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Wenn Sie Mitarbeitende in Großbritannien beschäftigen, müssen Sie ab dem 6. April 2027 steuerpflichtige Sachbezüge („Benefits in Kind“) verpflichtend über die Lohnabrechnung melden und versteuern. Damit ersetzt das sogenannte Payrolling von Benefits das bisherige System über die Formulare P11D und P11D(b).
Diese Änderung betrifft nahezu alle Arbeitgeber – auch internationale Unternehmen ohne tiefgehende UK-Erfahrung. Wir erklären, was Payrolling bedeutet, welche Pflichten auf Sie zukommen und wie wir Sie bei der Umsetzung unterstützen.
„Benefits in Kind“ sind geldwerte Vorteile, die Mitarbeitende zusätzlich zum Gehalt erhalten – z. B.:
Diese Leistungen haben einen finanziellen Wert und gelten in Großbritannien als steuerpflichtiges Einkommen.
Bislang wurden Benefits einmal jährlich gemeldet:
Ab April 2027 gilt:
Wir begleiten internationale Unternehmen Schritt für Schritt durch die Umstellung auf das Payrolling-System:
So stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen rechtzeitig vorbereitet ist und die Umstellung reibungslos verläuft.
Because no one verified subcontractor status.
Due to wrong invoices or misunderstanding the UK VAT construction rules.
That takes weeks, delaying invoicing and cash flow.
Because immigration wasn’t factored in early enough.
Paying invoices gross when they should have withheld tax.
Raised incorrectly before understanding the PE and VAT position.
Handled inconsistently or without documentation.
And the most common mistake of all?
No one in your team knows what questions to ask.
That’s where we come in.
In place early: PE, VAT, CIS, PAYE.
By correctly verifying your subcontractors and applying the right VAT and CIS rules.
To check supplier invoices before they’re paid.
So nothing gets lost between procurement, operations, and finance.
And take care of them for you.
You’ll get clear advice in plain English (or German), prompt answers, and practical help that fits your business.
We’ll help you manage issues even if the decisions were already made — we understand the reality of how these projects are awarded and delivered.
Ja. Ab April 2027 ist Payrolling für fast alle Benefits verpflichtend. Nur in Ausnahmefällen wie zinsfreien Darlehen oder Unterkunft bleibt das P11D-Verfahren möglich.
Der Arbeitgeber zahlt wie bisher Class 1A National Insurance (derzeit 15 %) auf den Wert der Benefits. Daran ändert sich nichts.
Ab dem 6. April 2027. Wir empfehlen jedoch, frühzeitig mit der Umstellung zu beginnen, um Testläufe durchzuführen.
Nein. Benefits, die über ein PSA gemeldet werden, bleiben davon unberührt.
Die verpflichtende Einführung des Payrolling von Benefits stellt internationale Arbeitgeber in Großbritannien vor neue Herausforderungen. Mit rechtzeitiger Vorbereitung und fachkundiger Unterstützung können Sie Risiken vermeiden und den Übergang effizient gestalten.
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Ihre UK-Benefits frühzeitig auf Payrolling umstellen möchten. Wir beraten Sie individuell und übernehmen die gesamte Umsetzung für Sie.
Senior Associate
Global Mobility, Einkommensteuer und Umsatzsteuer (VAT)
Senior Managerin
Leiterin Direkte Steuern