Einfuhrumsatzsteuer in Großbritannien und Postponed VAT Accounting (PVA)

Die Einfuhrumsatzsteuer bereitet ausländischen Unternehmen häufig die größten Sorgen. Denn wenn sie nicht richtig gehandhabt wird, kann sie erhebliche Liquidität binden - oder im schlimmsten Fall zu echten Kosten werden, die Sie nicht zurückfordern können. Die gute Nachricht: Für Unternehmen mit einer britischen Umsatzsteuerregistrierung gibt es eine unkomplizierte Möglichkeit, genau das zu vermeiden.

Kurz gefasst: Bei der Einfuhr Ihrer Waren nach Großbritannien fällt Einfuhrumsatzsteuer (EUSt.) an, in der Regel 20 %, bemessen auf den Zollwert der Ware zuzüglich etwaiger Zölle. Sind Sie in Großbritannien für die VAT registriert, können Sie die Einfuhrumsatzsteuer über Postponed VAT Accounting (PVA) in Ihrer VAT-Meldung erklären, statt sie an der Grenze zu zahlen und später zurückzufordern. Für die meisten Unternehmen ist sie damit liquiditätsneutral. Ihr Zollagent muss PVA in der Einfuhranmeldung auswählen, und Sie erhalten für Ihre Meldung ein Monthly Postponed Import VAT Statement (MPIVS).

Was ist die Einfuhrumsatzsteuer?

Die Einfuhrumsatzsteuer wird bei der Einfuhr von Waren nach Großbritannien erhoben. Bemessungsgrundlage ist der Zollwert zuzüglich etwaiger Zölle sowie bestimmter weiterer Kosten, angewendet wird der maßgebliche VAT-Satz, üblicherweise der Standardsatz von 20 %. Sie ist vom Einfuhrzoll zu unterscheiden: Während der Zoll in der Regel einen echten Kostenfaktor darstellt, kann die Einfuhrumsatzsteuer bei bestehender Umsatzsteuerregistrierung normalerweise zurückgefordert werden. Zur zollrechtlichen Seite siehe Zoll von England.

Die Falle: Sie müssen im Zeitpunkt der Einfuhr Eigentümer der Ware sein

Die Einfuhrumsatzsteuer kann - unabhängig davon, ob PVA genutzt wird - nur von dem Unternehmen zurückgefordert werden, das im Zeitpunkt der Einfuhr nach Großbritannien Eigentum an der Ware hatte. Wir sorgen gemeinsam mit Ihnen dafür, dass die Incoterms® zu Ihren vertraglichen Bedingungen passen, damit die Einfuhrumsatzsteuer nicht zur Kostenposition wird - siehe DDP-Lieferung nach Großbritannien: die zwei Vorgänge.

Das Liquiditätsproblem, und wie PVA es löst

Ohne Postponed VAT Accounting wird die Einfuhrumsatzsteuer an der Grenze gezahlt, häufig über das Zollaufschubkonto Ihres Zollagenten, und anschließend in der VAT-Meldung zurückgefordert, belegt durch die Bescheinigung C79. Bis dahin liegt Ihr Geld bei HM Revenue & Customs (HMRC), der britischen Steuer- und Zollbehörde.

Mit PVA zahlen Sie an der Grenze überhaupt nichts. Sie erklären die Einfuhrumsatzsteuer in Ihrer VAT-Meldung - Sie melden sie an und machen sie in derselben Meldung, soweit möglich, als Vorsteuer geltend. Für die meisten Unternehmen gleicht sie sich daher unterm Strich aus. Es fließt kein Geld ab, das später zurückkommt; der Vorgang läuft schlicht über die Meldung.

Wie PVA in der Praxis abläuft

  1. Ihr Zollagent wählt PVA in der Einfuhranmeldung aus. Das ist eine Entscheidung, die bei der Anmeldung getroffen wird - Ihr Zollagent muss also davon wissen.
  2. HMRC erstellt ein Monthly Postponed Import VAT Statement (MPIVS), die monatliche Aufstellung der aufgeschobenen Einfuhrumsatzsteuer, die Sie über den Customs Declaration Service (CDS), das britische Zollanmeldesystem, abrufen.
  3. Sie übernehmen die Werte aus dem MPIVS in Ihre VAT-Meldung.

Wir übernehmen das im Rahmen Ihrer laufenden VAT-Betreuung, damit die Meldungen stimmen und die Einfuhrumsatzsteuer nie zur Überraschung wird.

Der Haken: Ihr Zollagent muss PVA anwenden

Weil Sie ein Unternehmen ohne UK-Sitz sind, handelt Ihr Zollagent als indirekter Vertreter und haftet für die Einfuhrumsatzsteuer gesamtschuldnerisch mit. Manche Zollagenten stehen diesem Verfahren zurückhaltend gegenüber und zahlen die Einfuhrumsatzsteuer standardmäßig bei der Einfuhr gegen einen C79-Nachweis oder lehnen die Nutzung von PVA ganz ab. In der Regel ist das eine Frage des Gesprächs und keine Sackgasse - siehe Zusammenarbeit mit Ihrem Zollagenten: Wir helfen dabei, PVA doch zu ermöglichen, oder nennen Ihnen einen Zollagenten, der sie anwendet.

Häufige Fragen

Das muss sie nicht sein. Mit PVA ist sie für die meisten VAT-registrierten Unternehmen liquiditätsneutral, weil Sie sie in derselben Meldung erklären und geltend machen.

Die C79 ist die Bescheinigung, mit der Sie an der Grenze gezahlte Einfuhrumsatzsteuer zurückfordern. Das MPIVS ist die monatliche Aufstellung, die Sie verwenden, wenn Sie die Einfuhrumsatzsteuer stattdessen über PVA erklären.

Nein. Ein Genehmigungsverfahren gibt es nicht - PVA muss aber in jeder einzelnen Einfuhranmeldung ausgewählt werden.

Sprechen Sie mit uns. Das kommt häufig vor, und wir helfen entweder, PVA mit Ihrem Zollagenten doch zu ermöglichen, oder nennen Ihnen einen Zollagenten, der PVA anwendet.

Sprechen Sie mit uns

Wenn die Einfuhrumsatzsteuer so laufen soll, dass sie Ihre Liquidität nie bindet: Wenden Sie sich an unser VAT-Team.

Fachliche Verantwortung: Frau Amanda Bowles (VAT).

Letzte Aktualisierung: 2. September 2026.

Lesezeit: etwa 4 Minuten.