Home » UK-Lohnabrechnung » Sachbezüge (Benefits in Kind)
Wenn Ihre Mitarbeitenden im Vereinigten Königreich tätig sind, stellt sich oft die Frage, wie Sachbezüge UK – auf Englisch Benefits in Kind – steuerlich behandelt werden.
Beispiele sind: Firmenwagen, Unterkunft, private Krankenversicherung oder Diensthandys. Anders als im deutschsprachigen Raum werden diese nicht automatisch über die Payroll versteuert, sondern müssen nach speziellen Regeln an HMRC (UK Finanzamt) gemeldet werden.
Diese Seite gibt einen Überblick, was als Benefit in Kind UK gilt, wie die Meldung erfolgt und welche Pflichten internationale Arbeitgeber haben.
Alle diese Leistungen gelten in UK als steuerpflichtiger geldwerter Vorteil und müssen jährlich gemeldet werden.
In Großbritannien erfolgt die Meldung rückwirkend pro Steuerjahr:
Der Arbeitgeber zahlt 15 % Class 1A NIC auf den Wert der Benefits. Frist für die Zahlung: 19. Juli.
Wichtig: Der steuerpflichtige Wert wird nach britischem Steuerrecht ermittelt und fällt oft höher aus als im Heimatland (z. B. bei Firmenwagen durch Listenpreis, CO₂-Ausstoß und Kraftstoffart).
Ab dem Steuerjahr 2027/28 wird die Payrolling of Benefits UK verpflichtend. Das bedeutet:
Mehr Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Payrolling-Regelung für Benefits
Wir unterstützen internationale Arbeitgeber bei:
Because no one verified subcontractor status.
Due to wrong invoices or misunderstanding the UK VAT construction rules.
That takes weeks, delaying invoicing and cash flow.
Because immigration wasn’t factored in early enough.
Paying invoices gross when they should have withheld tax.
Raised incorrectly before understanding the PE and VAT position.
Handled inconsistently or without documentation.
And the most common mistake of all?
No one in your team knows what questions to ask.
That’s where we come in.
In place early: PE, VAT, CIS, PAYE.
By correctly verifying your subcontractors and applying the right VAT and CIS rules.
To check supplier invoices before they’re paid.
So nothing gets lost between procurement, operations, and finance.
And take care of them for you.
You’ll get clear advice in plain English (or German), prompt answers, and practical help that fits your business.
We’ll help you manage issues even if the decisions were already made — we understand the reality of how these projects are awarded and delivered.
Eine nicht-monetäre Arbeitgeberleistung (z. B. Firmenwagen, Unterkunft, Versicherung), die steuerpflichtig ist.
Einmal jährlich über Formular P11D, Frist: 6. Juli.
Der Arbeitgeber – auch ohne UK-Niederlassung.
Ja – auch von Konzernmutter oder Auslandsgesellschaft gewährte Leistungen sind meldepflichtig.
Nach UK-Steuerrecht, z. B. Firmenwagen nach Listenpreis, CO₂-Werten & Kraftstoff.
HMRC passt den Tax Code an – Steuern werden über Payroll eingezogen.
Das Sammelformular zur Berechnung von Class 1A NIC (15 %).
Ab Steuerjahr 2027/28.
15 % des steuerpflichtigen Vorteils als Class 1A NIC.
Ja – wir übernehmen die komplette Abwicklung & HMRC-Korrespondenz.
Planen Sie Sachbezüge UK einzuführen oder haben Fragen zur steuerlichen Behandlung?
Kontaktieren Sie uns – wir sorgen für Payroll- & HR-Compliance in UK.
Senior Managerin
Leiterin Direkte Steuern
Senior Associate
Global Mobility, Einkommensteuer und Umsatzsteuer (VAT)