Steuerliche Behandlung als Benefit in Kind

Firmen-Transporter im Vereinigten Königreich

Wenn Sie als Personalverantwortliche*r für UK-Mitarbeitende zuständig sind, kann es sein, dass Ihrem Team anstelle eines klassischen Firmenwagens ein Firmen-Transporter (Van) zur Verfügung gestellt wird. In Großbritannien gilt: Sobald ein Van dem Mitarbeitenden auch für private Fahrten zur Verfügung steht, entsteht ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil („Benefit in Kind“) – ähnlich wie bei Firmenwagen.

Wir erklären, wie die Besteuerung von Firmen-Transportern in UK funktioniert, welche Pauschalbeträge anzuwenden sind und worauf Sie als Arbeitgeber achten müssen.

Was gilt als Van im britischen Steuerrecht?

Grundsätzlich ist jedes Straßenfahrzeug ein „Car“ (Auto), es sei denn:

  • es handelt sich um ein Güterfahrzeug (Goods Vehicle),
  • ein Motorrad oder
  • ein spezielles Fahrzeug, das für private Zwecke ungeeignet ist.

 

Ein Van ist definiert als Güterfahrzeug bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht.

Wichtig für HR: Manche Fahrzeuge können sowohl Personen als auch Güter transportieren. In diesen Fällen entscheidet der primäre Konstruktionszweck.

  • Pick-ups mit Doppelkabine gelten als Van, wenn sie eine Nutzlast von mindestens 1 Tonne haben. Liegt die Nutzlast darunter, werden sie als Pkw eingestuft – mit entsprechend höherer steuerlicher Belastung.

Pauschalbesteuerung für Firmen-Transporter

Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich von Firmenwagen, da Vans nicht individuell bewertet, sondern mit einem festen Pauschalbetrag angesetzt werden.

Für das Steuerjahr 2025/26 gelten:

  • Pauschaler Benefit in Kind für private Nutzung: 4,020 GBP (Erhöhung von 3,960 in 2024/25)
  • Zusätzlicher pauschaler Benefit für privaten Kraftstoff: 769 GBP (Erhöhung von 757 GBP in 2024/25)

 

Vorteil: Diese Beträge sind deutlich niedriger als bei Firmenwagen.

Sonderregelung für Elektro-Transporter

Seit dem 6. April 2021 gilt: Elektro-Vans sind von der Van Benefit Charge befreit.

Das bedeutet:

  • Kein steuerpflichtiger Vorteil für die private Nutzung eines elektrischen Firmen-Transporters.
  • Ein wichtiges Argument für Unternehmen, die nachhaltige Mobilität fördern und gleichzeitig Steuern sparen wollen.

Arbeitgeberpflichten

Wenn ein Firmen-Transporter für private Nutzung zur Verfügung steht, muss der geldwerte Vorteil:

  1. ermittelt werden (feste Pauschalbeträge siehe oben),
  2. über Payroll oder Formular P11D gemeldet werden (bis 6. Juli nach Steuerjahrende),
  3. Class 1A National Insurance Contributions (aktuell 15 %) vom Arbeitgeber gezahlt werden.

 

Ab April 2027 werden Benefits in Kind verpflichtend monatlich über die Lohnabrechnung („Payrolling“) versteuert. Mehr zu Payrolling Benefits lesen.

Warum ist das wichtig für HR und Payroll?

Viele internationale Arbeitgeber gehen fälschlicherweise davon aus, dass Transporter steuerfrei sind. Doch schon die gelegentliche private Nutzung (z. B. Fahrten zum Supermarkt oder zur Schule) führt zur Pauschalbesteuerung.

Für HR bedeutet das:

  • Mitarbeitende informieren, dass private Nutzung steuerpflichtig ist.
  • Prüfen, ob ein Van nur dienstlich oder auch privat genutzt wird.
  • Richtiges Reporting sicherstellen, um Strafen und Nachforderungen zu vermeiden.

Unser Service für internationale Unternehmen

Wir unterstützen Sie bei:

  • Bewertung und Reporting von Firmen-Transportern im UK,
  • Erstellung und Einreichung der P11D-Formulare oder Integration in die Payroll,
  • Beratung zu Doppelkabine Pick-ups und deren korrekter Einordnung,
  • Optimierung Ihrer Benefit-Struktur (z. B. Einsatz von Elektro-Vans).

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When you’re not familiar with UK rules, it’s easy to get caught out:

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Incorrect VAT paid or claimed

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