Als Einzelunternehmer in Großbritannien starten

Was Selbständige aus Deutschland, Österreich und der Schweiz wissen sollten

Wenn Sie bereits selbstständig tätig sind und planen, nach Großbritannien umzuziehen, um Ihre Tätigkeit dort fortzusetzen, gibt es einige wichtige steuerliche und administrative Punkte zu beachten. Im Vereinigten Königreich ist der Begriff für Selbständige „Sole Trader“. Es gibt keine separate juristische Person – das Unternehmen ist mit Ihnen als Person identisch.

Steuerpflicht ab dem ersten Tag

Sobald Sie in Großbritannien steuerlich ansässig sind und hier Ihre selbstständige Tätigkeit ausüben, müssen Sie sich bei HMRC (dem britischen Finanzamt) registrieren und eine jährliche Steuererklärung abgeben. Dabei gelten andere Regeln als in Deutschland, z. B. gibt es keine automatische Meldung oder Registrierung – Sie sind selbst verantwortlich dafür, Ihre Steuerpflicht zu erkennen und fristgerecht zu handeln.

Wir unterstützen Sie beim Start in UK

Wir helfen Ihnen unter anderem bei:

  • Beurteilung, ab wann Ihre Tätigkeit steuerpflichtig wird
  • Registrierung bei HMRC als Einzelunternehmer
  • Einrichtung einer geeigneten Buchhaltung nach britischem Recht
  • Entscheidung, ob eine Mehrwertsteuerregistrierung notwendig oder sinnvoll ist
  • Beratung zur Sozialversicherung – in vielen Fällen zahlen Sie weiter in Deutschland ein
  • Erstellung Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung in Großbritannien
  • Beratung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung durch das DBA UK–D/A/CH

Besondere Themen für Grenzgänger & Auswanderer

Wenn Sie bereits eine selbstständige Tätigkeit in Ihrem Heimatland ausgeübt haben, ist es wichtig zu prüfen:

  • Wann genau die britische Steuerpflicht beginnt
  • Ob Ihre Tätigkeit als fortlaufendes oder neues Geschäft gilt
  • Ob Ihre Einkünfte zusätzlich in Deutschland oder der Schweiz steuerpflichtig bleiben
  • Ob Ihre Geschäftstätigkeit in Großbritannien als „Betriebsstätte“ im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens gewertet wird

Was bedeutet „Self Assessment“?

Das britische Steuersystem basiert auf dem Prinzip der Eigenverantwortung: Als Steuerpflichtiger müssen Sie sich selbst registrieren, Ihre Steuerschuld berechnen, eine Steuererklärung abgeben und pünktlich bezahlen. Dafür gibt es Fristen, die strikt eingehalten werden müssen. Bei Nichteinhaltung drohen hohe Strafen.

Weiterführende Seiten:

We Understand the Challenges You Face

When you’re not familiar with UK rules, it’s easy to get caught out:

CIS withholding errors

Because no one verified subcontractor status.

Incorrect VAT paid or claimed

Due to wrong invoices or misunderstanding the UK VAT construction rules.

Late VAT registration

That takes weeks, delaying invoicing and cash flow.

Ineligible workers on site

Because immigration wasn’t factored in early enough.

Purchase ledger teams

Paying invoices gross when they should have withheld tax.

Sales invoices

Raised incorrectly before understanding the PE and VAT position.

Transfer pricing and profit attribution

Handled inconsistently or without documentation.

And the most common mistake of all?

No one in your team knows what questions to ask.

That’s where we come in.

Our Promise: We’ll Help You Spot the Issues Before HMRC Does

We’ve supported many international businesses with projects just like yours. We’ll help you:

Get the right tax registrations

In place early: PE, VAT, CIS, PAYE.

Avoid fines and cashflow disruption

By correctly verifying your subcontractors and applying the right VAT and CIS rules.

Prepare your finance team

To check supplier invoices before they’re paid.

Coordinate with your UK and overseas teams

So nothing gets lost between procurement, operations, and finance.

Understand your UK compliance obligations

And take care of them for you.

You’ll get clear advice in plain English (or German), prompt answers, and practical help that fits your business.

We’ll help you manage issues even if the decisions were already made — we understand the reality of how these projects are awarded and delivered.

Kontakt

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Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne auf Deutsch.

Sarah English

Liam Perry

Senior Associate