Home » UK-Umsatzsteuer » Rechnungsstellung an Ihre britischen Kunden bei DDP-Lieferungen
Sobald Sie in Großbritannien umsatzsteuerlich registriert sind und auf DDP-Basis verkaufen, ändert sich auch Ihre Rechnungsstellung. Wenn diese richtig aufgesetzt ist, greifen Umsatzsteuer und Zoll nahtlos ineinander. Diese Seite ist die praktische Fortsetzung von DDP-Lieferung nach Großbritannien.
Kurz gefasst: Sobald Sie in Großbritannien umsatzsteuerlich registriert sind und auf DDP-Basis verkaufen, müssen Sie auf Ihren Rechnungen an britische Kunden britische Umsatzsteuer ausweisen, in der Regel 20 %, und Ihre britische Umsatzsteuernummer angeben. Die Lieferung darf also nicht als Ausfuhrlieferung mit 0 % Umsatzsteuer behandelt werden. Unabhängig davon benötigen Sie bei der Einfuhr eine Handelsrechnung für den Zoll. Diese weist den Wert aus, auf dessen Grundlage Einfuhrzoll und Einfuhrumsatzsteuer berechnet werden. Wenn die Angaben in beiden Dokumenten übereinstimmen, bleiben Zoll und Umsatzsteuer sauber aufeinander abgestimmt.
Weil der DDP-Verkauf an Ihren Kunden ein britischer Inlandsverkauf ist, berechnen Sie darauf britische Umsatzsteuer. Eine britische VAT-Rechnung muss die erforderlichen Angaben enthalten, unter anderem:
Der entscheidende Punkt: Stellen Sie die Rechnung nicht mit 0 % Umsatzsteuer aus, als handele es sich um eine Ausfuhrlieferung. Es handelt sich um einen Verkauf in Großbritannien, daher fällt britische Umsatzsteuer an.
Bei der Einfuhr dient die Handelsrechnung als Grundlage für die Zollanmeldung und für die Ermittlung des Wertes, auf dessen Basis Einfuhrzoll und Einfuhrumsatzsteuer berechnet werden. Sie erfüllt damit einen anderen Zweck als Ihre umsatzsteuerliche Verkaufsrechnung. Die Angaben in beiden Dokumenten müssen jedoch miteinander übereinstimmen: Der Zollwert muss dieselben wirtschaftlichen Gegebenheiten widerspiegeln wie Ihre Preisgestaltung - siehe Zollbewertung und Verrechnungspreise -, und die Angaben auf der Handelsrechnung müssen mit den Anweisungen an Ihren Zollagenten übereinstimmen.
Wir richten Ihre Fakturierung so ein, dass das nicht passiert, und prüfen im Rahmen des Onboardings Ihre Rechnungsvorlagen.
Ja, sobald Sie registriert sind und auf DDP-Basis verkaufen - es ist ein Verkauf in Großbritannien. In der Regel mit 20 %.
Nein. Die Handelsrechnung dient als Grundlage für die Zollanmeldung; die Umsatzsteuerrechnung ist Ihre Verkaufsrechnung an den Kunden. Die Angaben in beiden Dokumenten sollten miteinander übereinstimmen.
Ja. Das gehört zum Onboarding.
Wenn Ihre DDP-Fakturierung vom ersten Tag an stimmen soll: Wenden Sie sich an unser VAT-Team.
Fachliche Verantwortung: Frau Amanda Bowles (VAT).
Letzte Aktualisierung: 2. September 2026.
Lesezeit: etwa 3 Minuten.
Deutsche Fassung geprüft von Frau Christine Turner, Managing Partner.
Quellen (geprüft am 12. August 2026): Angaben auf einer VAT-Rechnung - VAT record keeping: VAT invoices; Standardsatz 20 % - VAT rates.