Home » Global Mobility » Mitarbeitende auf Bau- und Installationsprojekten
Wenn Ihr Unternehmen ein Bau- oder Installationsprojekt in Großbritannien durchführt und Mitarbeitende aus der Zentrale oder einer anderen Auslandsgesellschaft nach UK entsendet, entstehen häufig UK-Steuer- und Payroll-Pflichten, die leicht übersehen werden.
Wir arbeiten regelmäßig mit Unternehmen aus Branchen wie:
Viele Projekte beginnen als kurzfristige Entsendungen, entwickeln sich dann aber zu Vorhaben mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten. Sobald dies der Fall ist, entsteht eine UK Permanent Establishment (Betriebsstätte). Ab diesem Zeitpunkt hat Großbritannien nicht nur das Besteuerungsrecht für Unternehmensgewinne, sondern auch für die Einkünfte der Mitarbeitenden, die im Rahmen des Projekts in UK tätig sind.
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass UK-Steuerpflichten erst nach 183 Tagen Aufenthalt entstehen. Das ist falsch.
Richtig ist: Man muss zunächst davon ausgehen, dass UK ein Besteuerungsrecht hat – und dann prüfen, ob eine Ausnahme greift.
Die sogenannte 183-Tage-Regel UK ist komplex und nur eine von mehreren Voraussetzungen.
Die meisten Doppelbesteuerungsabkommen basieren auf dem OECD-Musterabkommen und sehen drei Bedingungen vor:
Sobald ein Projekt in UK eine Betriebsstätte darstellt, ist Bedingung 3 nicht erfüllt – damit sind Einkünfte auch bei unter 183 Tagen steuerpflichtig.
Viele Unternehmen kalkulieren anfangs mit <12 Monaten Laufzeit und berücksichtigen keine PE- oder Payroll-Risiken. Wir helfen Ihnen,
Bevor steuerliche Fragen geprüft werden, muss geklärt werden: Hat der Mitarbeitende das Recht, in UK zu arbeiten?
Seit Brexit benötigen EU-Mitarbeitende ein Visum. Wir sind keine Immigration Advisors, können Sie aber an zugelassene Spezialisten verweisen.
Je nach Setup ergeben sich zwei Wege:
1. Ohne PAYE-Präsenz
2. Mit PAYE-Präsenz / Tax Equalised Employees
Wir unterstützen internationale Arbeitgeber bei:
Because no one verified subcontractor status.
Due to wrong invoices or misunderstanding the UK VAT construction rules.
That takes weeks, delaying invoicing and cash flow.
Because immigration wasn’t factored in early enough.
Paying invoices gross when they should have withheld tax.
Raised incorrectly before understanding the PE and VAT position.
Handled inconsistently or without documentation.
And the most common mistake of all?
No one in your team knows what questions to ask.
That’s where we come in.
In place early: PE, VAT, CIS, PAYE.
By correctly verifying your subcontractors and applying the right VAT and CIS rules.
To check supplier invoices before they’re paid.
So nothing gets lost between procurement, operations, and finance.
And take care of them for you.
You’ll get clear advice in plain English (or German), prompt answers, and practical help that fits your business.
We’ll help you manage issues even if the decisions were already made — we understand the reality of how these projects are awarded and delivered.
Nein – bei einer UK-Betriebsstätte ist Einkommen ab dem ersten Tag steuerpflichtig.
Ja – seit Brexit ist ein Visum Pflicht. Wir vermitteln Immigration-Spezialisten.
Kommt auf die Präsenz an – ohne UK-PAYE → Self Assessment, mit PAYE → Payroll/Modified Payroll.
Ein Verfahren zur Abrechnung von tax equalised employees (Bruttierung, Reporting, Fristenerleichterungen).
Ja – wir unterstützen bei der Aufarbeitung vergangener Perioden und Kommunikation mit HMRC.
Sorgen Sie dafür, dass Ihr UK-Bau- oder Installationsprojekt von Anfang an steuerlich & rechtlich compliant ist.
Kontaktieren Sie uns, um Ihre Entsendungen nach UK korrekt umzusetzen.
Senior Managerin
Leiterin Direkte Steuern
Senior Associate
Global Mobility, Einkommensteuer und Umsatzsteuer
Erbringen Sie Bauleistungen im Vereinigten Königreich? Erfahren Sie, wann die britische Reverse-Charge-Regelung greift – und wie Sie korrekte Rechnungen stellen, Fehler vermeiden und Ihre VAT-Meldung richtig vorbereiten.
Wenn ein Projekt unter dieses Branchenabkommen fällt, müssen Lohnabrechnung, Vergütungsstrukturen und bestimmte arbeitsrechtliche Regelungen den Vorgaben von NAECI entsprechen.