Payrolling von Sachbezügen in Großbritannien

Pflicht ab April 2027

Wenn Sie Mitarbeitende in Großbritannien beschäftigen, müssen Sie ab dem 6. April 2027 steuerpflichtige Sachbezüge („Benefits in Kind“) verpflichtend über die Lohnabrechnung melden und versteuern. Damit ersetzt das sogenannte Payrolling von Benefits das bisherige System über die Formulare P11D und P11D(b).

Diese Änderung betrifft nahezu alle Arbeitgeber – auch internationale Unternehmen ohne tiefgehende UK-Erfahrung. Wir erklären, was Payrolling bedeutet, welche Pflichten auf Sie zukommen und wie wir Sie bei der Umsetzung unterstützen.

Was sind „Benefits in Kind“?

„Benefits in Kind“ sind geldwerte Vorteile, die Mitarbeitende zusätzlich zum Gehalt erhalten – z. B.:

  • Dienstwagen, die auch privat genutzt werden dürfen
  • Private Krankenversicherung
  • Arbeitgeberfinanzierte Unterkunft
  • Benzin oder Strom für private Fahrten mit Firmenwagen
  • Zinslose oder zinsgünstige Arbeitgeberdarlehen

 

Diese Leistungen haben einen finanziellen Wert und gelten in Großbritannien als steuerpflichtiges Einkommen.

Wie funktioniert Payrolling von Benefits?

Bislang wurden Benefits einmal jährlich gemeldet:

  • Mit dem Formular P11D pro Mitarbeitendem
  • Mit dem Formular P11D(b) für die gesamte Arbeitgeberverpflichtung
  • Zahlung der Class 1A National Insurance Contributions (NICs) bis zum 19. Juli

 

Ab April 2027 gilt:

  • Benefits werden in Echtzeit über die Lohnabrechnung (PAYE) erfasst
  • Einkommensteuer und Class 1A NICs werden monatlich abgeführt
  • Einzelne P11D-Formulare entfallen weitgehend
  • Nur in Ausnahmefällen (z. B. Unterkunft, zinsfreie Darlehen) bleibt P11D noch relevant

Was bedeutet das für Arbeitgeber?

  • Pflicht zur Umstellung: Sie müssen Ihr Payroll-System rechtzeitig auf Payrolling von Benefits vorbereiten.
  • Software-Anpassungen: Ihr Lohnabrechnungsprogramm muss die Bewertung und Abführung der Steuern/NICs in Echtzeit abbilden.
  • Mitarbeiterkommunikation: Mitarbeitende sollten verstehen, warum sich ihr Nettogehalt ändert (Steuern auf Benefits werden sofort einbehalten).
  • Compliance-Risiko: Fehlerhafte oder verspätete Meldungen können zu Strafen und Nachzahlungen führen.

Was bedeutet das für Mitarbeitende?

  • Die Steuer wird monatlich automatisch einbehalten, nicht erst Monate später über Anpassungen des Steuer-Codes.
  • Dadurch sind die Abzüge planbarer, Überraschungen bei Steuernachzahlungen entfallen.
  • Mitarbeitende sehen den geldwerten Vorteil direkt auf ihrem Gehaltszettel.

Unsere Unterstützung

Wir begleiten internationale Unternehmen Schritt für Schritt durch die Umstellung auf das Payrolling-System:

  • Analyse Ihrer Benefits und Bewertung nach UK-Regeln
  • Prüfung und Anpassung Ihrer Payroll-Software
  • Übernahme der laufenden Meldungen und Berechnung von Class 1A NICs
  • Fristenmanagement und Kommunikation mit HMRC
  • Beratung & Mitarbeiterschulung, um Transparenz und Verständnis zu schaffen

 

So stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen rechtzeitig vorbereitet ist und die Umstellung reibungslos verläuft.

We Understand the Challenges You Face

When you’re not familiar with UK rules, it’s easy to get caught out:

CIS withholding errors

Because no one verified subcontractor status.

Incorrect VAT paid or claimed

Due to wrong invoices or misunderstanding the UK VAT construction rules.

Late VAT registration

That takes weeks, delaying invoicing and cash flow.

Ineligible workers on site

Because immigration wasn’t factored in early enough.

Purchase ledger teams

Paying invoices gross when they should have withheld tax.

Sales invoices

Raised incorrectly before understanding the PE and VAT position.

Transfer pricing and profit attribution

Handled inconsistently or without documentation.

And the most common mistake of all?

No one in your team knows what questions to ask.

That’s where we come in.

Our Promise: We’ll Help You Spot the Issues Before HMRC Does

We’ve supported many international businesses with projects just like yours. We’ll help you:

Get the right tax registrations

In place early: PE, VAT, CIS, PAYE.

Avoid fines and cashflow disruption

By correctly verifying your subcontractors and applying the right VAT and CIS rules.

Prepare your finance team

To check supplier invoices before they’re paid.

Coordinate with your UK and overseas teams

So nothing gets lost between procurement, operations, and finance.

Understand your UK compliance obligations

And take care of them for you.

You’ll get clear advice in plain English (or German), prompt answers, and practical help that fits your business.

We’ll help you manage issues even if the decisions were already made — we understand the reality of how these projects are awarded and delivered.

FAQs

Kontakt

Die verpflichtende Einführung des Payrolling von Benefits stellt internationale Arbeitgeber in Großbritannien vor neue Herausforderungen. Mit rechtzeitiger Vorbereitung und fachkundiger Unterstützung können Sie Risiken vermeiden und den Übergang effizient gestalten.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Ihre UK-Benefits frühzeitig auf Payrolling umstellen möchten. Wir beraten Sie individuell und übernehmen die gesamte Umsetzung für Sie.

Liam Perry

Sarah English

Senior Managerin