Rechnungsstellung an Ihre britischen Kunden bei DDP-Lieferungen

Sobald Sie in Großbritannien umsatzsteuerlich registriert sind und auf DDP-Basis verkaufen, ändert sich auch Ihre Rechnungsstellung. Wenn diese richtig aufgesetzt ist, greifen Umsatzsteuer und Zoll nahtlos ineinander. Diese Seite ist die praktische Fortsetzung von DDP-Lieferung nach Großbritannien.

Kurz gefasst: Sobald Sie in Großbritannien umsatzsteuerlich registriert sind und auf DDP-Basis verkaufen, müssen Sie auf Ihren Rechnungen an britische Kunden britische Umsatzsteuer ausweisen, in der Regel 20 %, und Ihre britische Umsatzsteuernummer angeben. Die Lieferung darf also nicht als Ausfuhrlieferung mit 0 % Umsatzsteuer behandelt werden. Unabhängig davon benötigen Sie bei der Einfuhr eine Handelsrechnung für den Zoll. Diese weist den Wert aus, auf dessen Grundlage Einfuhrzoll und Einfuhrumsatzsteuer berechnet werden. Wenn die Angaben in beiden Dokumenten übereinstimmen, bleiben Zoll und Umsatzsteuer sauber aufeinander abgestimmt.

Ihre britische Ausgangsrechnung

Weil der DDP-Verkauf an Ihren Kunden ein britischer Inlandsverkauf ist, berechnen Sie darauf britische Umsatzsteuer. Eine britische VAT-Rechnung muss die erforderlichen Angaben enthalten, unter anderem:

  • Ihre Unternehmensangaben und Ihre britische Umsatzsteuernummer;
  • Rechnungsdatum und Rechnungsnummer;
  • eine Beschreibung der Waren;
  • den VAT-Satz, in der Regel 20 %, und den berechneten VAT-Betrag in GBP;
  • den Betrag ohne VAT sowie die Gesamtsumme.

Der entscheidende Punkt: Stellen Sie die Rechnung nicht mit 0 % Umsatzsteuer aus, als handele es sich um eine Ausfuhrlieferung. Es handelt sich um einen Verkauf in Großbritannien, daher fällt britische Umsatzsteuer an.

Die Handelsrechnung für den Zoll

Bei der Einfuhr dient die Handelsrechnung als Grundlage für die Zollanmeldung und für die Ermittlung des Wertes, auf dessen Basis Einfuhrzoll und Einfuhrumsatzsteuer berechnet werden. Sie erfüllt damit einen anderen Zweck als Ihre umsatzsteuerliche Verkaufsrechnung. Die Angaben in beiden Dokumenten müssen jedoch miteinander übereinstimmen: Der Zollwert muss dieselben wirtschaftlichen Gegebenheiten widerspiegeln wie Ihre Preisgestaltung - siehe Zollbewertung und Verrechnungspreise -, und die Angaben auf der Handelsrechnung müssen mit den Anweisungen an Ihren Zollagenten übereinstimmen.

Häufige Fehler bei der Fakturierung

  • Den britischen Verkauf als Ausfuhr mit dem Nullsatz abrechnen - der klassische DDP-Fehler.
  • Die britische Umsatzsteuernummer nach der Registrierung nicht angeben.
  • Den berechneten Umsatzsteuerbetrag nicht in GBP ausweisen - die Rechnung ist dann automatisch ungültig und kann bei Ihrem Kunden zu Problemen führen.
  • Eine Abweichung zwischen dem Wert auf der Handelsrechnung und dem Zollwert.

Wir richten Ihre Fakturierung so ein, dass das nicht passiert, und prüfen im Rahmen des Onboardings Ihre Rechnungsvorlagen.

Wie wir helfen

  • Wir sagen Ihnen genau, was Ihre britische Ausgangsrechnung ausweisen muss.
  • Wir stellen sicher, dass Handelsrechnung und Zollwert zusammenpassen.
  • Wir berücksichtigen dies bereits bei der Einrichtung, damit vom ersten Warenversand an alles richtig läuft.

Häufige Fragen

Ja, sobald Sie registriert sind und auf DDP-Basis verkaufen - es ist ein Verkauf in Großbritannien. In der Regel mit 20 %.

Nein. Die Handelsrechnung dient als Grundlage für die Zollanmeldung; die Umsatzsteuerrechnung ist Ihre Verkaufsrechnung an den Kunden. Die Angaben in beiden Dokumenten sollten miteinander übereinstimmen.

Ja. Das gehört zum Onboarding.

Sprechen Sie mit uns

Wenn Ihre DDP-Fakturierung vom ersten Tag an stimmen soll: Wenden Sie sich an unser VAT-Team.

Fachliche Verantwortung: Frau Amanda Bowles (VAT).

Letzte Aktualisierung: 2. September 2026.

Lesezeit: etwa 3 Minuten.

Deutsche Fassung geprüft von Frau Christine Turner, Managing Partner.

Quellen (geprüft am 12. August 2026): Angaben auf einer VAT-Rechnung - VAT record keeping: VAT invoices; Standardsatz 20 % - VAT rates.