Ihre Checkliste für die Einfuhr nach Großbritannien

Für den Verkauf von Waren nach Großbritannien sind einige Schritte erforderlich. Die gute Nachricht: Den größten Teil davon übernehmen wir für Sie. Hier zeigen wir Ihnen, was dafür erforderlich ist, worum wir uns kümmern und welche wenigen Informationen und Unterlagen wir von Ihnen benötigen, um loszulegen.

Kurz gefasst: Den Verkauf nach Großbritannien auf DDP-Basis einzurichten bedeutet: britische VAT-Registrierung, eine verknüpfte GB EORI Nummer, die zollrechtliche Seite, Postponed VAT Accounting (PVA) und eine vorschriftsgemäße Fakturierung. Nahezu alles davon übernehmen wir. Von Ihnen benötigen wir im Wesentlichen Ihre Unternehmensangaben, die Identitätsprüfungen für Geschäftsführung und wirtschaftlich Berechtigte, Ihre Incoterms® und Verträge sowie Ihre Produktliste.

Die Einrichtung Schritt für Schritt

SchrittWorum es gehtWer es übernimmt
1. Registrierungspflicht klärenPrüfen, ob Ihre britischen Verkäufe eine VAT-Registrierung auslösen - auf DDP-Basis ist das meist der FallWir - Sie sagen uns, was Sie an wen verkaufen
2. Für die britische VAT registrierenAntrag einreichen und Ihre britische Umsatzsteuernummer erhaltenWir - Sie liefern Unternehmensangaben und Ausweise (Schritt 8)
3. Verknüpfte GB EORI Nummer beschaffenDie Nummer, anhand derer die Zollbehörden Sie als Einführer identifizieren und die mit Ihrer Umsatzsteuernummer verknüpft istWir
4. Für den Customs Declaration Service (CDS) registrierenDas System, über das Ihre Zollanmeldungen abgewickelt werdenWir
5. Zollagenten beauftragen und instruierenIndirekte Vertretung, erste Anweisungen, Einführer (Importer of Record), PVAWir formulieren die Anweisungen und übernehmen die Abstimmung - Sie beauftragen den Zollagenten
6. Aufgeschobene VAT-Methode (PVA) einrichtenDamit die Einfuhrumsatzsteuer in der Meldung erklärt und nicht an der Grenze gezahlt wirdWir richten sie ein; Ihr Zollagent wählt sie in jeder Anmeldung
7. Warentarifnummern und Zollwert richtig bestimmenZutreffende Einreihung und Bewertung, damit Sie den richtigen Einfuhrzoll zahlenWir, in Abstimmung mit Ihrem Zollagenten
8. Identitätsprüfungen abschließen (KYC)Die kurzen Online-Prüfungen, die jede britische Kanzlei vor Aufnahme der Arbeit vornehmen mussWir begleiten Sie - siehe Zusammenarbeit, Ablauf und Kosten
9. Vorschriftsgemäße Fakturierung einrichtenBritische VAT korrekt berechnen, Umsatzsteuernummer und GBP auf der RechnungWir beraten; Sie fakturieren
10. Laufende VAT-Meldungen und BetreuungQuartalsmeldungen, und wir weisen Sie auf alles hin, was Sie betrifftWir

Was wir von Ihnen benötigen

Nur eine kurze Liste:

  • Ihre Unternehmensangaben und Eigentumsverhältnisse (Konzernstruktur und wirtschaftlich Berechtigte);
  • Identitätsprüfungen für Geschäftsführung und wirtschaftlich Berechtigte, schnell und online;
  • Ihre Incoterms® und Verträge mit Ihren britischen Kunden;
  • Ihre Produktliste, damit wir die Warentarifnummern zutreffend bestimmen können;
  • etwaige Präferenznachweise, die Ihnen Ihre Lieferseite ausgestellt hat, wenn Sie eine Präferenz beanspruchen wollen;
  • die Angaben zu Ihrem Zollagenten, sofern Sie schon einen haben.

Häufige Fragen

Nein. Den größten Teil übernehmen wir für Sie. Von Ihnen benötigen wir im Wesentlichen Ihre Unternehmensdaten und Unterlagen für die Identitätsprüfung sowie Informationen zu Ihren Waren und Vertragsbedingungen.

Ja. Sie können diese Checkliste herunterladen und mit Ihrem Team und Ihrer Logistik teilen. Checkliste herunterladen.

Wir prüfen, was bereits eingerichtet ist, und bringen in Ordnung, was übersehen wurde - siehe Fehler bei UK-Umsatzsteuer und Zoll korrigieren.

Sprechen Sie mit uns

Senden Sie uns Ihre Angaben. Wir gehen die Checkliste mit Ihnen durch und übernehmen die Einrichtung. Wenden Sie sich an uns.

Fachliche Verantwortung: Frau Amanda Bowles (VAT).

Letzte Aktualisierung: 2. September 2026.

Lesezeit: etwa 3 Minuten.

Deutsche Fassung geprüft von Frau Christine Turner, Managing Partner.