DDP-Lieferung nach Großbritannien: warum Ihr Verkauf nicht einfach nur ein Export ist

Das ist die Frage, die wir häufiger beantworten als jede andere, und sie verursacht im Stillen die meisten Probleme. Wer auf DDP-Basis an britische Kunden verkauft und den Vorgang als „Export aus Deutschland“ versteht, wird die britische Umsatzsteuer falsch behandeln. Mit der richtigen Sichtweise ist die Sache einfach.

Kurz gefasst: Wenn Sie auf DDP-Basis (Delivered Duty Paid, frei verzollt) verkaufen, liefern Sie die Waren an Ihren britischen Kunden und kümmern sich dabei um sämtliche Einfuhrformalitäten in Großbritannien sowie um Einfuhrzoll und Einfuhrumsatzsteuer. Umsatzsteuerlich sind das zwei Vorgänge, nicht einer: eine Einfuhr Ihrer Waren nach Großbritannien und anschließend ein Inlandsverkauf in Großbritannien, auf den Sie britische VAT berechnen müssen, in der Regel 20 %. Es ist nicht eine einzige steuerfreie Ausfuhrlieferung. Und ihn dennoch wie einen einfachen Export zu behandeln, ist der häufigste Fehler, den wir in der Praxis korrigieren müssen.

Was DDP bedeutet

DDP ist eine der internationalen Handelsklauseln (Incoterms®), die regeln, wer bei einem Warenverkauf welche Aufgaben übernimmt. Bei DDP trägt die verkaufende Seite die Verantwortung dafür, die Ware bis zu Ihrem britischen Kunden zu bringen, einschließlich der britischen Zollabfertigung und der Zahlung etwaiger Zollabgaben und der Einfuhrumsatzsteuer. Ihr britischer Kunde nimmt die Ware lediglich in Empfang.

Große britische Abnehmer - im Handel, in der Industrie und in vielen weiteren Branchen - bestehen häufig auf DDP, weil das für sie die bequemste Lösung ist. Manche ausländischen Verkäufer entscheiden sich auch ganz bewusst für DDP, um ihren Kunden eine möglichst reibungslose Abwicklung zu bieten und sich von Wettbewerbern abzuheben, die zu anderen Lieferbedingungen, beispielsweise DAP, liefern.

Die zwei Vorgänge

Das ist das Denkmodell, mit dem sich alles Weitere von selbst erklärt. Wenn Sie sich eines merken, dann dies: Ein Verkauf auf DDP-Basis ist nicht einfach nur ein Export. Betrachten Sie ihn vielmehr als zwei separate Schritte:

  1. Die Einfuhr. Ihre Waren gelangen nach Großbritannien. Sie sind der Einführer (Importer of Record): Hier sind die britischen Einfuhrformalitäten zu erledigen, und hier entstehen etwaiger Einfuhrzoll und die Einfuhrumsatzsteuer. Siehe Einfuhrumsatzsteuer und PVA.
  2. Der britische Verkauf. Anschließend verkaufen Sie die Ware innerhalb Großbritanniens an Ihre Kunden. Das ist ein britischer Inlandsverkauf, auf den Sie britische VAT berechnen.

Erst die Einfuhr, dann der Verkauf in Großbritannien. Mehr ist es nicht.

Die Falle: „Wir exportieren doch nur aus Deutschland“

Wer den Verkauf als Export behandelt, stellt die Rechnungen mit dem Nullsatz aus und berechnet keine britische VAT. Ein DDP-Verkauf an britische Kunden ist jedoch ein britischer Inlandsverkauf, und damit ist britische VAT geschuldet. Ein Fehler an dieser Stelle führt dazu, dass zu wenig Umsatzsteuer erklärt wird, und häufig dazu, dass die Einfuhrumsatzsteuer nie erstattet wird - eine doppelte Belastung. Genau in solchen Fällen werden wir hinzugezogen: siehe Fehler bei UK-Umsatzsteuer und Zoll korrigieren.

DDP oder DAP

Bei allen anderen Incoterms®, etwa DAP (Delivered At Place), übernimmt der Kunde die Einfuhr und trägt britische Einfuhrumsatzsteuer und Einfuhrzoll - umsatzsteuerlich eine andere Lage. Viele Unternehmen testen den britischen Markt zunächst mit DAP und wechseln zu DDP, sobald sie ihr Geschäft dort ausbauen. Wenn Sie nicht sicher sind, zu welchen Lieferbedingungen Sie verkaufen, sollten Sie dies prüfen - denn davon hängt ab, wer sich registrieren muss und wer welche Steuern und Abgaben berechnet.

Incoterms® und vertragliche Bedingungen

Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Zusammenspiel zwischen Ihren Incoterms® und Ihren Vertragsbedingungen. Die Incoterms® bestimmen, ob Sie britische Umsatzsteuer berechnen müssen; Ihre Vertragsbedingungen entscheiden darüber, ob Sie die Einfuhrumsatzsteuer zurückfordern können. Siehe Einfuhrumsatzsteuer und PVA.

Wie wir helfen

Häufige Fragen

Ja. Der britische Teil ist ein Inlandsverkauf, also fällt britische VAT an, in der Regel 20 %. Es handelt sich nicht um eine steuerfreie Ausfuhrlieferung.

Nahezu immer ja, weil Sie damit in Großbritannien einführen und dort auch verkaufen. Siehe Umsatzsteuer-Registrierung in Großbritannien.

Bei DDP führen Sie selbst ein und berechnen britische VAT; bei DAP führt der Kunde ein. Die umsatzsteuerliche Lage ist eine andere.

Sprechen Sie mit uns

Wenn Sie auf DDP-Basis nach Großbritannien verkaufen oder damit beginnen wollen: Wenden Sie sich an unser VAT-Team. Wir sorgen dafür, dass es von der ersten Sendung an richtig läuft.

Fachliche Verantwortung: Frau Amanda Bowles (VAT).

Letzte Aktualisierung: 2. September 2026.

Lesezeit: etwa 3 Minuten.

Deutsche Fassung geprüft von Frau Christine Turner, Managing Partner.

Quellen (geprüft am 12. August 2026): DDP ist in den ICC Incoterms® 2020 definiert; umsatzsteuerliche Behandlung von Einfuhren und Inlandslieferungen - Paying VAT on imports to Great Britain; Standardsatz 20 % - VAT rates.