Home » UK-Umsatzsteuer » Umsatzsteuer-Registrierung in Großbritannien
Sie verkaufen an Kunden in Großbritannien, und irgendwann ist die Frage auf Ihrem Schreibtisch gelandet: Brauchen wir eine britische Umsatzsteuernummer, und wie bekommen wir sie? Sie wollen eine klare Antwort und jemanden, der Ihnen die Sache abnimmt. Hier ist beides.
Kurz gefasst: Wenn Sie als Unternehmen ohne Sitz und ohne feste Niederlassung in Großbritannien dort steuerbare Umsätze erzielen - und beim Verkauf auf DDP-Basis (Delivered Duty Paid) ist das der Fall -, gilt für Sie keine Registrierungsschwelle. Sie müssen sich ab dem ersten britischen Verkauf für die VAT registrieren. Wir übernehmen die Registrierung, in der Regel in etwa einem Monat, und beantragen gleichzeitig Ihre verknüpfte GB EORI Nummer.
Haben Sie in Großbritannien weder Ihren Sitz noch eine feste Niederlassung, gelten Sie bei HM Revenue & Customs (HMRC), der britischen Steuer- und Zollbehörde, als non-established taxable person (NETP) - als nicht ansässige steuerpflichtige Person. Die übliche britische Registrierungsschwelle, von der britische Unternehmen profitieren, gilt für NETPs nicht. Sobald Sie also steuerbare Umsätze in Großbritannien erzielen, sind Sie zur Registrierung verpflichtet. Ein „erst ab einem bestimmten Umsatz“ gibt es hier nicht.
Bei einer DDP-Lieferung greift das meist unmittelbar: Sie sind dann zunächst der Einführer (Importer of Record) und verkaufen die Ware anschließend in Großbritannien - siehe DDP-Lieferung nach Großbritannien.
Ein Büroservice, eine virtuelle Adresse oder ein Postweiterleitungsdienst begründen keine feste Niederlassung in Großbritannien. Solche Dienste ändern Ihren NETP-Status nicht.
Ob Sie nach England, Schottland oder Wales verkaufen, macht dabei keinen Unterschied: Eine VAT-Registrierung für England gilt zugleich für Schottland und Wales, denn umsatzsteuerlich ist Großbritannien eine Einheit. Nur für Nordirland gelten zusätzliche Besonderheiten - siehe Waren nach Nordirland.
Nein. Sie registrieren Ihr ausländisches Unternehmen für die britische VAT. Für eine britische Umsatzsteuernummer benötigen Sie keine britische Limited, und für die meisten verkaufenden Unternehmen bedeutet eine britische Gesellschaft lediglich zusätzliche Kosten und weitere Meldepflichten. Wir sagen Ihnen offen, ob eine britische Gesellschaft für Sie von Vorteil wäre.
Nein. Für den Handel in Großbritannien ist kein Fiskalvertreter erforderlich. Ein Unternehmen ohne UK-Sitz kann sich im eigenen Namen für die britische VAT registrieren. Ein Fiskalvertreter ist etwas anderes als ein steuerlicher Vertreter (tax agent) wie Türner & Co, der für Sie mit HMRC kommuniziert.
Für die Registrierung brauchen wir in der Regel:
Sie erhalten:
Die Dauer hängt von HMRC ab; üblicherweise ist die Registrierung in etwa einem Monat abgeschlossen. Steht der Versand Ihrer Waren unmittelbar bevor, sagen Sie es uns - eilige Fälle sind für uns Routine, und wir ziehen die GB EORI Nummer vor, damit nichts an der Grenze liegen bleibt.
Nach der Registrierung berechnen Sie auf Ihre Verkäufe in Großbritannien britische VAT und geben VAT-Meldungen ab, in der Regel quartalsweise und digital nach den Vorgaben von Making Tax Digital, dem digitalen Melde- und Aufzeichnungsverfahren von HMRC. Diese Meldungen übernehmen wir für Sie, behandeln die Einfuhrumsatzsteuer über Postponed VAT Accounting (PVA) und halten den laufenden Betrieb in Gang, damit Sie sich wieder um Ihr Geschäft kümmern können.
Richtig. Großbritannien hat die Registrierungsschwelle für nicht ansässige steuerpflichtige Personen 2012 abgeschafft und die Vereinfachungen für EU-Unternehmen zum 1. Januar 2021 aufgehoben. Wer in Großbritannien steuerbare Umsätze erzielt, registriert sich - unabhängig von der Höhe.
Es kann eines sein, es lässt sich aber beheben. Wir übernehmen verspätete und rückwirkende Registrierungen und bringen die Sache mit HMRC in Ordnung - siehe Fehler bei UK-Umsatzsteuer und Zoll korrigieren.
Ja. Wir führen den gesamten Vorgang auf Deutsch oder auf Englisch.
Der Standardsatz beträgt derzeit 20 %. Für bestimmte Waren gilt ein ermäßigter Satz oder der Nullsatz; wir bestätigen Ihnen den Satz für Ihr Sortiment.
Schicken Sie uns eine kurze Beschreibung dessen, was Sie nach Großbritannien verkaufen, und wann Sie mit dem ersten Verkauf rechnen. Wir bestätigen Ihnen, ob eine Registrierung erforderlich ist, und setzen den Vorgang in Gang. Wenden Sie sich an unser VAT-Team.
Fachliche Verantwortung: Frau Amanda Bowles (VAT).
Letzte Aktualisierung: 2. September 2026.
Lesezeit: etwa 4 Minuten.
Deutsche Fassung geprüft von Frau Christine Turner, Managing Partner.
Quellen (geprüft am 12. August 2026): VAT Notice 700/1 - who should register; non-established taxable persons - VATREG37150, VATREG37050; Register for VAT. Standardsatz 20 % - VAT rates.