Home » Checkliste Steuern Bauprojekt UK
Viele internationale Unternehmen beschäftigen sich erst mit diesen Themen, nachdem das Projekt bereits begonnen hat – was zu unnötigen Risiken und Kosten führen kann.
Sie richtet sich insbesondere an:
Bau- und Installationsprojekte können eine steuerliche Betriebsstätte (Permanent Establishment – PE) begründen.
Nach den meisten Doppelbesteuerungsabkommen entsteht eine Bau-Betriebsstätte, wenn ein Projekt länger als 12 Monate dauert.
Wenn eine Betriebsstätte entsteht, muss das Unternehmen:
Zu klärende Fragen:
Ausländische Unternehmen müssen sich häufig für UK VAT (Umsatzsteuer) registrieren, wenn sie Bauleistungen im Vereinigten Königreich erbringen.
Eine Registrierung kann z. B. erforderlich sein, wenn Sie:
Zu klärende Fragen:
Das Construction Industry Scheme (CIS) ist ein Quellensteuersystem für Zahlungen an Subunternehmer im Baugewerbe.
Je nach Rolle im Projekt müssen Unternehmen sich registrieren als:
CIS-Contractor
wenn Sie selbst Subunternehmer beauftragen.
CIS-Subcontractor
wenn Sie Leistungen für einen Auftraggeber erbringen, der im CIS registriert ist.
Wenn ein Subunternehmer nicht registriert ist, kann der Auftraggeber 30 % Steuer von der Zahlung einbehalten.
Wenn Mitarbeiter im Vereinigten Königreich arbeiten, können britische Lohnsteuerpflichten entstehen.
Dies gilt häufig auch dann, wenn Mitarbeiter:
Mögliche Pflichten:
Viele große Engineering-Projekte unterliegen dem National Agreement for the Engineering Construction Industry (NAECI).
Dieses Branchenabkommen regelt unter anderem:
Wenn Ihr Projekt unter NAECI fällt, muss die Payroll sowohl steuerlich als auch arbeitsrechtlich korrekt umgesetzt werden.
Ingenieure und Projektmitarbeiter können im Vereinigten Königreich einkommensteuerpflichtig werden.
Zu prüfen ist insbesondere:
Viele Bauprojekte erfordern den Import von Maschinen, Anlagen oder Materialien.
Seit dem Brexit gelten für Waren aus der EU Zoll- und Importverfahren.
Zu prüfen sind unter anderem:
Viele steuerliche Probleme entstehen, weil interne Prozesse auf andere Länder ausgerichtet sind.
Beispielsweise:
Klare Prozesse helfen, Fehler zu vermeiden.
Wir unterstützen internationale Unternehmen bei der steuerlichen Umsetzung von Bau- und Engineering-Projekten im Vereinigten Königreich.
Unsere Leistungen umfassen u. a.:
Idealerweise bereits vor Beginn der Arbeiten auf der Baustelle. In diesem Stadium lassen sich VAT-Registrierungen, CIS-Registrierungen und Payroll-Themen noch rechtzeitig organisieren. In der Praxis werden diese Fragen jedoch häufig erst nach Projektbeginn geprüft.
Oft ja. Wenn ein Unternehmen Bauleistungen im Vereinigten Königreich erbringt oder Anlagen und Materialien importiert, kann eine VAT-Registrierung erforderlich sein.
Eine Registrierung kann erforderlich sein, wenn ein Unternehmen:
Beide Registrierungen sind voneinander getrennt und müssen separat beantragt werden.
Nach den meisten Doppelbesteuerungsabkommen entsteht eine Bau-Betriebsstätte, wenn ein Projekt länger als 12 Monate dauert. In diesem Fall muss das Unternehmen sich für die britische Körperschaftsteuer registrieren.
Oft ja. Wenn Mitarbeiter physisch im Vereinigten Königreich arbeiten, kann das Vereinigte Königreich Besteuerungsrechte an ihrem Einkommen haben. Dies kann auch dann gelten, wenn sie weiterhin beim ausländischen Unternehmen angestellt sind.
Das kommt häufig vor. In vielen Fällen können Registrierungen nachträglich erfolgen, und die steuerliche Situation kann korrigiert werden. Wichtig ist, die Themen möglichst frühzeitig zu klären.
Wir helfen Ihnen bei Steuerfragen, CIS, VAT, Betriebsstätten und allem, was internationale Auftragnehmer wissen müssen.
Wenn internationale Unternehmen Bau- oder Engineering-Projekte im Vereinigten Königreich durchführen, entstehen steuerliche Probleme meist nicht wegen komplizierter Regeln – sondern weil niemand wusste, dass sie gelten.