UK Payroll-Sonderregelung für entsandte Mitarbeiter (Appendix 6)

Steuerliche Compliance für tax equalised Mitarbeiter in Großbritannien

Wenn Mitarbeiter nach Großbritannien entsandt werden, entspricht eine normale britische Payroll oft nicht den Anforderungen eines internationalen Assignments. Insbesondere bei Tax Equalisation (Steuerausgleich) wird das Nettogehalt garantiert, und der Arbeitgeber übernimmt die britische Einkommensteuer.

Für diese Fälle gibt es eine von HMRC anerkannte Sonderregelung – das sogenannte Appendix 6 Modified Payroll Arrangement.

Was ist Appendix 6?

Appendix 6 ist eine besondere Payroll-Regelung in Großbritannien, die es Arbeitgebern erlaubt, eine Payroll für tax equalised Mitarbeiter auf Basis von geschätzten Bruttoeinkünften (inkl. Benefits) zu führen.

  • Der Arbeitgeber trägt die britische Einkommensteuer und zahlt diese direkt an HMRC.
  • Die Berechnung basiert auf geschätztem Jahreseinkommen (Gehalt + Sachleistungen), das über das Jahr verteilt gemeldet wird.
  • Am Jahresende erfolgt eine Abrechnung mit HMRC.
  • Für die betroffenen Mitarbeiter bleibt weiterhin eine UK Self Assessment Steuererklärung erforderlich.

 

Praktisch gesehen handelt es sich bei Appendix 6 um eine Art Schatten-Gehaltsabrechnung (Shadow Payroll), die auf die besonderen Anforderungen von tax equalised Mitarbeitern zugeschnitten ist.

 
 

Wann ist Appendix 6 sinnvoll?

Die Sonderregelung ist vor allem dann geeignet, wenn:

  • Mitarbeiter tax equalised sind (das Nettogehalt ist garantiert, Steuerlast trägt der Arbeitgeber).
  • Das Vergütungspaket neben Gehalt auch Benefits wie Unterkunft, Zulagen oder Aktienoptionen umfasst.
  • Der Arbeitgeber verpflichtet ist, die UK-Steuer zu übernehmen und die Steuererklärung der Mitarbeiter zu unterstützen.

 

Typische Fälle:

  • Entsendungen von Mitarbeitern eines ausländischen Mutterunternehmens nach UK.
  • UK-Mitarbeiter, die ins Ausland entsandt werden.
  • Fälle, in denen Overseas Workday Relief oder Doppelbesteuerungsabkommen greifen.

Welche Verpflichtungen entstehen?

Die Teilnahme an Appendix 6 bringt für den Arbeitgeber erhebliche Pflichten mit sich:

  • Schätzung des Jahreseinkommens zu Beginn des Steuerjahres.
  • Monatliche Vorauszahlungen (1/12 des Jahresbetrags) oder quartalsweise bei ≤5 Mitarbeitern.
  • Zwischenprüfung im Winterhalbjahr zur Anpassung (z. B. Boni oder Aktienzuteilungen).
  • Spezielle Meldungen an HMRC über das PAYE-System.
  • Ausstellung von P60 und P11D mit geschätzten Werten.
  • Unterstützung der Mitarbeiter bei der UK Self Assessment Steuererklärung.
  • Übernahme von Nachzahlungen oder Beantragung von Erstattungen..

 

NIC (Sozialversicherung) ist nicht Teil von Appendix 6 – diese wird separat geregelt.

Gibt es Alternativen zu Appendix 6?

Da die Einrichtung und Führung einer Appendix-6-Payroll aufwendig und teuer sein kann, kommen je nach Situation auch andere Lösungen in Frage:

  • Normale UK Payroll mit s690-Bescheid – die nicht-UK-Arbeitstage werden von HMRC steuerfrei gestellt. Mehr zu s690-Richtlinien »
  • Versteuerung über UK Self Assessment – wenn das Unternehmen keine PAYE-Präsenz in UK hat, kann die Steuer ausschließlich über die Steuererklärung des Mitarbeiters abgewickelt werden.
  • Freiwillige Payroll-Registrierung – selbst ohne Verpflichtung kann ein Unternehmen eine UK Payroll betreiben, um die Abläufe zu vereinfachen.Welche Lösung für Ihr Unternehmen passt, hängt von den Umständen Ihres Geschäfts und der Entsendung ab.

Wie wir Sie unterstützen

Wir prüfen für Sie, ob Appendix 6 die richtige Lösung ist – oder ob ein alternatives Modell (z. B. s690 oder reine Steuererklärung) sinnvoller ist.

  • Antragstellung bei HMRC und Einrichtung des Appendix-6-Schemas.
  • Berechnung der geschätzten Bruttoeinkünfte und Steuerbelastung.
  • Abwicklung der monatlichen Meldungen und Zahlungen.
  • Unterstützung bei der Datenübertragung zwischen Heimat- und UK-Payroll.
  • Erstellung der UK Steuererklärungen für Ihre entsandten Mitarbeiter.

 

Lesen Sie auch unsere Seite zu [Shadow Payroll] Services in UK.

Warum Türner & Co?

  • Wir arbeiten ausschließlich mit ausländischen Unternehmen, die Mitarbeiter in UK einsetzen.
  • Wir sind Experten für Tax Equalisation Policies und deren Umsetzung im britischen Payroll-System.
  • Wir erklären Ihnen klar und verständlich, ob Appendix 6 nötig ist – oder ob eine einfachere Lösung kostengünstiger ist.

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FAQs

Nicht ganz – aber praktisch gesehen ist Appendix 6 eine spezielle Form der Shadow Payroll. Der Unterschied: Sie basiert auf einer offiziellen Vereinbarung mit HMRC und ist speziell für tax equalised Mitarbeiter vorgesehen.