Fallstudie: GBP 100.000 Einfuhrumsatzsteuer für einen deutschen DDP-Großhändler zurückgeholt

Manchmal kommt der erste Hinweis darauf, dass etwas nicht stimmt, von der Kundenseite selbst. So begann dieser Fall - und er endete mit einer sechsstelligen Erstattung und einem Unternehmen, bei dem heute alles reibungslos läuft.

Kurz gefasst: Ein deutscher Großhändler, der auf DDP-Basis nach Großbritannien verkaufte, stellte nach Jahren fest, dass er seit dem 1. Januar 2021 in Großbritannien für die VAT registriert hätte sein müssen. Wir haben die gesamte Lage bereinigt: rückwirkende Registrierung, Sanktionen auf null reduziert, nachträgliche Neufakturierung, damit die VAT nicht beim Unternehmen hängen blieb, und GBP 100.000 Einfuhrumsatzsteuer zurückgeholt.

Die Ausgangslage

Ein deutscher Großhändler verkaufte seit mehreren Jahren zu DDP-Bedingungen (Delivered Duty Paid, Incoterms®) nach Großbritannien. Ein britisches Kundenunternehmen meldete sich mit der Frage, weshalb ihm keine britische VAT berechnet worden sei.

Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU entfielen zum 1. Januar 2021 die Vereinfachungen, aufgrund derer das Unternehmen bis dahin keine britische VAT-Registrierung benötigte. Ohne es zu bemerken, war das Unternehmen damit seit diesem Zeitpunkt in Großbritannien registrierungspflichtig - mit einem wachsenden Risiko.

Unser Vorgehen

Wir haben den Fall von einem beunruhigenden ersten Anruf bis zur vollständigen Klärung begleitet. Wir haben das Unternehmen dabei unterstützt:

  • sich rückwirkend für die britische VAT zu registrieren und eine verknüpfte GB EORI Nummer zu erhalten;
  • die möglichen Sanktionen wegen verspäteter Registrierung auszuräumen - wir haben sie erfolgreich auf null reduziert;
  • seinen britischen Kunden nachträglich neu zu fakturieren, mit gültigen britischen VAT-Rechnungen und einer von uns entworfenen erläuternden E-Mail an die Kunden, damit die britische VAT nicht zur Kostenposition des Unternehmens wurde;
  • seine britischen Einfuhranmeldungen zu prüfen und zu korrigieren, wobei bereits an der Grenze gezahlte Einfuhrumsatzsteuer zurückgeholt und zu hoch entrichteter Zoll festgestellt wurde;
  • mit seinem britischen Zollagenten zusammenzuarbeiten, damit die laufenden Einfuhren zutreffend gemeldet und Postponed VAT Accounting (PVA) angewendet wurde - einschließlich einer Anpassung der Gestaltung seiner Handelsrechnungen und der Formulierung der PVA-Anweisungen an den Zollagenten.

Das Ergebnis

  • GBP 100.000 Einfuhrumsatzsteuer zurückgeholt.
  • Sanktionen wegen verspäteter Registrierung auf null reduziert.
  • Britische VAT wird künftig zutreffend berechnet und geltend gemacht, die zollrechtliche Seite läuft sauber.
  • Ein Unternehmen, das sich um seine steuerlichen Angelegenheiten in Großbritannien keine Gedanken mehr machen muss - weil jetzt alles reibungslos läuft.

Könnte das Ihr Fall sein?

Wenn Sie auf DDP-Basis nach Großbritannien verkaufen und nicht sicher sind, ob auf britischer Seite alles richtig aufgesetzt wurde, schafft eine kurze Überprüfung meist schnell Klarheit - auch darüber, ob möglicherweise Beträge zurückgefordert werden können. Siehe Fehler bei UK-Umsatzsteuer und Zoll korrigieren oder wenden Sie sich an uns.

Fachliche Verantwortung: Frau Amanda Bowles (VAT) und Frau Michelle Lawrence (Zoll).

Letzte Aktualisierung: 2. September 2026.

Lesezeit: etwa 3 Minuten.

Deutsche Fassung geprüft von Frau Christine Turner, Managing Partner.

Dies ist ein reales, anonymisiertes Beispiel aus einem Mandat. Die Zahlen stammen aus dem Mandat selbst; Namen und identifizierende Angaben werden nach der Vertraulichkeitsrichtlinie der Kanzlei nicht genannt.