Häufige Steuerfehler internationaler Bauunternehmen im Vereinigten Königreich

Wenn internationale Unternehmen Bau- oder Engineering-Projekte im Vereinigten Königreich durchführen, entstehen steuerliche Probleme meist nicht wegen komplizierter Regeln – sondern weil niemand wusste, dass sie gelten.

Viele Unternehmen erkennen ihre steuerlichen Pflichten erst während des laufenden Projekts.

Hier sind einige der häufigsten Fehler, die wir bei internationalen Bauprojekten sehen.

Zu späte VAT-Registrierung

Eine der häufigsten Schwierigkeiten ist eine verspätete VAT-Registrierung.

Wenn VAT-Registrierungen zu spät erfolgen, kann dies zu folgenden Problemen führen:

  • Rechnungen können nicht korrekt gestellt werden
  • Zahlungen verzögern sich
  • falsche VAT-Beträge werden berechnet
  • Cashflow-Probleme entstehen.

CIS-Regeln bei Subunternehmern werden nicht beachtet

Viele internationale Unternehmen sind mit dem Construction Industry Scheme (CIS) nicht vertraut.

Wenn Subunternehmer eingesetzt werden, müssen Unternehmen:

  • Subunternehmer verifizieren
  • gegebenenfalls Steuer einbehalten
  • monatliche Meldungen abgeben.

 

Werden diese Regeln nicht beachtet, kann der Auftragnehmer für die Steuer haften.

Keine Registrierung als CIS-Subunternehmer

Ein weiteres häufiges Problem entsteht, wenn Unternehmen nicht als CIS-Subunternehmer registriert sind.

Oft wird dies erst bemerkt, wenn der Auftraggeber 30 % Steuer von der ersten Zahlung einbehält.

Dies kann erhebliche Cashflow-Probleme verursachen.

Subunternehmer können Gross Payment Status beantragen. In diesem Fall erfolgen Zahlungen ohne Steuerabzug.

Der Status wird jedoch nicht automatisch gewährt und muss beantragt werden.

Falsche VAT-Behandlung von Bauleistungen

Der britische Bausektor kennt spezielle VAT-Regeln, etwa den Domestic Reverse Charge.

Wenn diese Regeln falsch angewendet werden:

  • wird VAT falsch berechnet
  • kann Vorsteuer nicht geltend gemacht werden
  • müssen Rechnungen korrigiert werden.

Betriebsstättenrisiko wird übersehen

Längerfristige Projekte können eine steuerliche Betriebsstätte im Vereinigten Königreich begründen.

Wenn ein Projekt länger als 12 Monate dauert, entsteht häufig eine Körperschaftsteuerpflicht.

Viele Unternehmen erkennen diese Verpflichtung erst nach Überschreiten der Frist.

Mitarbeiterbesteuerung wird unterschätzt

Wenn Mitarbeiter im Vereinigten Königreich arbeiten, kann dort Einkommensteuer entstehen.

Dies gilt auch bei kurzen Einsätzen, z. B. bei:

  • Installation
  • Inbetriebnahme
  • Projektleitung.

Import-VAT und Zoll werden nicht eingeplant

Maschinen oder Anlagen müssen häufig aus dem Ausland importiert werden.

Wenn Zoll- und Import-VAT-Themen nicht frühzeitig berücksichtigt werden, kann es zu:

  • Verzögerungen bei der Einfuhr
  • unerwarteten Kosten
  • Problemen mit der VAT-Erstattung kommen.

Interne Teams kennen die UK-Regeln nicht

In internationalen Projekten arbeiten viele Abteilungen zusammen.

Wenn jedoch niemand mit den UK-Regeln vertraut ist, entstehen schnell Probleme:

  • Rechnungen werden falsch erstellt
  • Zahlungen erfolgen ohne CIS-Abzug
  • Steuererklärungen werden nicht abgegeben.

Die gute Nachricht: Die meisten Probleme lassen sich lösen

Viele internationale Unternehmen beschäftigen sich erst während des Projekts mit den britischen Steuerpflichten.

Auch wenn dies zu zusätzlichen Arbeiten führen kann, lässt sich die Situation in der Regel korrigieren.

Wichtig ist, die Themen frühzeitig zu erkennen.

Sprechen Sie mit uns über Ihr Projekt

Wir unterstützen internationale Unternehmen bei der steuerlichen Umsetzung von Bau- und Engineering-Projekten im Vereinigten Königreich.

Unsere Leistungen umfassen u. a.:

  • VAT-Registrierung und Compliance
  • CIS-Registrierungen und Meldungen
  • Payroll für Projektmitarbeiter
  • Beratung zur Betriebsstätte und Corporation Tax.

FAQs

Steuer-Checkliste für UK-Bauprojekte
Körperschaftsteuer UK