihnen, die Registrierung nachzuholen, vergangene Jahre zu berichtigen und Strafen zu minimieren.

Kontakt

Kontaktieren Sie uns, um Ihre UK-Betriebsstätte korrekt steuerlich zu behandeln – egal ob Sie gerade erst starten oder rückwirkend Ihre Pflichten erfüllen müssen.

Sarah English

Callum Davis

Senior Associate

Steuerfehler Bauprojekte Grossbritannien
CIS – Bauabzugssteuer UK