Home » UK-Umsatzsteuer » Ihre Checkliste für die Einfuhr nach Großbritannien
Für den Verkauf von Waren nach Großbritannien sind einige Schritte erforderlich. Die gute Nachricht: Den größten Teil davon übernehmen wir für Sie. Hier zeigen wir Ihnen, was dafür erforderlich ist, worum wir uns kümmern und welche wenigen Informationen und Unterlagen wir von Ihnen benötigen, um loszulegen.
Kurz gefasst: Den Verkauf nach Großbritannien auf DDP-Basis einzurichten bedeutet: britische VAT-Registrierung, eine verknüpfte GB EORI Nummer, die zollrechtliche Seite, Postponed VAT Accounting (PVA) und eine vorschriftsgemäße Fakturierung. Nahezu alles davon übernehmen wir. Von Ihnen benötigen wir im Wesentlichen Ihre Unternehmensangaben, die Identitätsprüfungen für Geschäftsführung und wirtschaftlich Berechtigte, Ihre Incoterms® und Verträge sowie Ihre Produktliste.
| Schritt | Worum es geht | Wer es übernimmt |
|---|---|---|
| 1. Registrierungspflicht klären | Prüfen, ob Ihre britischen Verkäufe eine VAT-Registrierung auslösen - auf DDP-Basis ist das meist der Fall | Wir - Sie sagen uns, was Sie an wen verkaufen |
| 2. Für die britische VAT registrieren | Antrag einreichen und Ihre britische Umsatzsteuernummer erhalten | Wir - Sie liefern Unternehmensangaben und Ausweise (Schritt 8) |
| 3. Verknüpfte GB EORI Nummer beschaffen | Die Nummer, anhand derer die Zollbehörden Sie als Einführer identifizieren und die mit Ihrer Umsatzsteuernummer verknüpft ist | Wir |
| 4. Für den Customs Declaration Service (CDS) registrieren | Das System, über das Ihre Zollanmeldungen abgewickelt werden | Wir |
| 5. Zollagenten beauftragen und instruieren | Indirekte Vertretung, erste Anweisungen, Einführer (Importer of Record), PVA | Wir formulieren die Anweisungen und übernehmen die Abstimmung - Sie beauftragen den Zollagenten |
| 6. Aufgeschobene VAT-Methode (PVA) einrichten | Damit die Einfuhrumsatzsteuer in der Meldung erklärt und nicht an der Grenze gezahlt wird | Wir richten sie ein; Ihr Zollagent wählt sie in jeder Anmeldung |
| 7. Warentarifnummern und Zollwert richtig bestimmen | Zutreffende Einreihung und Bewertung, damit Sie den richtigen Einfuhrzoll zahlen | Wir, in Abstimmung mit Ihrem Zollagenten |
| 8. Identitätsprüfungen abschließen (KYC) | Die kurzen Online-Prüfungen, die jede britische Kanzlei vor Aufnahme der Arbeit vornehmen muss | Wir begleiten Sie - siehe Zusammenarbeit, Ablauf und Kosten |
| 9. Vorschriftsgemäße Fakturierung einrichten | Britische VAT korrekt berechnen, Umsatzsteuernummer und GBP auf der Rechnung | Wir beraten; Sie fakturieren |
| 10. Laufende VAT-Meldungen und Betreuung | Quartalsmeldungen, und wir weisen Sie auf alles hin, was Sie betrifft | Wir |
Nur eine kurze Liste:
Nein. Den größten Teil übernehmen wir für Sie. Von Ihnen benötigen wir im Wesentlichen Ihre Unternehmensdaten und Unterlagen für die Identitätsprüfung sowie Informationen zu Ihren Waren und Vertragsbedingungen.
Ja. Sie können diese Checkliste herunterladen und mit Ihrem Team und Ihrer Logistik teilen. Checkliste herunterladen.
Wir prüfen, was bereits eingerichtet ist, und bringen in Ordnung, was übersehen wurde - siehe Fehler bei UK-Umsatzsteuer und Zoll korrigieren.
Senden Sie uns Ihre Angaben. Wir gehen die Checkliste mit Ihnen durch und übernehmen die Einrichtung. Wenden Sie sich an uns.
Fachliche Verantwortung: Frau Amanda Bowles (VAT).
Letzte Aktualisierung: 2. September 2026.
Lesezeit: etwa 3 Minuten.
Deutsche Fassung geprüft von Frau Christine Turner, Managing Partner.