Home » UK-Umsatzsteuer » Fallstudie: GBP 100.000 Einfuhrumsatzsteuer für einen deutschen DDP-Großhändler zurückgeholt
Manchmal kommt der erste Hinweis darauf, dass etwas nicht stimmt, von der Kundenseite selbst. So begann dieser Fall - und er endete mit einer sechsstelligen Erstattung und einem Unternehmen, bei dem heute alles reibungslos läuft.
Kurz gefasst: Ein deutscher Großhändler, der auf DDP-Basis nach Großbritannien verkaufte, stellte nach Jahren fest, dass er seit dem 1. Januar 2021 in Großbritannien für die VAT registriert hätte sein müssen. Wir haben die gesamte Lage bereinigt: rückwirkende Registrierung, Sanktionen auf null reduziert, nachträgliche Neufakturierung, damit die VAT nicht beim Unternehmen hängen blieb, und GBP 100.000 Einfuhrumsatzsteuer zurückgeholt.
Ein deutscher Großhändler verkaufte seit mehreren Jahren zu DDP-Bedingungen (Delivered Duty Paid, Incoterms®) nach Großbritannien. Ein britisches Kundenunternehmen meldete sich mit der Frage, weshalb ihm keine britische VAT berechnet worden sei.
Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU entfielen zum 1. Januar 2021 die Vereinfachungen, aufgrund derer das Unternehmen bis dahin keine britische VAT-Registrierung benötigte. Ohne es zu bemerken, war das Unternehmen damit seit diesem Zeitpunkt in Großbritannien registrierungspflichtig - mit einem wachsenden Risiko.
Wir haben den Fall von einem beunruhigenden ersten Anruf bis zur vollständigen Klärung begleitet. Wir haben das Unternehmen dabei unterstützt:
Wenn Sie auf DDP-Basis nach Großbritannien verkaufen und nicht sicher sind, ob auf britischer Seite alles richtig aufgesetzt wurde, schafft eine kurze Überprüfung meist schnell Klarheit - auch darüber, ob möglicherweise Beträge zurückgefordert werden können. Siehe Fehler bei UK-Umsatzsteuer und Zoll korrigieren oder wenden Sie sich an uns.
Fachliche Verantwortung: Frau Amanda Bowles (VAT) und Frau Michelle Lawrence (Zoll).
Letzte Aktualisierung: 2. September 2026.
Lesezeit: etwa 3 Minuten.
Deutsche Fassung geprüft von Frau Christine Turner, Managing Partner.
Dies ist ein reales, anonymisiertes Beispiel aus einem Mandat. Die Zahlen stammen aus dem Mandat selbst; Namen und identifizierende Angaben werden nach der Vertraulichkeitsrichtlinie der Kanzlei nicht genannt.