Home » UK-Umsatzsteuer » Zoll von England: Einfuhrabgaben beim Import nach Großbritannien
Bei der Einfuhr Ihrer Waren nach Großbritannien sorgen die Zollabgaben häufig für eine unangenehme Überraschung - denn anders als die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt.) sind sie in der Regel ein echter Kostenfaktor, den Sie nicht zurückfordern können. Der angemeldete Wert, die gewählte Warennummer und die Frage, ob Ihre Waren präferenzberechtigt sind, wirken sich daher unmittelbar darauf aus, was Sie zahlen. Wer die zollrechtliche Seite von Anfang an sauber regelt, hält die Ware in Bewegung und schützt die eigene Marge.
Kurz gefasst: Der Einfuhrzoll wird bei der Einfuhr Ihrer Waren nach Großbritannien erhoben. Er berechnet sich aus dem Zollwert der Ware multipliziert mit dem Zollsatz der jeweiligen Warennummer (commodity code). Anders als die Einfuhrumsatzsteuer sind Zollabgaben normalerweise nicht erstattungsfähig. Waren mit EU-Präferenzursprung können nach dem Handels- und Kooperationsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU häufig zollfrei (0 %) eingeführt werden - sofern die Ursprungsregeln erfüllt sind und die Präferenz korrekt beansprucht wird.
Drei Faktoren bestimmen Ihre Zollbelastung:
Die Einfuhrumsatzsteuer wird davon getrennt und zusätzlich erhoben; sie ist in der Regel erstattungsfähig. Einfuhrzoll und Einfuhrumsatzsteuer sind also zwei getrennte Abgaben. Die umsatzsteuerliche Seite erklären wir unter Einfuhrumsatzsteuer in Großbritannien und Postponed VAT Accounting.
Verkaufen Sie auf DDP-Basis, tragen Sie diese Einfuhrabgaben selbst - siehe DDP-Lieferung nach Großbritannien.
Für Lieferungen nach Nordirland gelten abweichende Regeln - siehe Waren nach Nordirland.
Da Einfuhrzölle grundsätzlich nicht zurückgefordert werden können, erhöhen sie unmittelbar Ihre Kosten. Ein oder zwei Prozentpunkte je Sendung summieren sich schnell. Und Fehler wirken in beide Richtungen:
Deshalb lohnt es sich, Zollwert, Warennummer und Ursprung von Anfang an richtig zu bestimmen.
Häufig ja. Der wichtigste Weg für deutsche und österreichische Unternehmen ist der Präferenzursprung: Haben Ihre Waren nach dem Handels- und Kooperationsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU EU-Ursprung und liegt der erforderliche Nachweis vor, ist die Einfuhr in der Regel zollfrei. Der Ursprung ergibt sich dabei nicht von selbst: Aus der EU versandt zu werden ist nicht dasselbe, wie in der EU seinen Ursprung zu haben. Das muss geprüft werden. Siehe Präferenzursprung.
Wo Sie Sicherheit brauchen, bietet HMRC Advance Rulings an - verbindliche Vorabauskünfte, die Einreihung oder Zollwert schon vor der Einfuhr festlegen.
Nein. Der Einfuhrzoll richtet sich nach Ware und Ursprung und ist in der Regel eine endgültige Kostenposition. Die Einfuhrumsatzsteuer ist eine separate Abgabe und bei britischer VAT-Registrierung normalerweise erstattungsfähig.
Häufig nicht. Waren mit EU-Präferenzursprung können nach dem Handels- und Kooperationsabkommen zollfrei eingeführt werden, sofern die Ursprungsregeln erfüllt sind und ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Der Einführer (Importer of Record). Bei einer DDP-Lieferung sind das Sie als verkaufendes Unternehmen im Ausland.
Ja. Das ist einer der Gründe, weshalb Unternehmen aus dem Ausland zu uns kommen und nicht zu einer rein umsatzsteuerlichen Beratung. Wir arbeiten mit Ihrem Zollagenten zusammen, damit es von Anfang an stimmt.
Sagen Sie uns, was Sie einführen und wo die Ware hergestellt wird - und wir erklären Ihnen, wie sich der Einfuhrzoll für Sie berechnet und ob eine Präferenz die Belastung senken kann. Wenden Sie sich an unser Zollteam.
Fachliche Verantwortung: Frau Michelle Lawrence (Zoll).
Letzte Aktualisierung: 2. September 2026.
Lesezeit: etwa 4 Minuten.
Deutsche Fassung geprüft von Frau Christine Turner, Managing Partner.
Quellen (geprüft am 12. August 2026): Zollsätze und Warennummern - UK Trade Tariff; Zollwert - Working out the customs value of your imported goods; Präferenzursprung - Claiming preferential rates of duty between the UK and EU.