Gesellschaftsrechtliche Pflichten für britische Tochtergesellschaften

Kompetente Unterstützung für Unternehmen mit britischer Tochtergesellschaft

Wenn Ihre Unternehmensgruppe eine britische Tochtergesellschaft gegründet hat, ergeben sich daraus laufende gesellschaftsrechtliche Pflichten nach britischem Recht. Diese umfassen sowohl interne Verwaltungsaufgaben als auch externe Meldepflichten gegenüber Companies House – dem offiziellen Handelsregister im Vereinigten Königreich. Bei Türner & Co. bieten wir ausländischen Muttergesellschaften eine praxisnahe Komplettlösung zur Erfüllung dieser Pflichten.

Was ist Companies House?

Companies House ist das offizielle Handelsregister im Vereinigten Königreich und eine Behörde im Zuständigkeitsbereich des britischen Wirtschaftsministeriums. Alle in Großbritannien eingetragenen Unternehmen – einschließlich Limited Companies (Ltd), LLPs und ausländischen Gesellschaften mit Immobilienbesitz im Vereinigten Königreich – sind verpflichtet, bestimmte Informationen bei Companies House zu melden.

Das Register enthält öffentlich zugängliche Informationen wie:

  • Rechtlicher Sitz (Registered Office)
  • Geschäftsführung und Gesellschafterstruktur
  • Wirtschaftlich Berechtigte (Persons with Significant Control / PSC)
  • Jahresabschlüsse und andere gesetzlich vorgeschriebene Dokumente

Was bedeutet „Company Secretarial“?

Im Vereinigten Königreich spricht man im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlicher Verwaltung oft von „Company Secretarial“-Pflichten. Früher übernahm dies ein eigens benannter „Company Secretary“, heute liegt diese Verantwortung in der Regel bei den Direktoren.

Diese Aufgaben sind rechtlich verbindlich. Fehler oder Versäumnisse können zu Geldbußen, Reputationsschäden oder sogar zur Löschung der Gesellschaft führen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Tochtergesellschaft diesen Anforderungen jederzeit zuverlässig nachkommt.

Unsere Dienstleistungen im Bereich Corporate Compliance

Unsere Leistungen sind speziell auf britische Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne zugeschnitten. Wir unterstützen Sie unter anderem bei:

Diese Aufgaben sind rechtlich verbindlich. Fehler oder Versäumnisse können zu Geldbußen, Reputationsschäden oder sogar zur Löschung der Gesellschaft führen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Tochtergesellschaft diesen Anforderungen jederzeit zuverlässig nachkommt.

Eingetragene Geschäftsadresse & Führung der Register

Bereitstellung einer britischen Geschäftsadresse, Pflege aller gesetzlich vorgeschriebenen Register (z. B. Gesellschafterverzeichnis, Direktorenregister, PSC-Register) und Wahrung der Privatsphäre durch Serviceadressen.

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Meldungen an Companies House

Jährliche Bestätigungen (Confirmation Statements), Änderungen bei Direktoren, PSCs, Geschäftssitz etc. – fristgerecht und vollständig.

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Beschlüsse & Anteilsübertragungen

Erstellung von Protokollen, Gesellschafterbeschlüssen und Unterlagen bei z. B. Kapitalmaßnahmen, Strukturänderungen oder Wechsel in der Geschäftsführung.

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Leistungen für ruhende Gesellschaften (Dormant Companies)

Auch nicht aktive Gesellschaften müssen gesetzliche Pflichten erfüllen. Wir kümmern uns um die fristgerechte Einreichung aller erforderlichen Meldungen.

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Firmengründungen & Zweigniederlassungen

Gründung britischer Tochtergesellschaften oder Registrierung einer Zweigniederlassung Ihrer ausländischen Gesellschaft.

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Register of Overseas Entities (ROE)

Seit August 2022 müssen ausländische Gesellschaften, die britische Immobilien besitzen oder erwerben, sich im Register of Overseas Entities eintragen und ihre wirtschaftlich Berechtigten offenlegen. Dies betrifft auch rückwirkend erworbene Immobilien ab:

  • 1. Januar 1999 in England & Wales
  • 8. Dezember 2014 in Schottland

Die Nichtmeldung kann zu Sanktionen, Transaktionssperren oder strafrechtlicher Verfolgung führen.

Wir bieten einen vollständig betreuten ROE-Service für betroffene Unternehmen.

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Warum ordnungsgemäße Einhaltung wichtig ist

Eine lückenlose Corporate-Compliance ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch essenziell für:

  • Die Gültigkeit geschäftlicher Transaktionen
  • Die Vermeidung von Strafzahlungen und Bußgeldern
  • Den Fortbestand der Gesellschaft (Verhinderung der Löschung durch Companies House)
  • Die Reputation Ihrer gesamten Unternehmensgruppe

We Understand the Challenges You Face

When you’re not familiar with UK rules, it’s easy to get caught out:

CIS withholding errors

Because no one verified subcontractor status.

Incorrect VAT paid or claimed

Due to wrong invoices or misunderstanding the UK VAT construction rules.

Late VAT registration

That takes weeks, delaying invoicing and cash flow.

Ineligible workers on site

Because immigration wasn’t factored in early enough.

Purchase ledger teams

Paying invoices gross when they should have withheld tax.

Sales invoices

Raised incorrectly before understanding the PE and VAT position.

Transfer pricing and profit attribution

Handled inconsistently or without documentation.

And the most common mistake of all?

No one in your team knows what questions to ask.

That’s where we come in.

Our Promise: We’ll Help You Spot the Issues Before HMRC Does

We’ve supported many international businesses with projects just like yours. We’ll help you:

Get the right tax registrations

In place early: PE, VAT, CIS, PAYE.

Avoid fines and cashflow disruption

By correctly verifying your subcontractors and applying the right VAT and CIS rules.

Prepare your finance team

To check supplier invoices before they’re paid.

Coordinate with your UK and overseas teams

So nothing gets lost between procurement, operations, and finance.

Understand your UK compliance obligations

And take care of them for you.

You’ll get clear advice in plain English (or German), prompt answers, and practical help that fits your business.

We’ll help you manage issues even if the decisions were already made — we understand the reality of how these projects are awarded and delivered.

Lassen Sie sich unterstützen

Ob Einzelmeldung oder umfassende Outsourcing-Lösung – Türner & Co. ist Ihr Partner für rechtssichere Corporate-Compliance im Vereinigten Königreich. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch über Ihre Anforderungen.

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Caroline Peverett

Caroline Peverett

Martin Briggs

Martin Briggs

Senior Manager